Die ältere Salzburger Annalistik

Auszug aus einer Darstellung von Harry Bresslau
08.10.1923

ABHANDLUNGEN
DER PREUSSISCHEN
AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN
JAHRGANG 1928
PHILOSOPHISCH-HISTORISCHE KLASSE
Nr. 2
DIE ÄLTERE SALZBURGER ANNALISTIK
VON
H. BRESSLAU
in Heidelberg
BERLIN 1923
VERLAG DER AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN
IN KOMMISSION BEI WALTER DE GRUYTER U. CO.

Vorgelegt von Hrn. Bresslau in der Gesamtsitzung am 7. Juni 1923.
Zum Druck genehmigt am 7. Juni 1923, ausgegeben am 8. Oktober 1923.

(In der Folge werden Teile dieser Abhandlungen ohne Gewähr für die Richtigkeit auf dieser Internetplattform wiedergegeben. Die umfangreichen Fußnoten wurden nur fallweise übernommen und im Text an der betreffenden Stelle in Klammer eingefügt.) 

In der ausgezeichneten Übersicht über die seit dem Beginn des Weltkrieges erschienene in- und ausländische Literatur zur Geschichte des Mittelalters, die uns K. Hampe geschenkt hat, sprach der gelehrte Verfasser, indem er sich der Ottonischen Zeit zuwandte, die Ansicht aus, daß der Fortschritt unserer Erkenntnis an die schärfere Erfassung und Auslegung der spärlichen Quellen, die wir für diese Periode unserer Geschichte besitzen, werde anknüpfen müssen, da ihr Umfang wohl kaum noch eine Erweiterung erfahren werde.

So sehr diese Ansicht der allgemeinen Überzeugung entsprechen mochte, so ist sie doch, soweit es sich um den letzten Satz handelt, durch eine glückliche Fügung berichtigt worden: zur Zeit, da Hampes Buch veröffentlicht wurde, im Frühjahr 1922, war das Unwahrscheinliche bereits Ereignis geworden; ein unerwarteter Fund hatte unser Quellenmaterial nicht nur für die erste Hälfte des 10., sondern sogar für die zweite Hälfte des 9. Jahrhunderts nicht unerheblich bereichert. In dem steiermärkischen Kloster Admont, dessen reichen Handschriftenschatz Pertz und Wattenbach und viele andere Gelehrte durchmustert hatten, war lange Zeit eine Hs. unbeachtet geblieben, in der mitten zwischen großenteils gleichgültigen Exzerpten ein höchst wertvolles Stück frühmittelalterlicher Annalistik verborgen war. Keines der bisher gedruckten Verzeichnisse der Admonter Codices hatte daraufhingewiesen; erst aus dem neuesten Handschriftenkatalog, den der verdienstvolle Bibliothekar und Archivar des Klosters, P. Jakob Wichner, mit ausdauerndem Fleiß angelegt hat, erfuhr Karl Uhlirz, daß diese Hs. Annalen von 725–956 enthalte; aber sei es, daß er ihre Bedeutung nicht erkannte, sei es, daß er keine Zeit fand, sich eingehender mit ihnen zu beschäftigen, in seinen nachgelassenen Papieren, soweit sie in den Besitz der Mon. Germ. gekommen sind, findet sich nur die kurze Notiz vom 11. Sept. 1909, daß diese Annalen im 12. Jahrhundert abgeschrieben worden seien. So blieb es denn einem jüngeren österreichischen Historiker, Ernst Klebel, der in Admont Studien für eine größere Arbeit über die österreichischen Annalen machte, vorbehalten, den kostbaren Schatz, auf den auch er durch Wichners Katalog aufmerksam geworden war, zu heben. Er hat sich das große Verdienst erworben, die Annalen, die er als eine neue und besonders wichtige Ableitung der von der Forschung längst postulierten verlorenen, alten Salzburger Annalen erkannte, in einer nahezu korrekten Ausgabe in den Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 61 (1921), 33ff. erstmals zu veröffentlichen, und er hat diese Ausgabe mit einem gelehrten und höchst fleißigen Kommentar ausgestattet, der von guter Sachkunde ein so erfreuliches Zeugnis ablegt, daß hinter dem Danke für das, was in dieser Publikation eines jungen Mannes geleistet worden ist, die Kritik dessen, was man anders gemacht zu sehen wünschte, ganz zurücktreten darf.

Gleich nach dem Erscheinen der Ausgabe Klebels hatte Wilhelm Erben die Güte, mich darauf aufmerksam zu machen, und ich habe, um die notwendige Aufnahme der neu gefundenen Annalen in die zweite Hälfte des 30. Bandes unserer Scriptores, die damit eröffnet werden soll, vorzubereiten, im April 1922 die Hs., deren Versendung nach Heidelberg damals Schwierigkeiten im Wege standen, in Admont selbst genau untersucht, wo mir der Nachfolger Wichners, Hr. Stiftsbibliothekar P. Friedrich Fiedler, die liebenswürdigste Aufnahme und freundlichste Unterstützung zuteil werden ließ. Nachträglich hat es sich dann doch ermöglichen lassen, daß die Hs. zur Ergänzung und Revision meiner Aufzeichnungen auf die Heidelberger Universitätsbibliothek gesandt wurde, wofür ich Hrn. P. Fiedler zu verbindlichstem Danke verpflichtet bin.

