Unglaubliches zur Schweizertalsstraße 16
18.03.2016
Die MA 37 (Baupolizei) und der zuständige Stadtrat haben sich dem Gutachten des Bauwerbers, wonach die technische Abbruchreife besteht, angeschlossen und den Abbruch aller Gebäude genehmigt. Die Einsprüche des Bezirkes und sogar der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) wurden ignoriert. Der diesbezügliche Bescheid der MA 37 vom 29. Dezember 2015 erging nur an den Bauwerber. Es handelt sich somit um ein Einparteienverfahren, wogegen keine Rechtsmittel anderer Parteien zulässig sind. Dieser Vorgang kann somit als Schulbeispiel zur Aushebelung der Schutzzonenregelungen in der Wiener Bauordnung gewertet werden. Es genügt ein beigestelltes Gutachten, selbst wenn es nach Ansicht der rathausinternen Experten unrichtig ist.
Der in der Schweizertalstraße 16 befindliche Friseur wird um den 22. Juni 2016 in die Firmiangasse 22 übersiedeln. Dann stehen die Gebäude komplett leer.
Die Geschichte des Hauses Schweizertalstraße 16 wird HIER beschrieben.