Die Häuser Schweizertalstraße 16 und 18
Wegen ihrer verflochtenen Besitzgeschichte werden sie gemeinsam beschrieben.
03.09.2014
Zur Zeit der Franziszeischen Landaufnahme in den Jahren 1819/20 war Ober St. Veit noch ein Weinbauerndorf. Das Haus Schweizertalstraße 16, damals das Haus Konskriptionsnummer (CNr.) 13 gehörte dem Hauer Franz Föhrmann, und das Haus Schweizertalstraße 18 (CNr. 14) gehörte dem Hauer Lorenz Schott. Wie der folgende Katasterplan zeigt, bestand die CNr. 13 noch aus zwei mit der Schmalseite zur Straße stehenden offenen Haustrakten, die CNr. 14 präsentierte sich schon in der großteils heute noch bestehenden Form. Beide Anwesen wurden als Wohn- und Wirtschaftsgebäude samt Hofraum und Garten beschrieben, zum Haus CNr. 13 gehörte auch ein Achtel Hofstattweingarten. Zwischen den beiden Liegenschaften floss der noch offene Veitlissenbach.
Doch bald darauf ging der Weinbau in Ober St. Veit zu Ende und viele Bauern verkauften ihre Anwesen, meist an Geschäftsleute aus Wien. CNr. 13 wurde ab 1845 und CNr. 14 ab 1830 Gegenstand zahlreicher Kaufverträge. Die Liste der oft rasch aufeinanderfolgenden Besitzer beinhaltet auch interessante Namen: Michael Slatin aus Mariahilf Nr. 61, die Fabrikanten Adolf Ignaz Mautner und Sohn, Dr. August Mautner, Filipp und Christine Vacano für das Haus CNr. 13 und Friedrich August Graf von Marschall, Carl Gustav und Elisabeth Eckhardt aus Wien Stadt Nr. 1088 für das Haus CNr. 14.
Ab 1869 beginnt mit dem Familienclan Dürr/Uzel/Schütz eine Periode stabiler Eigentümerschaft für das Haus CNr. 14 und später auch für das Haus CNr. 13, die sich wie folgt zusammenfassen lässt:
1869: Christian Dürr, k.u.k. Hofmodenwaarelieferant in Wien 1., Getreidemarkt 2, kauft das Haus CNr. 14 (heute Schweizertalstraße 18).
1898: Christian Dürr schenkt diese Liegenschaft seiner am 8.5.1864 geborenen Tochter Bertha Uzel (geb. Dürr), k.u.k. Hofschneidersgattin in Wien 1., Getreidemarkt 2, und behält sich das Wohnrecht im Trakt an der Veitlissengasse.
1908: Bertha Uzel ersteigert das Nebenhaus CNr. 13 (heute Schweizertalstraße 16).
1910: Das Bauareal beider Häuser wird auf die neue EZ 1542 überschrieben. Das Haus CNr. 14 wird 1912 wieder abgeschrieben und auf die neue EZ 1629 übertragen. Die hinter den Häusern liegenden Gärten blieben in den EZ 13 und 14 (EZ und CNr. waren hier ident).
1933: Bertha Uzel schenkt das Haus CNr. 14 ihrer Tochter Elisabeth Schütz, Professorsgattin (des Organisten Professor Franz Schütz) ebenda.
Bertha Uzel stirbt am 12.5.1945, die Einantwortungsurkunde für drei ihrer Kinder wird erst 1958 ausgestellt. In den historischen Grundbüchern bis 1980 ist in der Folge nur die Weitergabe von Liegenschaftsanteilen an Kindeskinder ersichtlich.
Der wesentliche Baukörper des ebenerdigen Hauses CNr. 14 (Schweizertalstraße 18) ist schon im Fanziszeischen Katasterplan 1819 ersichtlich und hat sich vorbildlich saniert bis heute erhalten. Es scheint immer nur Wohnzwecken gedient zu haben.