Um den neu gefundenen Annalen, die ich als Annales Juvavenses maximi bezeichnen werde, die Stelle anzuweisen, die ihnen unter den nachweisbaren Ableitungen aus den verlorenen alten Salzburger Annalen (Annales Juvavenses antiqui) zukommt, war es nötig. alle diese Ableitungen, deren hsl. Grundlage bisher z. T. nur ungenügend bekannt war, in die Untersuchung einzubeziehen, wobei sich dann herausstellte, daß eine neue Ausgabe einiger von ihnen durchaus wünschenswert sei. (Die von Hofmeister, Histor. Zeitschrift 126 (3. F. 30), 346f. vorgeschlagene Benennung Ann. Salzburg. (Juv.) antiqui kann ich nicht annehmen, sondern reserviere sie für ihre verlorene Quelle, die in der neu gefundenen Ableitung keineswegs vollständig wiedergegeben ist. Die neu entdeckten Annalen sind auch nicht eine besonders alte Ableitung ans der verlorenen Quelle, aber sie sind die reichste der uns erhaltenen. Die reichste freilich nur nach dem Stande unserer Überlieferung. Wenn die Ann. Juv. maiores. die wir unten näher besprechen werden, uns vollständig erhalten wären, so würden sie vielleicht noch reicher sein.) So werden denn in dem Schlußbande der Folioserie unserer Scriptores auch die Ann. Juv. maiores und minores, die Ann. s. Emmerammi maiores und die bisher nur zum kleineren Teil bekannten, zum größeren von mir neu gefundenen Exzerpte Aventins aus den Ann. Juv. antiqui erscheinen. Die nachfolgende Abhandlung aber hat sich zu einer neuen Untersuchung über die ganze ältere Salzburger Annalistik ausgeweitet, in der ich über die Ergebnisse meiner Studien darüber in möglichster Kürze berichte. Die Auseinandersetzung mit der bisherigen Literatur über diese Quellengruppe habe ich auf das möglichst geringe Maß beschränkt, indem ich insbesondere ganz darauf verzichtet habe, die Annahmen ausdrücklich zu widerlegen, die durch die neuen Funde von selbst widerlegt werden. Ich bespreche zunächst die einzelnen Ableitungen jede für sich und handele dann von den verlorenen Annales Juv. antiqui.

1. Die Annales Juvavenses maximi.

Die Annales Juvavenses maximi. Sie sind ein Teil dieser im Stift Admont aufbewahrten Handschriftensammlung aus dem 12. Jahrhundert. Der Einband aus dem 15. Jahrhundert ist mit weißem Leder überzogen und trägt einen aufgeklebten Zettel mit den Worten "Interpretacio Ysidori de nominibus". Diese Fotografie wird mit freundlicher Genehmigung des Benediktinerstiftes Admonts – http://www.stiftadmont.at – wiedergegeben. © Benediktinerstift Admont
<p><b>Die Annales Juvavenses maximi</b></p><p>Sie sind ein Teil dieser im Stift Admont aufbewahrten Handschriftensammlung aus dem 12. Jahrhundert. Der Einband aus dem 15. Jahrhundert ist mit weißem Leder überzogen und trägt einen aufgeklebten Zettel mit den Worten "Interpretacio Ysidori de nominibus". Diese Fotografie wird mit freundlicher Genehmigung des Benediktinerstiftes Admonts – http://www.stiftadmont.at – wiedergegeben.</p><p><i>&copy; Benediktinerstift Admont</i></p>

Die Hs. der neu gefundenen Annalen trägt in der Admonter Stiftsbibliothek die Signatur n. 718. Der Einband in mit weißem Leder überzogenem Holzdeckel stammt aus dem 15. Jahrhundert; Schrift dieses Jahrhunderts zeigen auch die Pergamentblätter, die auf die Innenseiten des Vorder- und des Hinterdeckels geklebt sind, und ein Falz, der beim Einbinden verwandt ist, sowie ein auf die Außenseite des Vorderdeckels geklebter Zettel mit den Worten: „Interpretacio Ysidori de nominibus“. Die Hs. enthält 67 Blätter, die 13x18,5 cm groß sind, und besteht aus neun Lagen, die im 15. Jahrhundert, jedenfalls beim Einbinden, mit arabischen Ziffern am unteren Rande bezeichnet sind. Die ersten vier und die 6–8. Lage bestehen jetzt aus 8 Blättern, Lage 5 zählt 6, die 9. und letzte Lage 5 Blätter. In den Lagen 2, 3, 5, 6 und 9 sind mehrere Blätter ausgeschnitten. Am unteren Rande der Folien 17 und 23 steht 'probatio'. Das Pergament ist in Stärke und Güte sehr ungleich, oft durch Löcher und Risse, die zusammengenäht sind, beschädigt; einmal ist die Rückseite eines Blattes (f. 3) unbeschrieben geblieben, weil das Pergament so dünn war, daß die Schrift der Vorderseite durchschien. Eine alte Paginierung fehlt; in neuester Zeit sind die Blätter mit Bleistift paginiert.

Der Inhalt der Hs. ist viel mannigfaltiger, als die auf dem Deckel verzeichnete Angabe, die Klebel wiederholt hat, vermuten läßt. Sie beginnt allerdings auf f. 1 unter der nochmaligen Überschrift (saec. XII.) 'Interpretatio sancti Isidori de nominibus' mit Exzerpten aus Isidors Etymologica, und zwar mit den Worten 'Deus autem dictus propter unitam (so) cum patre substantiam' = Etym. 7, 2, 11 (Migne 82, 265), und der Schluß dieses Abschnittes auf f. 17´ lautet: insidie dicte (so statt 'nominate') sunt' = Etym. 10, 152 (Migne S. 382). Irgendein Prinzip, nach dem diese Exzerpte gemacht sind, vermag ich nicht zu erkennen. Im ganzen wird allerdings die Ordnung der Bücher Isidors festgehalten, aber von 9, 3, 32 kehren die oft verkürzten, viele Paragraphen ganz überspringenden Auszüge zu 8, 9, 9 zurück, lassen dann Paragraphen aus dem 3., 5. und 6. Kapitel des 9. und zahlreiche Stellen des 10. Buches folgen, fügen daran einige Paragraphen des 11., 12. und 18. Buches und wenden sich schließlich noch einmal zum 10. Buche zurück, mit dessen Paragraphen 149–152 sie schließen. Diese ganze Exzerptenmasse ist ohne jede Unterbrechung, ohne Angabe von Kapiteln u. dgl. hintereinander weg geschrieben; erst auf f. 16 steht zum ersten Male eine Überschritt 'De pecoribus et iumentis' (12, 1), der dann noch zwei andere 'De alea' und 'De figuris alee' (18. 60. 64) folgen. Der Text ist durch zahlreiche gröbste Fehler, von denen nur wenige korrigiert sind, oft bis zu völliger Sinnlosigkeit entstellt; es ist schlechteste Schreibarbeit, die hier vorliegt. An diese Exzerpte aus den Etymologien schließen sich auf f. 17´ und 18´ andere aus Isidor, 'De ecclesiasticis officiis' 2, 21. 22 (Migne 83. 814 f.) an: dazwischen steht auf f. 18´ ein Exzerpt 'De sufflatione et exsufflatione Celestinus papa', und es folgen sodann f. 19–22 ähnliche Exzerpte auch aus anderen Kirchenvätern. Auf f. 23 ff. stehen Fragen und Antworten über kirchliche Pflichten und Gebräuche, beginnend: 'Quare fiunt a sacerdotibus catecuminorum scrutinia? Idcirco fiunt scrutinia, ut exploretur sepius, quam firmiter post abrenunciationem Satane sacra verba date fidei radicitus corde defixerint', endigend f. 25 . . . 'vite donati eterne'. Endlich geht hier noch auf f. 25r und f. 25´ der Brief des Erzbischofs Nebridius von Narbonne an den Erzbischof Johannes von Arles (MG. Formulae S. 559 n. 14) den auf f. 26–33´ stehenden Annalen voran, von denen später zu reden ist.

