Der Domino-Effekt
In der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2011 wurde allen Bemühungen, die historische Speisinger Straße zu schützen, ein harter Schlag versetzt. Anhand der Vorkommnisse rund um diese Entscheidung wird hier der Versuch unternommen, ein häufiges Muster der Bedrohung historischer Bausubstanz darzustellen.
29.12.2011
Die historische Entwicklung Speisings
Zur Zeit der Entstehung Speisings im 11. oder 12. Jahrhundert standen hier kleine Wohnsiedlungen von Holzfällern und Bauern. Die heutige Speisinger Straße zwischen Verbindungsbahn und Feldkellergasse und ein Stück der heutigen Gallgasse bilden den historisch gewachsenen Ortskern des alten Dorfes. Die heutige Gallgasse lag mit ihrer Häuserzeile und den dazugehörigen kleinen Hofäckern direkt am Lainzerbach. Speising gehörte (wie auch Lainz und St. Veit an der Wien) zur Dotation, mit der Herzog Rudolf IV. 1365 seine neugegründete Propstei St. Stephan bedachte. In der diesbezüglichen Schenkungskurkunde wird Speising zum ersten Mal urkundlich genannt. In der Folge wechselten sich zahlreiche Familien im grundherrschaftlichen Besitz des Ortes ab. Im Jahr 1590 zählte Speising 27 Häuser, 1826 45 Häuser und 1890, knapp vor der Eingemeindung nach Wien, gab es bereits 203 Häuser auf Speisinger Boden. Speising war bis zur Eingemeindung eine selbständige Ortsgemeinde, besaß aber nie eine eigene Kirche.
Die Herkunft des Namens Speising ist nicht geklärt. Vielleicht hängt er mit "spiso" zusammen, der mittelalterlichen Bezeichnung für den Speisemeister am herzoglichen Hof.
Die Holzschlägerung und die Holzverarbeitung sowie Kohlenbrennerei und Pechsiederei blieben bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts die Haupterwerbszweige für die Bewohner dieser Region. Dann gewannen der Acker- und Weinbau, die Milchwirtschaft und eine Anzahl an Gärtnereibetrieben an Bedeutung. Die ersten Gärtnereibetriebe Speisings lagen in der Gallgasse (1848) und in der Speisinger Straße (1860). Die 1894 nach dem Speisinger Gemeinderat und Wohltäter Sebastian Gall benannte Gallgasse hieß davor mit Bezug auf die Meiereiwirtschaft Mayerhofgasse. In der Speisinger Straße 50 stand bis 1973 der letzte Bauernhof von Alt-Speising, ein ebenerdiger Vierkanter mit sieben Fensterachsen und dem ursprünglichen Haustorflügel an der Straßenseite. In der Speisinger Straße 41 stand die alte Schmiede; später wurde in dem Anfang der 1950er-Jahre abgetragenen Bau ebenfalls ein Gasthaus eingerichtet.
Die aktuelle Situation
Teile des alten Milchmeier- und Gemüsebauerndorfes sind noch heute vom Straßenraum aus erkennbar (insbesondere die Nr. 13 und 15, sowie 19 bis 25). Auf ca. 17–18 Meter breiten Parzellen stehen ebenerdige, traufenständige, ca. 8–11 Meter tiefe Straßentrakte mit Giebeldächern und in der Regel fünf Fensterachsen sowie einer Einfahrt.
Charakteristisch für die alte dörfliche Struktur sind auch die an den seitlichen Grundstücksgrenzen anschließenden ebenfalls ebenerdigen Flügelbauten unter Pultdächern. Diese hofseitigen Bauteile sind von der Straße nicht zu sehen. Weitere, noch bestehende historische Bauten sind das heutige eingeschossige Gasthaus "Waldtzeile", früher "Gasthaus Schlusche", in der Speisinger Straße 2. Es bestand schon 1818 als Gasthaus "Zum braunen Hirschen". In der Feldkellergasse 30 befindet sich der 1840 errichtete ebenerdige Bau des ehemaligen Café-Restaurants "Zum Feldkeller".
