„Umwidmung auf Wunsch“ am Beispiel des Hauses Weidlichgasse 6–8

Regelmäßig erreichen von der MA 21B vorgesehene Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes auch den Hietzinger Bauausschuss und die Hietzinger Bezirksvertretung, und regelmäßig verursachen sie große Aufregung.
24.07.2012

Die Aufregung hat meist viele Ursachen, die von dumpfen Emotionen und politischem Hickhack über laut vorgebrachte Partikularinteressen bis hin zur vermuteten oder offensichtlichen Rechtsbeugung zugunsten öffentlicher oder privater Spekulation und tatsächlicher Zerstörung des kulturellen Erbes reichen. In den jüngsten Hietzinger Bauausschüssen und in der Bezirksvertretungssitzung vom 23. Juli 2012 sorgten wiederum solche Plandokumente für Aufregung, unter anderem das PD 7119E, und darin unter anderem die Änderungen zum Grundstück Weidlichgasse 6–8. Hier reicht der Ärger allerdings schon weiter zurück, denn dieses Grundstück und die dazugehörige Baufläche waren einst Teil des Parks der „Schratt-Villa“ in der Gloriettegasse 9 / Wattmanngasse 37. Wie konnte das passieren? Hier eine Rückschau.

„Es gibt in Wien kaum einen schützenswerteren und wertvolleren Stadtteil als diesen stark durchgrünten historischen Bezirk“, sagte einmal der Architekt und Stadtplaner Roland Rainer über den Bereich östlich des Schönbrunner Schlossparks, „und der Park der Villa Schratt kann als eines der Zentren dieses Gebietes betrachtet werden.“ Über das Stadtplanerische hinaus fehlt dieser Flecken Erde in kaum einem geschichtlichen Faden über die einstige Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, denn hier empfing Katharina Schratt regelmäßig ihren Seelenverwandten Kaiser Franz Josef I.

Villa Schratt. Gartenseite mit Innenhof, fotografiert 1991 © Sammlung Weissenbacher
<p><b>Villa Schratt</b></p><p>Gartenseite mit Innenhof, fotografiert 1991</p><p><i>&copy; Sammlung Weissenbacher</i></p>

Damit handelt es sich hier um ein Kulturdenkmal ersten Ranges, und trotzdem wurde es teilweise zerstört. Es war im Jahr 1997, als ein neuer Eigentümer entschied, das Grundstück zu teilen und die abgetrennte Fläche zu verkaufen. Sie wurde in Abstimmung mit der MA 42 teilweise abgeholzt und von der MA 21B die dazugehörige Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, mit einem schönen Bauplatz auf der neuen Fläche, beigestellt (Plandokument Nr. 7119, vom Gemeinderat genehmigt am 30.9.1998).

„Denkmalschutz!“, ist hier der erste Gedanke, doch der betraf nur die Biedermeier-Villa, nicht aber die Gesamtanlage mit dem Pavillon, in dem der Kaiser und seine Freundin den Tee tranken, dem Badehaus und dem prachtvollen Park, in dem sie lustwandelten. Trotzdem stand (und steht) der Park unter doppeltem Schutz: Einerseits ist er in einer Schutzzone nach Wiener Bauordnung und andererseits ist er Teil der Pufferzone rund um das von der Unesco zum Weltkulturdenkmal ernannte Schloss Schönbrunn und die dazugehörige Gartenanlage. Die Schutzzone soll schützenswerte Ensembles mit allen für sie ausschlaggebenden Elementen, auch den Gärten und Gartenanlagen, vor der Zerstörung oder Überfremdung bewahren (§ 7 Abs. 1a Wiener Bauordnung), darüber hinaus sind die dem Schlosspark benachbarten Gärten Teil der Schönbrunner Kultur.

Luftbild der Liegenschaft Wattmanngasse 37 und 37a. Ganz links in Bildmitte ist die Schratt-Villa, Wattmanngasse 37 und rechts das 2002 erbaute Haus Wattmanngasse 37a (mit Pool) zu sehen. Der historische Park wurde um den Bereich Wattmanngasse 37a (ident mit Weidlichgasse 6–8) gekürzt und teilweise zu Bauland umgewidmet.
<p><b>Luftbild der Liegenschaft Wattmanngasse 37 und 37a</b></p><p>Ganz links in Bildmitte ist die Schratt-Villa, Wattmanngasse 37 und rechts das 2002 erbaute Haus Wattmanngasse 37a (mit Pool) zu sehen. Der historische Park wurde um den Bereich Wattmanngasse 37a (ident mit Weidlichgasse 6–8) gekürzt und teilweise zu Bauland umgewidmet.</p>

Der geplante Bau ruinierte ganz eindeutig die Parkanlage, und die Schutzbestimmungen wurden hier ebenso eindeutig ignoriert. Das eigentlich Bedenkliche an der Angelegenheit ist, dass sie überhaupt möglich war und darüber hinaus nur einer von all dem nichts wusste: das chronisch unterdotierte Bundesdenkmalamt. „Das Denkmalamt empfiehlt zwar etwa die außerordentlich aufwendige Restaurierung von Gipsverzierungen in Museumsquartiergefilden, die kein Mensch zu Gesicht bekommen wird. Andererseits schauen seine wichtigsten Vertreter offenbar betreten zur Seite, wenn wirklich wichtige Ensembles ausgeschlachtet werden. Eine Unverhältnismäßigkeit, die endlich zur Debatte gestellt werden muss!“, kommentierte der Standard am 7. Juli 2001. Die Behörden dokumentierten die Bereitschaft, dieses Villenviertel zum Bauhoffnungsgebiet erster Klasse zu machen, war die weitere Einschätzung.