Etwas interessanter als das, was den Annalen vorangeht, ist das. was in der Hs. darauf folgt. Dieser Abschnitt, beginnend f. 34 mit den Worten 'Desiderii: proprium nomen est', bringt zunächst einen Kommentar zu der Vorrede, die Hieronymus seiner Übersetzung des Pentateuchs vorangestellt hat. Der Kommentar lehnt sich eng an den des Remigius von Auxerre zur Genesis (Migne 131, 51 ff.) an; der Anfang stimmt in einigen Wendungen auch mit dem Kommentar des Hugo von St. Viktor (Migne 175, 29) überein, der aber sicher nicht benutzt ist, so daß diese Übereinstimmung auf eine von beiden von dem Admonter Kommentator neben Remigius herangezogene ältere Quelle zurückgehen muß. Darauf folgen f. 38´–47´ ähnliche Kommentare zu den Vorreden des Hieronymus zur Übersetzung der Libri Josuae, Samuel et Malachim und des Jesaias, deren Quellen ich nicht untersucht habe. Daran schließt sich f. 47´–48´ ein kurzes Stück 'Dum creator omnium celum crearet, etiam angelos condidit' mit Ausführungen über die zehn ordines angelorum, das sich z.T. an Isidor, Etym. 7, 5, 4 anlehnt. Nun folgen f. 48´–52´ Erklärungen zu einigen Stellen der Genesis, die wegen einer Anzahl bisher unbekannter deutscher Glossen Beachtung verdienen. Auf f. 52 schließt sich daran eine kurze Ausführung über das Paradies und seine Flüsse (Gen. 2), auf die wieder einige Glossen zu Gen. Kap. 2. 23. 25 folgen. Ohne jede Unterbrechung, in derselben Zeile an das Vorhergehende angeschlossen, folgen dann f. 52´–55´ Kommentare zu den Prologen des Hieronymus zur Übersetzung des Jeremias und des Ezechiel, endlich f. 55´–63´ ein Kommentar anscheinend zu einem Kommentar (oder zu Vorreden?) zu den kleinen Propheten Joel, Oseas, Abdias und Jonas. Endlich schließt dieser zweite Teil der Hs. auf f. 63´–67 mit Glossen, großenteils zu seltenen Worten, die in wirrer Folge, hier und da, aber nur auf kurze Strecken, anscheinend alphabetisch angeordnet sind, und deren Herkunft ich, mit dieser Literatur ganz unbekannt, nicht bestimmen kann, unter denen aber wieder eine Anzahl deutscher Übersetzungen sich befinden. Dieser Abschnitt und die ganze Hs. bricht auf f. 67 ganz unvermittelt mit den Worten: 'chelluo vorax, hellua luxuriosus vel prodigus, hinc helliantes avide comedentes. Intercus aqua' ab.

Ebenso bunt und wirr wie der Inhalt der Hs. ist das Schriftbild, das sie bietet. (Was Klebel S. 33 darüber sagt, ist nicht richtig. Er weist die ganze Hs. einer einzigen Hand zu und hält ihre Schrift für nahe verwandt, ja vielleicht identisch mit der, 'die in den Jahren 1205 und 1207 die österreichischen Annalen der Hs. 501 im selben Kloster schrieb'. In Wirklichkeit ist keine der Hände, die nach Uhlirz (bei Chroust, Mon. palaeograph. 2.12, Tafel 6a, 6b) an der Admonter Annalenhs. gearbeitet haben, irgendeiner an dem Cod. 718 beteiligten näher verwandt, geschweige denn mit ihr identisch: sie sind vielmehr erheblich jünger.) Zwar ist sie ihrem ganzen Umfange nach um die Mitte des 12. Jahrhunderts, wie ich glaube, eher etwas vor als nach 1150 geschrieben, und die Schrift kann sehr wohl der Schule von Admont angehören, deren Charakter wir aus zahlreichen Abbildungen bei Buberl, Beschreibendes Verzeichnis der illuminierten Hss. in Österreich Bd. 4 (1911) und aus einer Reihe schöner Faksimiles in der 12. Lieferung der zweiten Serie von Chrousts Monumenta palaeographica gut kennen. (Eine gewisse Verwandtschaft mit einigen der Hände unseres Codex zeigen etwa die Admonter Hss. 16, 17, 73 und 650 bei Chroust 2, 12, Tafel 3 und 4.) Aber unter sich zeigen die zahlreichen Hände, die in dem Codex tätig gewesen sind, doch deutliche und leicht erkennbare Verschiedenheiten. Dabei tritt der Schriftwechsel in merkwürdig unregelmäßiger Weise ein: bald am Ende einer Lage oder einer Seite, bald mitten in einer Zeile, ja zuweilen mitten in einem Worte. Auf mich hat die ganze Hs. den Eindruck gemacht, sowohl durch ihren Inhalt wie durch ihre Schrift, daß wir hier Schreibübungen von Schülern der Admonter Klosterschule vor uns haben, bei denen es gar nicht auf das, was abgeschrieben oder exzerpiert wurde, ankam, die im Kloster liegen blieben, bis sie im 15. Jahrhundert zusammengebunden wurden.