Somit bietet die Speisinger Straße zwischen Verbindungsbahn und Feldkellergasse noch genügend historische Bausubstanz, deren Erhaltung aus denkmalpflegerischer und kulturhistorischer Sicht schützenswert erscheint. Die Ergänzung von altem Gemäuer und dahinter liegendem Grünbereich ergibt einen Gassenzug von besonderer Lebensqualität. Die Verkehrsarmut wegen der derzeitigen Sackgassenregelung unterstützt diese historische Atmosphäre.
Die Schutzwürdigkeit dieses Bereiches, im Konkreten der Speisinger Straße Nr. 7–31, wurde natürlich längst erkannt und des Öfteren die Errichtung einer Schutzzone vorgeschlagen. Auch für die gegenüberliegende Seite wurde dies angeregt. Doch in der Realität geht auch heute noch Stück für Stück der historischen Substanz verloren. Das hat die verschiedensten Gründe. Manche Häuser sind nach langer Vernachlässigung in so schlechtem Bauzustand, dass nur mehr ein Abbruch möglich ist, andere fallen den bestehenden Flächenwidmungen zum Opfer, die mit einer Bauhöhe von 7,5 Meter in vielen Fällen eine höhere Verbauung zulassen. Auf der Seite mit den ungeraden Ordnungsnummern sind die festgelegten Bauhöhen nur für die ebenerdigen Häuser Nr. 19–25 mit 4,5 Meter dem historischen Bestand angepasst. Mangels Schutzzone besteht kein Abbruchverbot und die MA 19 (Stadtbild) ist in ihren Einschätzungen oft sehr großzügig, obwohl die heutige dichte und effiziente Bauweise jedes historische Ensemble zerstört.
Die Ursache des Domino-Effektes
Ein immer wieder und auch jüngst in der Speisinger Straße zu beobachtender Substanzraub folgt einem gewissen Dominoeffekt, der von einem bestehenden hohen Gebäude ausgeht. Von der Gründerzeit an war es Allgemeinverständnis, alte Häuser ohne jegliche Würdigung des historischen Altbestands durch hohe Zinshäuser zu ersetzen. Dem folgte auch der Generalregulierungs- und Generalbaulinienplan 1927 und die Plandokumente 4186 aus dem Jahre 1964 und 4935 aus dem Jahr 1970, die straßenseitig inkl. Erdgeschoß eine dreistöckige Verbauung ermöglichten. Erst mit PD 6300 aus dem Jahre 1992 wurde die derzeit gültige Rechtslage zum größten Teil vorweggenommen und die historische Bebauung entlang der Speisinger Straße durch entsprechende Bestimmungen in ihrer Struktur als erhaltenswert eingestuft. Dem folgte dann das derzeit gültige Plandokument PD 7734 aus dem Jahr 2006.
Dass den früheren Regelungen nicht die gesamte alte Bausubstanz zum Opfer fiel, lag in erster Linie am allgemeinen Geldmangel in der wiederholt von Wirtschaftseinbrüchen und Kriegen gezeichneten Zeit. Mit dem Aufschwung nach dem Zweiten Weltkrieg wurde allmählich auch der Wert alter Baustrukturen erkannt und ab den 1970er-Jahren manifestierte sich das in den Wiener Bauordnungen. Heute herrscht ein ständiges Tauziehen um diese alten Häuser. Die einen sehen darin schützenswerte Strukturen, die anderen eine störende Baulücke.
Das aktuelle Beispiel
Eine markante und aktuell diskutierte "Erbschaft" ist das dreistöckige Haus Speisinger Straße Nr. 27. Bereits vor 1900 gebaut überragt es die benachbarten Häuser, insbesondere die ebenerdigen, Häuser Nr. 19–25. Seine hohen Feuermauern entlang der seitlichen Grundstücksgrenze stehen südlich dieser historischen Häuserzeile und rauben einen erheblichen Teil der Sonneneinstrahlung. Das mindert natürlich auch den Wert der einzelnen Häuser dieser Zeile, insbesondere des direkt an das Haus Nr. 27 angrenzenden Hauses Nr. 25. Dessen wohnliche Nutzbarkeit ist beeinträchtigt, eine gewerbliche Nutzung wegen der geringen Fläche und des rückläufigen Kleingewerbes ebenfalls. Es war damit nur eine Frage der Zeit, bis die Eigentümer das Interesse daran verlieren und eine möglichst günstige Verwertung suchen. Spätestens hier tritt der spekulative Investor auf.