Im Jahre 2002 wurde die Villa tatsächlich gebaut, aber nicht auf dem ausgewiesenen Bauplatz, sondern um ein paar Meter versetzt (siehe Bild unten). Allerdings existiert dafür eine rechtsgültige Baubewilligung der Baupolizei auf Basis einer Sondergenehmigung nach §69 der Wiener Bauordnung. Das Thema Sondergenehmigungen nach §69 ist ein eigenes Kapitel. Die Zahl der von Beamten gewährten Ausnahmen nahm in dieser Zeit überhand und galt bei Kritikern als „Einfallstor für Korruption“ (Presse vom 23. Juli 2012), und deshalb wurden die Bestimmungen 2009 verschärft.

Weidlichgasse 6–8. Ausschnitt aus dem aktuellen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Im grünen Kreis ist der 1998 gewidmete Bauplatz zu sehen (strichliertes Rechteck). Der sich dunkelrosa abhebende 2002 errichtete Baukörper steht nicht auf dem ihm zugewiesenen Bauplatz.
<p><b>Weidlichgasse 6–8</b></p><p>Ausschnitt aus dem aktuellen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Im grünen Kreis ist der 1998 gewidmete Bauplatz zu sehen (strichliertes Rechteck). Der sich dunkelrosa abhebende 2002 errichtete Baukörper steht nicht auf dem ihm zugewiesenen Bauplatz.</p>

Jetzt, mit dem Planentwurf 7119E, soll auch die Widmung dem Ist-Zustand angeglichen und darüber hinaus die bebaubare Fläche vergrößert werden. Auch hier wurden angesichts des hochgradigen Schutzschirmes über diesem Areal zahlreiche Einsprüche erhoben. Die Hietzinger Bezirksvertretung verwarf diese Einwendungen und stimmte der neuen Flächenwidmung in diesem Punkt mehrheitlich zu. Die Grünen stimmten dagegen.

Weidlichgasse 6–8. Detail aus dem neuen Planentwurf 7119E. Die Baulinien werden dem Ist-Bestand angeglichen und nach Norden und Westen erweitert.
<p><b>Weidlichgasse 6–8</b></p><p>Detail aus dem neuen Planentwurf 7119E. Die Baulinien werden dem Ist-Bestand angeglichen und nach Norden und Westen erweitert.</p>
Weidlichgasse 6–8. Hinter dichtem Baumbestand ist das zwiebelturmartige Dach des Teepavillons zu sehen. Auch die Villa Weidlichasse 6–8 versteckt sich hinter dichtem Grün (allerdings auch hinter blickdichten Zäunen) und beeinträchtigt das Ortsbild kaum (siehe auch das Titelbild dieses Beitrags). Fotografiert am 23. Juli 2012 © Archiv 1133.at
<p><b>Weidlichgasse 6–8</b></p><p>Hinter dichtem Baumbestand ist das zwiebelturmartige Dach des Teepavillons zu sehen. Auch die Villa Weidlichasse 6–8 versteckt sich hinter dichtem Grün (allerdings auch hinter blickdichten Zäunen) und beeinträchtigt das Ortsbild kaum (siehe auch das Titelbild dieses Beitrags). Fotografiert am 23. Juli 2012</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Rückblickend erweisen sich nicht die versetzte Errichtung der Villa und letztendlich auch nicht die aktuelle Erweiterung als das wahre Problem, sondern die Flächenwidmung 1998, die die Zerstörung eines Kulturerbes zuließ. Das war offensichtlich eine "Wunschwidmung", deren Genehmigung den Bestimmungen und dem öffentlichen Interesse zuwider lief. Aber das ist mittlerweile ein geschichtlicher Tatbestand, der nicht rückführbar ist und auch nicht durch besondere Strenge in aktuellen Verfahren gesühnt werden kann. Allerdings ist es auch schwierig, mit dem Begriff "Wunschwidmung" umzugehen, denn schließlich geht den meisten Widmungsänderungen, auch den korrekten, ein öffentlicher oder privater Wunsch zuvor. Daher wundert es, wenn der betroffene Agenturbesitzer auf Befragung der Presse von einem Wunsch seinerseits nichts wissen will. Von Amts wegen wird die MA 21B wohl keine so spezielle Erweiterung der Baulinien vornehmen.

Noch ein kleiner Rückblick: Dass das Beispiel Schratt-Villa Schule machen könnte, schloss übrigens Walter Vokaun, der Leiter der MA 21B zur Zeit der oben skizzierten Vorfälle aus: „Ich wüsste nicht, was dort irgendwo noch gebaut werden sollte.“ Die Frage ist inzwischen durch diverse, teilweise genauso umstrittene Neu- bzw. Zubauten in diesem Gebiet beantwortet worden.

hojos
24. Juli 2012