Es kann hier nicht unternommen werden, den Wechsel der Hände durch den ganze Codex zu verfolgen; nur hinsichtlich der Annalen ist er kurz darzulegen: in ihnen sin drei oder vier Hände zu unterscheiden. Eine erste Hand (A) schrieb in ziemlich große Formen ihren Anfang von 725 bis 786: 'Hartrat cum sociis suis in', wo sie mitten im Worte aufhört. Mit 'iquum egit consilium contra Karolum' fährt dann eine zweite Hand (B) in kleinerer, regelmäßiger und zierlicher Schrift fort, die noch die ersten Worte des Jahresberichtes von 787: 'Karolus Romam venit' hinzufügt. Eine dritte Hand (C) vollendet diesen Jahresbericht" und schreibt bis 793 'res suas'. Nun setzt wieder A mit den Worten 'Ad Francorum vadum' zu 794 ein, und seine Schrift reicht bis 836. Von dem Bericht zu 836 schrieb er die ersten Worte 'Adalrammus archiepiscopus obiit. Eodem anno' nicht, wie sonst immer geschehen war, hinter, sondern unter die Jahreszahl DCCCXXXVI, womit die Zeile gefüllt war; die Fortsetzung Liudrammus ordinatus e pallium ei transmissum a Gregorio papa' setzte er, da er auf den beiden folgenden Zeilen den Anfang der Jahreszahl 'D' bereits im voraus geschrieben hatte, mit einem Verweisungszeichen weiter oben hin, wo noch Platz frei geblieben war. Da griff B ein; er radierte die beiden D und den nach oben gerückten Teil des Berichtes von 836 aus. schrieb di ausradierten Worte unter die Zeile 'Adalrammus – eodem anno' und fuhr dann fort bi 841, wo er wieder mitten im Satze mit den Worten 'Eodem anno pugna Ludowici et Karoli' abbricht. Es folgt eine vierte Hand (D). die den Satz vollendet und nun bis zum Schlüsse des Berichtes 844 die Arbeit fortsetzt. Das ganze Stück von 845 bis zum Schlusse von 928 'a ad Ingilheim' hat wieder C geschrieben. (Das a vor ad ist ein Versehen, das nicht verbessert ist.) Abermals folgt dann B der die Zahlen von 929 bis 933 und die Jahresberichte 930 und 933 hinzufügt und dann wieder C Platz macht, von dem die Berichte 934 – 937 und der Anfang des Berichtes von 938 herrühren. Diesen vollendet B mit den Worten 'Heroldus archiepiscopus factus est ab Ottone rege' und schreibt noch die Zahl 939, worauf C mit der Zahl 940 und den Berichten von 941 an fortfährt. Aber noch einmal ist er von B unterbrochen worden der in dem Berichte von 953 hinter den Worten 'Otto rex et frater eius in Baiowa' den Schluß dieses Wortes und des ganzen Satzes sowie die Zahl 954 hinzufügt und nun die Feder wieder C überläßt, dessen Arbeit mit den Berichten von 955 und 956 und der leer gelassenen Zahl 957 endet.

Ich glaube, daß dieser Schriftbefund gut zu dem oben ausgesprochenen Gedanken über den Charakter der ganzen Hs. paßt, und ich glaube sogar noch eine weitere Vermutung hinzufügen zu dürfen. Besonders auffallend ist ja die Rolle, die in den Annalen die Hand B spielt. Sie kommt immer wieder vor, schreibt aber immer nur ganz kurze Stücke. Sie löst andere Hände mitten im Satze oder sogar mitten im Worte ab, und sie hört ihrerseits wieder mitten im Satz oder Wort zu schreiben auf. Sie tilgt von einem andern Geschriebenes, nur um es an anderer Stelle zu wiederholen, und ihre Schrift wird von einem anderen Schreiber nachgeahmt. Ihre Tätigkeit in der Hs. ist auch nicht auf die Annalen beschränkt. Kurz vor deren Beginn hat sie z. B. auf f. 25 die letzte Zeile des letzten, dem Briefe des Nebridius vorangehenden Responsums, die Worte 'qui fuerunt in baptismo vite donati eterne' geschrieben, und in dem auf die Annalen folgenden Stück, dem Kommentar zum Pentateuch-Prolog des Hieronymus, den eine in den Annalen nicht begegnende Hand geschrieben hat, rühren mitten zwischen deren Schrift auf f. 35 drei Zeilen von B her. Ich meine nicht zu irren, wenn ich nach alledem in B den Lehrer zu erkennen glaube, der von Zeit zu Zeit die Übungsarbeit seiner Schüler unterbricht, um ihnen mit eigener Hand einige Zeilen oder auch nur eine Zeile als Muster vorzuschreiben. (Recht charakteristisch sind auch die Schreib-, Lese- und anderen Fehler der Hs. Besonders schülerhaft sind sie in den von A geschriebenen Abschnitten der Annalen. Durch Verwechslung der Abkürzungen prim und impr wird der Hausmeier Karl Martell zum Kaiser (725). durch falsche Auflösung der Abkürzung pp der Papst Zacharias zum Propheten (750). Karls Gemahlin Fastrat nennt der Schreiber Hartrat (795), weil ihm dieser Name, den er kurz vorher (786), ehe ihn B unterbrach, geschrieben hatte, noch vorschwebte. Karl selbst läßt er 801 zum König, nicht zum Kaiser, vom Papste erhoben werden. Sehr töricht ist es, wenn er 822 schreibt: 'Arn archiepiscopus obiit: Adalrammus paterno successit'. 'Paterno' kann nicht für 'patruo' stehen, wie Klebel angenommen hat, und man braucht sich nicht den Kopf über die sonst nirgends bezeugte Verwandtschaft Adalrams mit Arno von Salzburg zu zerbrechen; A hat sich einfach daran erinnert, daß er kurz vorher geschrieben hatte (814): 'Karolus imperator obiit et Ludowicus in paternum honorem successit': so interpoliert er hier dummschlau 'paterno'. Ein ähnlich grober Fehler, diesmal von C, ist es, wenn zu 887 geschrieben ist 'Ludowicus rex obiit; Arnulfus rex factus est'. Das hat in der Vorlage sicher nicht gestanden: ob es hier hieß 'Karolus rex obiit', oder ob da nur die Erhebung Arnulfs berichtet war und 'Ludowicus rex obiit' eine bloße Konjektur von C ist, lasse ich dahingestellt.)

