Was passiert mit dem Krankenhaus Hietzing?
Vorweg: Das Krankenhaus Hietzing soll erhalten bleiben und zu einem der sieben Schwerpunktspitäler Wiens werden. Aber wie?
14.08.2012
Das weitere Schicksal des Krankenhauses Hietzing, vormals Lainzer Spital, 1913 eröffnet als Kaiser-Jubiläums-Spital, ist derzeit Gegenstand verschiedener Mutmaßungen. Dem kann nicht viel entgegengehalten werden, weil angesichts des frühen Planungsstadiums noch nichts konkretes veröffentlicht wird. Bis zur endgültigen Entscheidung über die genaue Ausgestaltung kann es noch zwei Jahre dauern.
Seit dem Beschluss des Wiener Spitalskonzepts 2030 durch die Wiener Gesundheitsplattform (darin sind das Land Wien, die Sozialversicherung, die politischen Parteien, der Bund, die Ärztekammer, die Kirche, die Krankenanstalten und die Patientenanwaltschaft vertreten, aber keine am Patienten arbeitende Ärzte) vom 28. Juni 2012 herrscht aber in einem wesentlichen Punkt Klarheit: Das Krankenhaus Hietzing soll neben dem AKH Wien (1.864 Betten), dem SMZ Ost – Donauspital (954 Betten), dem Wilhelminenspital ( 1.134 Betten), dem SMZ Süd – Kaiser-Franz-Josef-Spital (939 Betten), der Krankenanstalt Rudolfstiftung und dem Krankenhaus Nord (785 Betten) mit 882 Betten eines der sieben Schwerpunktspitäler des Wiener Krankenanstaltenverbundes werden. Die Informationen über das tatsächliche Leistungsspektrum sind aber noch unzureichend und irreführend, lassen aber eine deutliche Kürzung befürchten (die das Krankenhaus Hietzing betreffenden Vorhaben laut dem Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) können Sie HIER nachlesen).
Erforderlich ist es auch, die derzeit in Pavillons des benachbarten Geriatriezentrums am Wienerwald (GZW) ausgelagerten Abteilungen wie Erstversorgung, Rheumatologie, Neurologie, Akutgeriatrie und die Apotheke in die Gebäude des Krankenhauses Hietzing zurückzuführen. Erstaunlicherweise ist der Termin dafür noch offen und nicht mit den weiteren Planungen für das bis auf 900 Patienten abgesiedelte, teilweise bereits leerstehende GZW abgestimmt.
Doch tritt schon im gegenwärtigen Planungsstadium klar zutage, dass zur Erfüllung der heutigen medizinisch-technischen Anforderungen der Abbruch einzelner Pavillons als unvermeidlich erachtet wird. Die Verkürzung der Wege, die erforderliche Übersichtlichkeit, die notwendigen Einrichtungen und Nebenräume, die verschiedenen Betreuungsformen und klinischen Bereiche sollen im bestehenden Pavillonsystem ohne moderne Zubauten nicht verwirklichbar sein. Einen entschiedenen Widerspruch zu diesen Einschätzungen enthält der Artikel zur Medizingeschichte.
Dabei ist aber das Denkmalschutzgesetz zu beachten, denn an der bauhistorischen und medizinischen Bedeutung dieses 1913 als Kaiser-Jubiläums-Spital eröffneten Krankenhauses besteht kein Zweifel. Es ist das erste von der Gemeinde Wien errichtete Krankenhaus und setzte einen Meilenstein in der medizinischen Versorgung der Wiener Bevölkerung.
Doch bei genauerer Nachforschung (hier ist der Initiative Denkmalschutz zu danken) zeigt sich, dass dem Vorhaben bereits durch die 2. Nachtragsverordnung vom 15.12.2009 der Weg geebnet wurde: Vom Denkmalschutz sind nur mehr das Verwaltungsgebäude (Direktion, A-, B-Gebäude), das ehemalige Schwesternheim (Pavillon IV), der ehemalige Tuberkulosepavillon (Pavillon VIII), der Rolandsbrunnen, die Umfriedung und die gestalteten Freiflächen erfasst.
Das tatsächliche Ausmaß des Abbruches ist noch nicht fixiert, doch reichen die angedachten Varianten von den an den Pavillon IV anschließenden Gebäuden (vor allem Pav. III und V) bis hin zum Abbruch aller nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäude (also auch die Pavillons II, VI, VII, Kesselhaus, Küche etc.).