Definitive Grenzbeschreibung der Gemeinde St. Veit an der Wien

Aus dem Franzsizeischen Kataster
15.04.1820

Erstellt im Jahr 1820, späterer Nachtrag in roter Tinte: Die Gemeinde St. Veit an der Wien bildet gegenwärtig die zwei selbständigen Gemeinden St. Veit Ober und St. Veit Unter. Siehe Nachtragsprotokolle vom Jahre 1870 und 1871 und definitive Grenzbeschreibung vom Jahre 1868 der Gemeinde St. Veit an der Wien.

Die Gemeinde St. Veit an der Wien wird begrenzt von der Gemeinde Hacking, dem k.k. Waldamt, der Gemeinde Lainz, Hietzing, Penzing, dann Baumgarten obern und untern Guts.

Der Anfang wurde gemacht zu Hacking bei dem im Flussbette der Wien stehenden, mit Eisen beschlagenen Pflock, welcher die Jahreszahl 1818, dann die Buchstaben St.V. HH und HB enthält, und wo sich die Grenze mit St. Veit und Hacking anfängt, und jene von Baumgarten obern Guts endigt. Von diesem Pflock misst man in gerader Richtung über den Wienfluss 40 8/10 Klafter bis an den an der Hackinger Fahrtstraße rechts beim ersten Pappelbaum stehenden Grenzstein Nr. 1 mit St.V. HH 1818 bezeichnet. Von diesem Stein misst man in gerader Richtung durch den Meisslischen linken Gartentor-Pfeiler 21 8/10 Klafter auf den mit obigen Zeichen versehenen Stein Nr. 2. Von da gerader Richtung zum Stein Nr. 3 bergan 22 7/10 Klafter. Von diesem zum Stein Nr. 4 in gerader Richtung aufwärts 29 3/10 Klafter. |: Diese Steine Nr. 1, 2, 3 et 4 stehen des Fahrtweges halber 1 Klafter einwärts auf der St. Veiter Seite :| Von dem Stein Nr. 4 zu jenem Nr. 5 in gerader Richtung bergan 34 3/10 Klafter. Von da weiter in gerader Richtung zum Stein Nr. 6, welcher bei einem großen Nussbaum steht, 27 8/10 Klafter. Von diesem Stein rechts hinüber bis zum Stein Nr. 7, welcher an der Gartenplanke steht, 26 Klafter. Von da misst man über die Planke und den Hohlweg zum Stein Nr. 8 an dem Mauereck des Hackinger Schloßgartens 12 Klafter. Von hier zieht sich die Grenze längst der genannten Hackinger Schloßgarten-Mauer 168 5/10 Klafter fort, bis an das andere Eck dieser Mauer, wo 2 4/10 Klafter abseits an dem Gartenplanken-Eck des Anton Simon der Grenzstein Nr. 9 steht. Von da misst man in gerader Richtung unterhalb des Geheges 154 5/10 Klafter fort zum Stein Nr. 10, welcher am Eck der Tiergartenmauer steht, gleich den übrigen Vorbenannten mit dem Zeichen St.V. HH 818 versehen ist, und wo sich die Grenze mit dem k.k. Waldamte anfängt, jene von Hacking aber endet. Schließlich wird bemerkt, dass alles von dem eingangs erwähnten im Wienflussbette gestandenen Pflock bis zum Stein Nr. 10 rechts liegende zur Gemeinde Hacking, und links zur Gemeinde St. Veit gehöre.