Wie dem aber auch sei, soviel ist sicher, daß die Annalen unserer Hs. aus einer älteren Vorlage ebenso exzerpiert sind, wie der übrige Inhalt der Hs. größtenteils aus verschiedenartigsten Exzerpten besteht. Wie weit die Vorlage reichte, darauf ist aus der Tatsache, daß die Annalen mit 956 abbrechen, kein sicherer Schluß zu ziehen; wie bei zahlreichen Paragraphen aus Isidors Etymologien und bei dem Briefe des Nebridius, die in der Hs. den Annalen vorangehen, und wie bei manchen der Stücke, die darauf folgen, z. B. bei den Glossen an ihrem Ende, so kann auch bei unseren Annalen der Schluß der Vorlage ausgelassen sein. Daß aber ihre Quelle in Admont im 12. Jahrhundert vorhanden war, läßt sich beweisen; in einer anderen Admonter Hs. dieses Jahrhunderts ist noch ein Stück davon erhalten. Unsere Annalen melden zum Jahre 955: 'Heroldus archiepiscopus obcecatus est iuxta Mulidorf VIImo non. Mai'. (So wird hier statt 'kal. Mai' der 1. Mai bezeichnet. Unsere Annalen entscheiden also für die Chronologie dieser Ereignisse, die Riezler, Jenaer Litteraturzeitung 1876 S. 377 vertreten hat, und widerlegen endgültig die Annahme Dümmlers. Jahrh. Ottos I. S. 248, der sich andere Neuere angeschlossen haben, daß in dem Briefe des Erzbischofs Wilhelm von Mainz an den Papst Agapit (Jaffé, Bibliotheca 3, 348), wo von der Gefangennahme Herolds durch Herzog Heinrich die Rede ist, 'kal. Ma.' in 'kal. Mart.' aufzulösen sei.) Etwas ausführlicher geben einige andere Ableitungen aus derselben Quelle, in denen diese aber, wie später darzulegen sein wird, nur mittelbar benutzt ist, den Bericht wieder: das Auctar. Garstense 956: 'Heroldus Salzeburgensis archiepiscopus excecatur apud Muolidorf, et Hainricus dux, qui hoc fecit, obiit kal. Novemb. eodem anno' und die Ann. s. Rudb. Salisburg. 956: 'Her. archiep. a duce Heinrico, qui expulsus erat, apud Muoldorf excecatur et ipse dux eo anno obiit'. Die voll-ständige Nachricht aber – nur ohne das in unseren Annalen aufbewahrte Tagesdatum der Blendung Herolds – ist uns in dem sogenannten Auctarium Admontense erhalten, d. h. in den Zusätzen, die in dem Admonter Cod. 164 (A 4) dem Text der Chronik Ottos von Freising hinzugefügt sind. Hier heißt es zu 956: 'Heroldus archiepiscopus Salzburgensis proh dolor! excecatur apud Muldorf propter carmulam imminentem, et Heinricus dux, qui hoc fecit, eodem anno obiit kal. Nov., et in hac carmula interfecti sunt IIIIor comites, Adilbertus, Askwinus, Arnolf, Kerloh, et alii quam plurimi.' Die Zugehörigkeit der Nachricht zu den verlorenen Ann. Juv. antiqui, die an sich schon sicher ist, wird auch durch den offenbar dem Salzburger Sprachgebrauch besonders geläufigen Ausdruck 'carmula', der in unseren Annalen an verschiedenen Stellen wiederkehrt, bestätigt. Da sie, wie die Worte 'proh dolor' beweisen, gleichzeitig niedergeschrieben war, kann sie in ihnen nur zu 955 gestellt gewesen sein, wie denn ja auch die Ann. Juv. maximi dies Jahr bringen; sie muß aber dort so geschrieben gewesen sein, daß ein Leser zwischen 955 und 956 schwanken konnte, daher sie denn auch die gemeinsame Quelle des Auctar. Garst, und der Ann. S. Rudberti Salisburg. zu 956 gesetzt hat. Ob die in Admont befindliche Vorlage das Original der Ann. Juvav. antiqui, die dann aus Salzburg nach Admont gekommen sein müßte, oder eine Abschrift davon oder bereits selbst eine Ableitung daraus war, läßt sich nicht ausmachen.

Annales Juvavenses maximi. Abbildung der Seiten mit den Eintragungen zu den Jahren 856 bis 889. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Benediktinerstift Admonts, http://www.stiftadmont.at © Benediktinerstift Admont
<p><b>Annales Juvavenses maximi</b></p><p>Abbildung der Seiten mit den Eintragungen zu den Jahren 856 bis 889. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Benediktinerstift Admonts, http://www.stiftadmont.at</p><p><i>&copy; Benediktinerstift Admont</i></p>

Die in der Folge übersprungenen Kapiteln 2 bis 7 befassen sich mit weiteren annalistischen Aufzeichnungen, die Rückschlüsse auf die verlorenen Annales Juvavenses antiqui zulassen:

  • Die Annales Juvavenses maiores und minores,
  • die verlorene Chronica Karoli, der Libellus des conversione Bagoariorum et Karantanorum und die Annales Salisburgenses,
  • die Annales Altahenses maiores,
  • die Regensburger Annalistik,
  • Exzerpte Aventins aus den Annales Juvavenses antiqui und die
  • mittelbare Benutzung der Annales Juvavenses antiqui in späteren österreichischen Annalen.

8. Die Annales Juvavenses antiqui.

Die verlorenen Salzburger Annalen, deren Bestand wir in den vorangehenden Untersuchungen aus ihren Ableitungen festzustellen versucht haben, lassen sich in ihrem ursprünglichen Wortlaut wohl an einzelnen Stellen, namentlich im Anfang, aber nicht vollständig und im ganzen herstellen. Indessen sind sie ihrem Inhalte nach jetzt wohl in der Hauptsache bekannt; daß uns nach der Entdeckung der Annales maximi und der Aventinischen Exzerpte noch sehr viel davon entgeht, ist kaum anzunehmen, obwohl gerade diese Entdeckungen uns lehren, daß immer noch neue Funde möglich sind. Am ersten wäre eine Erweiterung unserer Kenntnis vielleicht von einer sorgfältigen und vollständigen Durcharbeitung des ganzen Aventinischen Nachlasses zu erwarten, einer Arbeit, die allerdings ebenso mühsam wie zeitraubend wäre und der man sich bei der Unsicherheit des Erfolges nicht leicht unterziehen wird. Einstweilen reicht jedenfalls, was wir ermittelt haben, aus, um uns über die Entstehung und Zusammensetzung der Ann. antiqui ein Urteil zu verschaffen.