Die Chronologie
An der Chronologie der Ereignisse, die letztendlich zum Planentwurf 7734E für diesen Bereich führten, kann dies veranschaulicht werden:
28.6.2006
Die im Gemeinderat beschlossene Flächenwidmung folgt in der Bauhöhe für die Nr. 19-27 weitgehend dem Bestand, verlegt aber die Baulinien um bis zu 5 Meter nach Osten.
20.12.2006
Die Liegenschaft Speisinger Straße 25 wird an die Park Immobilien AG verkauft.
25.6.2008
Die MA37 erstellt für den Architekten Stelzhammer eine Mängelliste zu seinem Planentwurf für ein die Liegenschaften Speisinger Straße 25-27 umfassendes Neubauprojekt (Überschreitung der zulässigen Bauhöhe etc.)
10.7.2008
Trotz Bauhöhenüberschreitung wird die Baubewilligung für ein Wohnhaus in der Speisingerstraße 25–27 mit 14 Wohnungen und einer Tiefgarage bei der MA 37 beantragt.
20.8.2008
Es findet eine turbulente mündliche Verhandlung in der MA37/13, Spetterbrücke, statt. Die MA 37 ist auf Seiten der Bauwerberin Park Immobilien AG.
22.9.2008
Wegen Überschreitung der zulässigen Bauhöhe und einem 2. Dachgeschoss und offensichtlicher Ortsbildzerstörung werden 24 Protestunterschriften (alle Anrainer haben unterschrieben) an den Hietzinger Bauausschuss übergeben.
24.3.2009
Der Hietzinger Bauausschuss erachtet das Bauvorhaben wegen der Abweichung von den Bebauungsvorschriften als nicht zulässig (Höhenüberschreitungen).
27.3.2009
Die Baubewilligung wird mit Bescheid der MA 37 versagt.
22.6.2009
Da die Park Immobilien AG während des von ihr angestrengten Berufungsverfahren vor der Bauoberbehörde für Wien den ursprünglichen Antrag um Baubewilligung zurückzieht, muss die Bauoberbehörde den angefochtenen erstinstanzlichen Bescheid ohne Ansehung des Vorbringens aufheben.
2.2.2010
Die Park Immobilien AG erstellt einen neuen Einreichplan, mit reduzierter Bauhöhe auf Nr. 25 und nur 11 Wohnungen.
10.5.2010
Die mündliche Verhandlung auf Basis des neuen Einreichplans vom 2.2.2010 ist im Ablauf gemäßigter als die erste. Die Anrainer glauben wesentliche Wünsche berücksichtigt. Weitere Anregungen ihrerseits betreffen u. a. die nochmalige Begutachtung der Fassade durch die MA 19, da sie in der geplanten Weise nicht ins Ortsbild passt. Die geplanten Bauten werden von vielen als klobig und hässlich empfunden. Weiters wird die Schonung des Baumbestandes, die Sanierung der Einfriedung, und der Abbruch eines widerrechtlich errichteten Nebengebäudes gefordert.
19.8.2010
Die Baubewilligung wird dem Einreichplan konform erteilt.
1.2.2011
Mit Plan Nr. 7734E wird eine Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das betreffende Gebiet zur Begutachtung vorgelegt. Vordergründig wird darin die "Bedachtnahme auf das Stadtbild und Vorsorge für die Erhaltung von historisch gewachsenen Strukturen" reklamiert. Während dieses Ziel für den historisch viel unbedeutenderen und mit vielen Neubauten durchsetzten Bereich der Hofwiesengasse erkennbar ist wird der für diese Darstellung relevante Teil des alten Ortskernes von Speising bewusst der Zerstörung preisgegeben. ("Aufgrund der Inhomogenität der Höhenentwicklung (...) soll nun eine Überarbeitung in Teilbereichen erfolgen, um im Neubaufall[!] die Ausbildung von zu abrupten Höhensprüngen innerhalb von Gebäuden zu vermeiden"). Es handelt sich damit offensichtlich um eine „Anlasswidmung“ für eine konkrete neue Planungsabsicht der Park Immobilien AG. Dafür spricht, dass das derzeit gültige Plandokument 7734 erst 2006 beschlossen wurde und Hinweise im Erläuterungsberichtes des neuen Entwurfes konkret die Speisinger Straße 25–27 betreffen. Es ist also zu vermuten, dass im Falle der Genehmigung dieses Entwurfes um eine neuerliche Baubewilligung für ein angepasstes Wohnbauprojekt auf der Liegenschaft Speisinger Straße 25–27 eingereicht werden wird.