Von dem genannten Stein Nr. 10 zieht sich die St. Veiter Grenze links an der Tiergarten-Mauer 104 Klafter fort bergan bis zum 1. Mauereck, wo sich ein Hotterhauen befindet. Von da links längst der Mauer bergan bis zum 2. Mauer-Eck und Hotterhaufen 73 3/10 Klafter. Von hier misst man rechts längst der Mauer über den Hagenberg zum 3. Mauereck und Hotterhaufen 211 Klafter. Von da rechts in gerader Richtung bis zum 4. Eck der Mauer 63 3/10 Klafter. Von da links längst der Mauer hinab bis zum Hagenberger Tor in gerader Richtung 80 3/10 Klafter. Vom Hagenbergerthorpfeiler über den Fahrtweg und Graben längst der Mauer bis zum 5. Eck 10 3/10 Klafter. Von da links längst der Mauer bis zum 6. Eck 66 Klafter. Von da rechts längst der Mauer auf das 7. Eck in der Ried Schinaweis 23 Klafter. Von da in benannter Ried rechts längst der Mauer auf das 8. Eck 59 8/10 Klafter. Von da links längst der Mauer in gerader Richtung bis auf das 9. Eck 23 8/10 Klafter. Von da rechts 3 Klafter auf das 10. Eck und dann weiter links in gerader Richtung auf das 11. Eck bergan 114 8/10 Klafter. Von da links in gerader Richtung auf das 12. Mauereck in Stockinweg 39 8/10 Klafter. Von da links weiter bis zum 13. Mauereck misst man in gerader Richtung 16 3/10 Klafter. Von da links in gerader Richtung längst der Mauer auf das 14. Eck 47 7/10 Klafter. Von da rechts in genau der Richtung 128 8/10 Klafter zum 15. Mauer-Eck. Von hier wieder rechts in gerader Richtung längst der Mauer bis zum 16. Eck 47 6/10 Klafter. Von da links in gerader Richtung längst der Mauer und dem Gemeindewäldchen misst man bis zum 17. Mauereck 194 3/10 Klafter. Von da in der Ried Sauzagl lägst der Mauer auf das 18. Eck 99 Klafter. Von da links längst der Mauer in gerader Richtung auf das 19. Eck 122 3/10 Klafter. Von da in der Ried Wolkersbergen links längst der Mauer in gerader Richtung auf das 20. Eck 128 Klafter. Von diesem kaum bemerkbaren stumpfen Winkel der Mauer misst man in gerader Richtung längst derselben auf das 21. Mauereck 129 Klafter. Von da in gerader Richtung längst der Mauer auf das 22. Eck 79 6/10 Klafter. Von da weiter in gerader Richtung rechts misst man an der Mauer fort auf das 23. Eck 88 4/10 Klafter. Von da rechts in gerader Richtung längst der Mauer bis zum 24. Eck 82 5/10 Klafter. Von da misst man rechts in gerader Richtung 100 3/10 Klafter an der Mauer fort bis zum Stein Nr. 11, welcher mit G.L. G.SV. 818 bezeichnet ist, und an der Tiergarten-Mauer steht. Hier endigt sich die Grenze mit dem k.k. Waldamte, und jener von Lainz fängt an, auch wird bemerkt, dass vom Grenzstein Nr. 10 bis 11 alles innerhalb der Tiergartenmauer zum k.k. Waldamt, und außerhalb derselben der Gemeinde St. Veit gehöre.