Das Anfangsjahr – 725 – steht mit ausreichender Sicherheit fest. Keine sichere Spur führt weiter zurück, und was über die Zeit vor 725 in bairischen und österreichischen Quellen berichtet wird, gehört diesen Annalen nicht an. Weniger sicher ist ihr Endjahr. Die Ann. Juvav. maximi reichen bis 956; aber es wäre, wie oben schon bemerkt wurde, möglich, daß sie früher als ihre Vorlage abgebrochen wurden. Der letzte Bericht der Ann. Juvav. maiores gehört dem Jahre 976 an, aber was zwischen 825 und 976 in diesen Annalen stand, ist uns, wie oben festgestellt wurde, durch die unglückliche Verstümmelung der Hs. wohl für immer verloren, und es ist daher auch nicht sicher, ja vielleicht nicht einmal wahrscheinlich, daß sie dieselbe Fortsetzung nach 829 enthielten wie die Ann. antiqui und deren Ableitung, die Ann. maximi. Andererseits bieten aber auch die übrigen, über die Mitte des 10. Jahrhunderts hinausreichenden Ableitungen der Ann. antiqui, die wir kennen – die Ann. Altah. maiores, die Tochterquellen von AGS, bzw. der von Dieterich postulierten bairischen Chronik und die Exzerpte Aventins –, keine sichere Spur unserer Ann. antiqui für die Zeit nach 956, und so werden wir mit einiger Sicherheit annehmen dürfen, daß sie bald nach der Mitte des 10. Jahrhunderts ihr Ende erreichten.

Die Annales antiqui zerfielen, wie sich deutlich erkennen läßt, in mehrere Abschnitte, deren erster bis zum Jahre 829, d. h. dem Endjahre der Ann. regni Francorum reichte. Er beruht auf der Verbindung von Auszügen aus zwei Quellen, einer fränkischen und einer bairischen, und diese Verbindung kann nicht wohl vor 829 oder 830 erfolgt sein, hat aber aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht sehr viel später stattgefunden. Die fränkische Quelle, die ich so nenne, obwohl auch in ihr bairische Nachrichten besonders bevorzugt sind und sie deshalb wahrscheinlich in Baiern entstanden ist, war eine Annalenkompilation, die auch in den Ann. Xantenses bis 796 und in den Ann. Maximiniani bis 811 benutzt ist. Sie begann 725, reichte aber aller Wahrscheinlichkeit nach ursprünglich nur bis 796 und erhielt dann eine Fortsetzung. Daß mit dem Jahre 811 ein neuer Abschnitt anzusetzen sei, ist möglich, aber keineswegs sicher.

Quellen dieser Kompilation waren die Gesta pontificum Romanorum, die Ann. Petaviani, die verlorenen Annalen von Lorsch, die wir aus den Ann. Mosellani, den Ann. Laureshamenses und dem sog. Fragmentum Chesnii kennen und die Ann. regni Francorum (Ann. Lauriss. maiores). Die letzte sichere Spur einer Benutzung der Ann. Petaviani findet sich beim Jahre 792; von da an ist nur noch ein Anschluß an die Reichsannalen zu erkennen, der von 796 bis 829 immer enger wird.
Stets aber zeigen sich kleine Abweichungen von den Vorlagen; namentlich sind bei aller Verkürzung des Textes derselben doch auch wieder mancherlei Zusätze dazu gemacht. Dabei handelt es sich zum Teil um sachliche Nachrichten, die in den Vorlagen nicht enthalten sind, zum Teil nur um einzelne Worte, die hinzugefügt sind, wie 'magnus', 'multi' u. dgl. mehr oder etwa der Zusatz 'cum Francis' da, wo in der Vorlage nur vom Könige die Rede war. Die kleinen Abweichungen der letzteren Art hat schon Waitz, soweit sie sich in den Ann. Maximiniani finden, zusammengestellt; er scheint sie für das Eigentum des Kompilators dieser Annalen zu halten. Allein wenigstens einige davon finden sich auch in den Ann. Juvav. antiqui oder vielmehr den aus diesen abgeleiteten Annalen, müssen also schon in der ihnen und den Ann. Maximiniani gemeinsamen Quelle, d. h. unserer fränkischen Annalenkompilation gestanden haben, und es ist danach kein Grund vorhanden, die übrigen als Eigentümlichkeit der Ann. Maximiniani aufzufassen. Wichtiger ist, daß auch ein Teil der sachlichen Zusätze der Ann. Maximiniani in den Ableitungen der Ann. Juvav. antiqui wiederkehrt. Beschränke ich mich hier auf den Abschnitt nach 796, weil hier nur die Ann. regni Francorum zum Vergleiche heranzuziehen sind und das Quellenverhältnis daher einfacher zu übersehen ist, so ist z. B. die Feier des Epiphaniafestes in Aachen 805 auch in den Ann. Juvav. maiores und die Sendung von Boten des Patriarchen von Jerusalem 803 in den Ann. Juv. max., in den Ann. Juv. maiores und in AGS erwähnt. Besonders lehrreich ist aber der Bericht zu 799 über die Zurückführung des Papstes Leo III. nach Rom. Hier lautete der Text unserer fränkischen Kompilation, wie er sich aus den Ann. Maximiniani und aus mehreren Ableitungen der Ann. Juvav. antiqui, die oben zusammengestellt sind, mit großer Wahrscheinlichkeit herstellen läßt: 'qui (scil. Leo papa) postea iubente (oder 'imperante') Karolo per Arnonem et Hildebaldum archiepiscopos in locum suum restitutus est'. Das entspricht nicht den Ann. regni Francorum, wo es heißt: 'qui statim Romam profectus est', wohl aber den Ann. q. d. Einhardi: 'per legatos regis, qui cum eo missi sunt reductus atque in locum suum restitutus est'. Diese Übereinstimmung kann nicht zufällig sein, und hier beruht also unsere fränkische Kompilation nicht auf den Ann. regni Francorum in der uns vorliegenden Gestalt, sondern auf einer etwas abweichenden, den Ann. q. d. Einhardi näherstehenden, aber auch diese an Genauigkeit übertreffenden Rezension. Und wie diese die auch in den Ann. q. d. Einhardi fehlenden Namen der Gesandten, die Leo nach Rom zurückführten, enthielt, so werden nun auch andere die allgemeine Reichsgeschichte, nicht speziell Baiern betreffende sachliche Zusätze zu den Ann. regni Francorum, die nicht gemeinsames Eigentum der Ann. Maximiniani und der Ann. Juvav. antiqui sind, sondern nur in einer der beiden Tochterquellen der fränkischen Annalenkompilation vorkommen, der gemeinsamen Mutterquelle bereits angehört haben.