Konkret werden straßenseitig eine einheitliche Gebäudehöhe von 7,5 m vorgesehen, bei Bauten im Hof soll die Form von Flügelbauten beibehalten werden, doch soll nun deren maximale Höhe (= oberster Punkt des Gebäudes) 6 m betragen dürfen. Darüber hinaus wird die bebaubare Fläche vergrößert und die Baufluchtlinie abermals nach Osten verlegt.
26.5.2011
Der Verein Initiative Denkmalschutz übt heftige Kritik an dem Entwurf, moniert die längst fällige Einrichtung einer Schutzzone auf beiden Seiten der historischen Speisinger Straße und lehnt die Aufzonungen in diesem Gebiet ab.
17.6.2011
Der Hietzinger Bauausschuss beantragt in seiner Stellungnahme zum Planentwurf 7734E wie schon 2006 die Errichtung einer Schutzzone für die Speisinger Straße ONr. 5 bis 35. Die Änderung der Bauklasse für die ONr. 19–25 und die Ausdehnung der hinteren Baufluchtlinie für die ONr. 17–33 lehnt er ab. Beschlüsse der Bezirksvertretungen sind für den Gemeinderat nicht bindend.
7.9.2011
Die Magistratsabeilung 21B behauptet in einer Beurteilung, dass die untere Speisinger Straße, einer der ältesten Teile des 13. Bezirkes, keineswegs mehr über große Teile an alter Bausubstanz verfügt.
14.9.2011
Für diesen Tag ist die Entscheidung des für die Stadtplanung zuständigen Gemeinderatsausschuss über den Entwurf anberaumt. Wurde die Stellungnahme der Bezirksvertretung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel beschlossen und im Zuge des Verfahrens zur Vorlage an den Gemeinderat vom Gemeinderatsausschuss nicht berücksichtigt, ist der Bezirksvertretung nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von einem Monat ab dem Beschluss des Gemeinderatsausschusses zu geben. Diese Stellungnahme ist sodann gemeinsam mit dem Antrag des Magistrates und dem Beschluss des Gemeinderatsausschusses direkt dem Stadtsenat zur Vorberatung für den Gemeinderat vorzulegen.
30.11.2011
Der Klubvorsitzende der Hietzinger Grünen nimmt in einem Arikel in der Wiener Bezirkszeitung eindeutig gegen die Aufzonung in der Speisinger Straße Stellung und erwartet eine Ablehnung im Gemeinderat und eine erstmalige "Rot-grüne Handschrift" bei einer Hietzinger Flächenwidmung.
In einer außerordentlichen Sitzung stimmt die Hietzinger Bezirksvertretung neuerlich über den Planentwurf 7734 ab. Im zugrunde liegenden Entwurf wurde die hintere Baufluchtlinie etwas zurückgenommen (diese Information ist noch nicht bestätigt). Die Entscheidung der Bezirksvertretung ist allerdings geteilt: Die Änderung der Bauklasse für die ONr. 19–25 wird einstimmig abgelehnt, die Schutzzone aber nur mehrheitlich verlangt (die SPÖ und ein Grüner stimmen nicht zu).
16.12.2011
In der Gemeinderatssitzung dieses Tages wird mit Post Nr. 155 (03808-2011/0001-GSK; MA 21B) auch über den Plan Nr 7734E debattiert und darüber abgestimmt.
Die erste Wortmeldung kommt von GR Ing. Mag. Dworak. Er weist auf seinen eigenen Bezug zu diesem Grätzl und die im unteren Teil der Speisinger Straße, einem der ältesten Teile des 13. Bezirks, noch vorhandene alte Bausubstanz hin. Das Bemühen des Bezirkes, die ursprüngliche Bausubstanz zu erhalten, wird mit diesem Antrag missachtet und die geforderte Schutzzone verweigert. Deshalb wird die ÖVP diesem Akt nicht zustimmen.