Von dem genannten Stein Nr. 11 zieht sich die Grenze links in gerader Richtung an dem zwischen dem St. Veiter Gemeindeacker und der Lainzer Viehweide befindlichen Grenzgraben 254 Klafter fort bis zum Stein Nr. 12 mit GL G St.V 818 bezeichnet. Dieser Stein steht am Eck der Hörndlwiese, von welcher man links längst dem Hörndlweg 168 Klafter auf den mit obigen Zeihen versehenen Stein Nr. 13 misst. Benannter Hörndlweg läuft zwischen der Hörndlwiese und den Lainzer Hausgründen fort, und die Mitte des Weges macht die Grenzlinie zwischen beiden Gemeinden. Von diesem Stein dreht sich der Weg links abwärts von der Gemeinde-Grenze, und dieselbe läuft in dem Feldgraben zwischen den Lainzer Hausackern und der St. Veiter Gemeindewiesen 24 8/10 Klafter fort, bis zu einem abgebrochenen Stein mit St.V. L bezeichnet. Von diesem Stein misst man im Feldgraben fort zum nächsten Stein Nr. 14, welcher über dem Weg beim Heugenbrückl steht, und mit G.S.V. G.L. 818 bezeichnet ist, 96 3/10 Klafter. Von diesem Stein läuft die Grenze in den Heugengraben 225 6/10 Klafter fort bis zum Stein Nr. 15 mit obigem Zeichen, und wird bemerkt, dass der ganze Heugenweg samt der Gstätte zur Gemeinde St. Veit gehöre. Von da läuft die Grenze rechts in den Graben zwischen der Heugen- und Scheibenwiesen auf den nächsten mit obigem Zeichen versehenen Grenzstein Nr. 16 25 Klafter fort. Von da dreht sich die Grenze links in den Graben fort zwischen der Heugen- und Scheibenwiesen bis zum Stein Nr. 17, welcher mit obigem Zeichen versehen ist, 58 3/10 Klafter. Von diesem Stein dreht sich die Grenze rechts längst der Gstätte der Sommerhagenau, und der Wiese des Andreas Weismann und der anderen Heugengründe an den Weg, welcher ganz zu St. Veit gehört, 168 8/10 Klafter fort bis zum nächsten mit gleichem Zeichen versehenen Grenzstein Nr. 18. Von diesem Stein zieht sich die Grenze links vom Wege ab, und läuft zwischen des Michl Fuchs Weingarten, der Wallner Äcker und der Gstätte bis zum nächsten Grenzstein Nr. 19 welcher mit dem mehr(?)benannten Zeichen versehen ist, 127 9/10 Klafter fort. Von da zieht sich die Grenze rechts längst dieser Wallneräcker und der Anhappen-Gstätte auf den nächsten Grenzstein Nr. 20 welcher wie oben bezeichnet ist, 99 Klafter fort. Von da rechts zwischen den Wallneräckern und den Anhappen misst man auf den nächsten Stein Nr. 21 mit genanntem Zeichen 11 8/10 Klafter. Von da zieht sich die Grenze links zwischen des Martin Melcharts Acker und den Anhappen zum nächsten Grenzstein Nr. 22 ohne Zeichen, welcher über dem Lainzer-Fahrtweg steht, 142 7/10 Klafter fort. Von hier misst man rechts längst den Weg und den Grenzäckern 54 1/10 Klafter fort, bis zu einem liegenden Markstein, welcher am Eck der Grenzäcker zwischen Franz Wambacher und Jakob Glasauer steht. Von da zieht sich die Grenze links zwischen den beiden genannten Grundbesitzern fort zum nächsten Grenzstein, welcher 4 Klafter entfernt links von dem Eck des Jakob Glasauerischen Ackers steht, und mit H.A. 1770. A.B. Nr. 14 bezeichnet ist, und bis wohin man um das Eck genaue 103 Klafter misst. Von da misst man längst dem Graben, welcher zwischen den Zwergäckern und der Stift Klosterneuburger Wiese fortläuft, bis zum nächsten Stein mit vorigem Zeichen, und am Eck der Zwergäcker stehend, 156 6/10 Klafter. Von da im Graben fort zwischen der Klosterneuburger und Veitinger-Feldwiese bis zu den an der Theresia Glasauer Wiese stehenden Stein mit obigem Zeichen misst man 96 6/10 Klafter. Von da rechts im Graben fort, zwischen der Klosterneuburger- und Hl v. Zimmerl Wiese bis zum Grenzstein ohne Zeichen, welcher über dem Grasinger Weg an des Michl Fuchs Acker steht, misst man 32 8/10 Klafter. Von da läuft die Grenze zwischen der Klosterneuburger Wiese und des Michls Fuchs Acker im Graben bis zum nächsten Grenzstein mit G.O.N. S.B. 1694 bezeichnet, 32 3/10 Klafter fort. Hier fängt die Grenze mit Hietzing an, und jene von Lainz hört auf, wobei bemerkt wird, dass alles von Grenzstein Nr. 11 bis zu diesem letztgenannten rechts liegende zur Gemeinde Lainz und links zu St. Veit gehöre.