Die fränkische Annalenkompilation ist in den Ann. Maximiniani, mit denen für die Jahre 790 –796 auch die Ann. Xant. zu vergleichen sind, vollständiger erhalten als in den Ann. Juvav. Antiqui; hier und da haben aber auch diese Nachrichten daraus aufbewahrt, die in jenen fehlen, so z. B. den Namen Hartrats als Führers der Verschwörung von 785/786 und den Bericht über die Verschwörung des jungen Königs Pippin 792. Daß die Salzburger Überlieferung sich vereinzelt auch an den Wortlaut der verlorenen Kompilation enger angeschlossen hat, ist schon bemerkt worden; im allgemeinen aber geben die Ann. Maximiniani diesen Wortlaut getreuer wieder als die Salzburger Exzerpte, die schon ihrer Kürze wegen oft ganz anders gefaßt werden mußten und so der Vorlage nur in der Sache, nicht im Ausdruck entsprachen.

Mit der so beschaffenen fränkischen Kompilation wurden nun in den Ann. Juvav. antiqui bairische Nachrichten verbunden, deren erste eine Notiz über die Geburt Tassilos im Jahre 741 war: sie ist die einzige ihrer Art aus der Zeit bis zu Karls Thronbesteigung. Dann aber werden diese Nachrichten zahlreicher und ausführlicher, und immer deutlicher tritt hervor, daß sie Salzburger Ursprung haben. Daß diese Nachrichten schon in der fränkischen Kompilation standen, ist ausgeschlossen; es versteht sich von selbst, daß der Verfasser (wenn da von einem Verfasser die Rede sein kann) der Ann. Maximiniani, der die bairischen Nachrichten der Kompilation, die sich auf fränkische Quellen zurückführen lassen, fast sämtlich aufgenommen hat, nicht gerade diejenigen grundsätzlich ausgelassen haben kann, die nicht aus den uns bekannten fränkischen Quellen der Kompilation abzuleiten sind. Ebenso selbstverständlich ist dann, daß diese bairischen Nachrichten, die von 741 bis 824 reichen, nicht ohne eine selbständige Vorlage mit einem Auszuge aus der Kompilation verbunden sein können, und so sind wir zu der Annahme genötigt, daß sie aus einer anderen, gleichfalls in Salzburg entstandenen Annalenreihe, Ann. Juvav. antiquissimi, in die Ann. Juvav. antiqui herübergenommen sind.

Danach ergibt sich nun folgendes Stemma für die älteste Salzburger Annalistik.

Stemma für die älteste Salzburger Annalistik.
<p><b>Stemma für die älteste Salzburger Annalistik</b></p>

Aus den Ann. Juvav. antiqui haben dann unmittelbar oder mittelbar alle in dieser Abhandlung früher besprochenen Ableitungen geschöpft. Da in ihnen allen Nachrichten, die aus der fränkischen Annalenkompilation stammen, mit solchen, die auf die Ann. Juvav. antiquissimi zurückgeführt werden müssen, bereits verbunden, und zwar zumeist in derselben Weise zusammengefügt sind, so können alle diese Ableitungen, auch die Ann. Juvav. maiores und minores und die Ann. s. Emmerammi, erst nach 829 entstanden sein. Jeder Versuch, ihr Verhältnis untereinander und zu den fränkischen Urquellen anders zu erklären, würde nach der Entdeckung der Ann. Juv. maximi, was ich hier nicht im einzelnen ausführen will, auf schwer über windliche Schwierigkeiten stoßen. Auch ist unsere Auffassung mit der handschriftlichen Überlieferung jener drei ältesten Abteilungen durchaus vereinbar. Denn kein berechtigter Einwand dagegen wäre die Berufung auf die Schrift der Ann. Juv. maiores und minores und der Emmeramer Annalen; sie alle können gerade so gut nach wie vor 830 geschrieben sein, und daß die Ann. Juv. maiores von verschiedenen Händen geschrieben sind, ist kein Beweis für ihre Gleichzeitigkeit, wie wir früher dargetan haben. Ebensowenig ist von entscheidendem Gewicht, daß die Emmeramer Annalen 823 abbrechen: wer erwägt, daß die Ann. Juv. maiores für uns 825 enden, weil eine Lage der Hs. verloren ist, oder die Ann. minores nur bis 805 reichen, weil da der ihrem Schreiber zur Verfügung stehende Raum zu Ende ging, der wird auch bei der Vorlage der Ann. s. Emmerammi mit einem rein äußerlichen Grunde ihrer frühen Beendigung rechnen dürfen.

Ein gewichtigerer Einwand, der uns gemacht werden könnte, ist aber der, daß die Ann. minores nach der allgemeinen Annahme schon 816 geschrieben sein sollen. Diese Annahme stützt sich darauf, daß ihr Schreiber, wie wir uns erinnern, bei den Ereignissen, die er anführt, fast regelmäßig ihren Abstand vom Jahre 816 berechnet. Aber der Schreiber sagt nirgends – was z. B. die Ann. Juvav. maximi zum Jahre 844 sagen – daß dies Jahr 816, das gewiß für ihn eine besondere Bedeutung gehabt hat, der 'annus praesens' sei. Er sagt nur: 'sunt anni (Zahl) anno Domini, anno nativitatis Domini 816' oder anno suprascripto, und erst zuletzt, wo er mit dem Raum sparen muß, einfach sunt anni (Zahl). Ich meine, daß dabei sehr wohl an irgendein für den Schreiber wichtiges Ereignis des Jahres 816 gedacht sein kann, und daß dies Jahr durchaus nicht notwendig dasjenige sein muß, in dem er schrieb. Die erste Notiz, die er niederschrieb, war das Geburtsjahr Karls d. Gr., zu dem er auffallenderweise das später übliche 'sunt anni' nicht hinzufügte. Da könnte es z. B. wohl den Schreiber gereizt haben, in versteckter Weise sein eigenes Geburtsjahr anzugeben und zu berechnen, wieviele Jahre vorher sich die Ereignisse zutrugen, die er erzählt. Das soll nicht einmal als Vermutung ausgesprochen werden, sondern nur eine Möglichkeit andeuten, wie diese Spielerei, die in solcher Weise, soviel ich weiß, sonst nirgends wiederkehrt, erklärt werden kann. In jedem Falle aber sind die Schwierigkeiten, die sich für eine annehmbare Erklärung der Quellenverhältnisse ergeben würden, wenn wir festhalten wollten, daß die Ann. minores schon 816 geschrieben wären, meines Erachtens größer als die Bedenken, die sich gegen eine solche Erklärung erheben lassen.