Der zu Wort gemeldete Mag. Chorherr von den Grünen verzichtete auf seine Wortmeldung.
Mag. Kasal von der FPÖ hält die Schutzzone ebenfalls für notwendig. Er beschreibt auch die Vorkommnisse rund um das Bauvorhaben in der Speisinger Straße 25–27, den Wunsch des Bauwerbers auf Umwidmung und die Willfährigkeit der MA 21B. Mag. Kasal ließ zwar ein gewisses Verständnis für die Sorge der Gemeinde Wien erkennen, wegen bestehender höherer Widmung auf den Nachbargrundstücken geklagt zu werden (?), hält diese Anlasswidmung aber für sehr bedenklich. Die Gemeinde Wien unterstützt damit die Grundstücksspekulation, der Bauwerber erhöht den Grundstückspreis innerhalb von zwei Jahren um 70–80%. Überhaupt nicht verstehe der die Erweiterung der Bebaubarkeit Richtung Osten. Aus all diesen Gründen lehnt die FPÖ dieses Dokument ab.
GR Dipl-Ing Al-Rawi von der SPÖ verweist auf den Gleichheitsgrundsatz als Notwendigkeit für die Aufzonung im Bereich der gemischten Verbauung mit 4,5 bis 7,5 Meter Bauhöhe. Es gehe um Anpassung an den Bestand, um die Erhaltung der heterogenen Siedlungsstruktur, um zeitgemäßen Wohnraum, um eine gleichmäßige Höhenentwicklung und die Vermeidung von Höhensprüngen. Die Baulinie nach hinten werde aber unterschiedlich zur Behauptung GR Kasals nicht erweitert. Die MA 19 habe das Begehren auf Schutzzone überprüft und diese als nicht notwendig erachtet. Der ÖVP wirft er im Vergleich der Haltung zu Julienhof und Speisingerstraße eine nicht nachvollziehbare Gegensätzlichkeit vor. Er bittet daher um Zustimmung.
Der Antrag wurde mit Zustimmung der SPÖ und der Grünen mehrheitlich genehmigt
Zu erwartende Auswirkungen
Die Genehmigung des vorliegenden Entwurfes wird eine wesentlich dichtere Bebauung ermöglichen. Statt dem ebenerdigen Haus Nr. 25 kann ein zweigeschoßiger Straßentrakt plus eingeschoßigem Dachbodenausbaus errichtet werden.
Dem können sich dann Hoftrakte mit zwei Vollgeschoßen anschließen. Bei Ausnutzung der Möglichkeiten bedeutet das Abbruch der vorhandenen Bebauung und damit verbunden die weitere Zerstörung des an das alte Speising erinnernden Ortsbildes.
Im Sinne des Domino-Effektes bedeutet dies aber auch, dass die hohe Mauer entlang der seitlichen Grundstücksgrenze um eine Parzelle näher zu den gepflegten ebenerdigen Häusern rückt. Das mindert natürlich die Lebensqualität vor allem des unmittelbar benachbarten Hauses Nr. 23, da diese hohe Mauer – von ihrer Hässlichkeit abgesehen – genau im Süden liegt und einen wesentlichen Teil der Sonneneinstrahlung abdeckt. Damit ist das Schicksal des Hauses Nr. 25 auch für das Haus Nr. 23 abzusehen, und in weiterer Folge auch für alle anderen ebenerdigen Häuser.
Die Aufzonung im jüngsten Planentwurf wirkt daher wie ein gezielter Anschlag auf die restlichen ebenerdigen Häuser im Planungsbereich. Statt der beteuerten "Bedachtnahme auf das Stadtbild und Vorsorge für die Erhaltung von historisch gewachsenen Strukturen" wird offensichtlich wegen eines Partikularinteresses dessen Vernichtung in Kauf genommen. Die Grünen, die bisher eindeutig den Schutz der historischen Struktur verlangten, haben sich auf Gemeindeebene als willfährige Mehrheitsbeschaffer für Einzelinteressen erwiesen.