Die Grenze von Hietzing fängt zwischen des Michel Fuchs und Hietzinger Gemeindeacker bei obbezeichnetem Stein an, und läuft über die Staude auf den nächsten Grenzstein mit gleichen Zeichen versehen, in gerader Richtung 36 2/10 Klafter fort. Von da dreht sich die Grenze rechts über die Straße zwischen Michel Fuchs und der Hietzinger Gemeinde Wiese in den Graben bis zu dem nächsten Grenzstein 41 Klafter fort. Dieser Stein ist mit GH 1808 bezeichnet, und steht 2 Klafter vom Ufer des Wassergrabens entfernt, welcher in der Folge die Grenze bildet. Längst diesen Graben misst man bis zu dem am Bache stehenden Stein, welcher mit H.St.V. G.N.B. 1797 bezeichnet ist, 152 9/10 Klafter. Dieser Stein steht zwischen des Dr. Sandmann, und Faistmüllner Wiese. Von diesem Stein zieht sich die Grenze links über die Straße zwischen des Dr. Sandmann und Faistmüller Wiese bis zum nächsten Grenzstein 195 8/10 Klafter fort, welcher Stein 2 Klafter vom Ufer des Mühlbaches entfernt steht, und mit vorigem Zeichen bezeichnet ist. Von da zieht sich die Grenze rechts am Mühlbach aufwärts bis zu der auf der Hietzinger Hauptstraße befindlichen Brücke 162 2/10 Klafter fort, wo ein Stein in der Gstätte mit obigem Zeichen steht. Ein zweiter Stein steht jenseits der Brücke in dem Garten des Kaufmann Daap, jedoch bloß wegen Verbindlichkeit zur Erhaltung der Brücke, ohne zur Grenzlinie zu dienen, sondern selbe geht von dem in der Gstätte befindlichen Stein über die Hietzinger Hauptstraße längst dem Mühlbach, und des Dr. Sandmann und der Theresia Glasauer Acker bis zu dem über der Brücke an der alten Fahrtstraße stehenden mit obigem Zeichen versehenen Grenzstein 141 9/10 Klafter fort. Von diesem Grenzstein misst man in gerader Richtung durch die Au auf den jenseits derselben stehenden, wie oben bezeichneten Stein 21 5/10 Klafter. Von diesem Stein misst man in gerader Richtung auf den mit Eisen beschlagenen Grenzpflock 57 Klafter. Hier endet sich die Grenze mit der Gemeinde Hietzing, und jene von Penzing und Baumgarten untern Guts fängt an, und wird bemerkt, dass alles von dem am Anfang der Hietzinger Grenze stehenden mit G.N.O.S.B. 1694 bezeichneten Stein bis zu diesem Pflock rechts liegende zur Gemeinde Hietzing, und links zur Gemeinde St. Veit gehöre.

Besagter Pflock ist mit der Jahreszahl 1813 und den Buchstaben St.V. H.J.Z. und H.S. bezeichnet, und von diesem Pflock, welcher am Ufer der Wien steht, fängt die Grenze mit Baumgarten untern Guts an; selbe zieht sich links in gerader Linie 432 5/10 Klafter aufwärts auf den in dem Flussbett der Wien stehenden ∆ Pflock mit B.U.B.O. St.V. 818 bezeichnet, wo die Grenze mit Baumgarten untern Guts aufhört, und jene vom obern Gut anfängt. Alles von dieser Linie links befindliche gehört zur Gemeinde St. Veit, und rechts zur Gemeinde Baumgarten untern Guts.

Von diesem Pflock misst man in gerader Linie aufwärts 520 7/10 Klafter auf den im Anfang dieser Beschreibung erwähnten, mit St.V HH und HB 1818 bezeichneten, mit Eisen beschlagenen Pflock, wo sich die Grenze zu Baumgarten obern Guts aufhört, und jene von Hacking anfängt, und wo man diese gegenwärtige Grenzbeschreibung aufzunehmen angefangen hat. Schließlich wird bemerkt, dass alles von dieser letzten Linie zwischen Baumgarten obern und untern Guts rechts liegende zur Gemeinde Baumgarten obern Guts, und links zur Gemeinde St. Veit gehöre.

Währing am 15. April 1820

Unterschriften 

Ergänzung im dem der definitiven Grenzbeschreibung zugrunde liegenden Protokoll vom 12. Juni 1819:

Präambel: Protokoll 12. Juni 1819. Welches über die Grenzmarchung der Herrschaft St. Veit an der Wien unter Intervenierung des Herrn Geometers Baron v. Frankenbusch, dann der mit unterfertigten angrenzenden Obrigkeiten und Gemeinde-Vorsteher aufgenommen worden ist.

Abschluss: Somit beträgt die St. Veiter Grenze im Umfange 6100 Klafter, und im beiläufigen Flächeninhalt 1400 Joch.

So geschehen St. Veit an der Wien den ut supra.

Div. Unterschriften und Siegel

Ansonsten sind Protokoll der Grenzmarchung und die definitive Grenzbeschreibung ident.

Quellen:
Franziszeischer Kataster 1819/20

hojos
im Dezember 2014