Das heute bestehende Haus Schweizertalstraße 16 wurde laut Häuserkataster im Jahr 1901 errichtet, ist einstöckig und steht in geschlossener Bauweise parallel zur Schweizertalstraße. Vermutlich wurden damals auch die hinteren Bautrakte errichtet. Das Haus scheint schon seit frühesten Tagen Geschäftslokale beherbergt zu haben. Zwei von den fünf Kindern Bertha Uzels waren hier tätig: Alfred Uzel war Kaufmann und Paul Uzel war Schneidermeister. 1946 eröffnet der Schuhmachermeister Johann Böröz sein Geschäft in einem ursprünglich von hinten zugänglichen Wohnraum und stellte erst später einen Zugang von der Straße her. Das Nebenlokal beherbergte schon damals den aus der Schweizertalstraße 8 hierher übersiedelten und von Herrn Strasser betriebenen Friseur Taschlmeyer. Heute nimmt das Friseurgeschäft die ganze Front links des Einfahrtstores ein. Vorher waren hier auch ein Wollgeschäft und dann eine Parfümerie.
Bemerkenswert waren auch andere, bisher nicht genannte Bewohner des Hauses Schweizertalstraße 16: Es ist das Geburtshaus von Rudolf Slatin und das Sterbehaus des Lyrikers und geistigen Vaters der satirischen Zeitschrift „Die Muskete“, Wilhelm von Appel. In Erinnerung an Wilhelm von Appel trägt das Haus eine über der Einfahrt angebrachte Gedenktafel. Für den 1857 hier geborenen berühmten "Slatin Pascha" hingegen gibt es keine Tafel. Rudolf Slatins Vater Michael Slatin war von 1852–1865 sogar Eigentümer des Hauses. Er verkaufte es dann mit hohem Gewinn an die Familie Mautner.
Seit kurzem ist die Liegenschaft Schweizertalstraße 16 im Besitz eines Unternehmens der Raiffeisen-Gruppe. Dieses will an dieser Stelle ein neues Projekt entwickeln, und brachte im März und April 2014 bei der Magistratsabteilung 37 Ansuchen für den Abbruch der bestehenden Gebäude ein. Allerdings liegen die Gebäude in einer Schutzzone und § 60d der Wiener Bauordnung lautet.
"... In Schutzzonen darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht und es seiner Ausführung, seinem Charakter oder seinem Stil nach den benachbarten Bauwerken in derselben oder gegenüberliegenden Häuserzeile nicht angeglichen ist oder sein Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild nach nicht gerechtfertigt erscheint oder das Bauwerk nach der Instandsetzung technisch als ein anderes angesehen werden muss."
Zumindest am vordersten Trakt der Gebäude ist sehr wohl ein öffentliches Interesse gegeben, und eine technische Abbruchreife ist ihm in keiner Weise anzusehen. Trotzdem hat der Bauwerber noch im selben Jahr ein Gutachten vorgelegt, das allen Gebäudeteilen die technische Abbruchreife bescheinigt.
Die Stellungnahmen der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vom 20.10.2014 (der Bezirksvertretung am 19.12.2014 übermittelt) und der Bezirksvorsteherin Silke Kobald vom 28.1.2015 sprechen sich klar gegen den Abbruch des Hauptgebäudes aus. Die MA 19 begründet das mit einer ausführlichen Würdigung des kulturellen und baulichen Wertes und weist darauf hin, dass der Abbruch eines der letzten historischen Häuser in dieser Straße der Schutzzone ihren Sinn nehmen würde. Die MA 19 hat außerdem festgestellt, dass die Behebung der angeführten Mängel wie z. B. des Pilzbefalles heute kein Problem mehr darstellen. Sie hat dem Bauwerber sogar einen diesbezüglichen Literaturhinweis gegeben.
Trotzdem haben sich gemäß Bericht Nr. 1058 die MA 37 (Baupolizei) und der zuständige Stadtrat dem Gutachten des Bauwerbers angeschlossen und den Abbruch aller Gebäude genehmigt.