Wir kehren nun zu den Ann. Juvav. antiqui zurück, deren erster Abschnitt, wie wir bemerkten, bis zum Jahre 829 reichte. Mit diesem Jahre muß, wie die Ann. regni Francorum ebenso auch die fränkische Kompilation ihr Ende erreicht haben. Die bairischen Nachrichten, die in den Ann. Juvav. antiqui damit verbunden waren, waren schon lange vor 829 immer dürftiger geworden und beschränkten sich zuletzt hauptsächlich auf Angaben über die Sukzession der Salzburger Erzbischöfe und die Palliumverleihung an sie. Der so zusammengesetzte erste Abschnitt der Ann. antiqui ist in den Ann. Juvav. maiores und minores benutzt, und aus einer Abschrift davon oder einem Exzerpt daraus, das nach Regensburg gelangt ist, hat die Vorlage der Ann. s. Emmerammi geschöpft.

Die Ann. antiqui erhielten dann eine originale Fortsetzung, die mit dem Jahre 830 beginnt. Sie ist anfangs recht dürftig; es ist aber in ihr noch an dem bisherigen Grundsatz festgehalten worden, reichs- und lokal- oder provinzialgeschichtliche Nachrichten mitein-ander zu verbinden. Von wem diese Fortsetzung herrührt, darüber gibt uns vielleicht die erste Notiz derselben Aufschluß.

Zum Jahre 830 heißt es in den Ann. Juvav. maximi: 'Corpus sancti Iustini in Magunciam perlatum est'. Über die Translation dieses hl. Justinus, mit der Klebel nichts anzufangen wußte, unterrichtet uns ein Gedicht von Rabanus Maurus: die Gebeine des Heiligen wurden von dem Erzbischof Otgar von Mainz (826–847) in Rom erworben, der ihnen in einer neu erbauten Kirche, wie wir aus anderen Zeugnissen wissen, in Höchst am Main eine würdige Stätte bereitete. Bis zur Vollendung dieses Kirchenbaues wird Otgar die erworbenen Reliquien, die gewiß in Mainz nach allgemeinem Brauch feierlich eingeholt wurden, wohl in seiner Hauptstadt untergebracht haben, entweder in der Kathedrale oder vielleicht im Albanskloster, wohin sie vor dem Ende des 13. Jahrhunderts von Höchst übertragen wurden. Unsere Annalenstelle aber muß, da sie von einer Translation nach Mainz und nicht nach Höchst spricht, jedenfalls vor der Überführung der Reliquien dorthin, also ungefähr gleichzeitig, niedergeschrieben sein. Wie aber gelangte die Notiz über diese, abgesehen von den Versen Rabans, nirgends erwähnte Translation in unsere Salzburger Annalen? Auf eine verlorene schriftliche Quelle darf man sie gewiß nicht zurückführen; hier müssen vielmehr besondere Beziehungen vorliegen, die sich denn auch noch ganz gut feststellen lassen. Im Juni 829 trat im Albanskloster zu Mainz eine große Synode unter dem Vorsitz Otgars zusammen, an der der Erzbischof Adalram von Salzburg teilnahm; es ist gewiß nicht zu kühn, wenn ich vermute, daß schon damals die feierliche Translation der Gebeine des hl. Justinus stattfand und daß einer der Kleriker aus dem Gefolge Adalrams die Nachricht davon nach seiner Rückkehr in die Salzburger Hs. der Ann. Juvav. antiquissimi eintrug. Damit haben wir außer der Gleichzeitigkeit der mit 829/830 beginnenden Fortsetzung der Ann. antiqui auch ihre Entstehung in Salzburg und die Person ihres Verfassers, dessen gleichgültigen Namen wir allerdings nicht kennen, festgestellt: sie ist also nicht in einem Kloster, sondern höchst wahrscheinlich am Hofe des Erzbischofs entstanden. Ich wage nun aber weitergehend auch die Vermutung auszusprechen, daß ebenderselbe Kleriker Adalrams, von dem diese Notiz herrührt, auch die Ann. Juvav. antiqui selbst durch die Verbindung eines Auszuges aus der fränkischen Annalenkompilation mit den Ann. Juvav. antiquissimi oder einem Auszuge daraus her¬gestellt hat. Und ich begründe diese Vermutung damit, daß der Auszug aus der frän-kischen Annalenkompilation ein ebenso großes Interesse an Translationen von Reliquien bezeugt, wie es bei dem Verfasser jener Notiz über die Übertragung der Gebeine des hl. Justinus nach Mainz erkennbar ist.

Die Fortsetzung ist dann, soweit unsere daraus exzerpierten Ann. maximi sie zu beurteilen gestatten, mit wenigen, wahrscheinlich ebenfalls gleichzeitigen und vielleicht von demselben Manne herrührenden Notizen zu den Jahren 836, 838, 840 – 842 weitergeführt. Sicher gleichzeitig ist dann wieder die Notiz zu 844: 'A Pipino primo, quod in istam regalem progeniem venit potestas, regnante Ludowico rege Baiowarie regionis, usque in presentem annum sunt anni CLVII'. Damit beginnt wohl wieder ein neuer Abschnitt, und es dürfte wohl auch ein anderer Verfasser diese neue Fortsetzung begonnen haben. Denn die allgemein reichsgeschichtlichen Nachrichten, wie sie noch zu 841 und 842 gegeben waren, verschwinden nun bis auf Angaben über Tod und Regierungs¬antritt der Könige so gut wie völlig: die Annalen erhalten einen spezifisch bairischen Charakter. Besonders eingehend ist dabei, wie wir namentlich aus den Exzerpten Aventins ersehen, die Regierung des bairischen Königs Karlmann behandelt, von dem die Annalen viele bisher ganz unbekannte Nachrichten überliefern; man darf vermuten, daß besonders rege Beziehungen zwischen dem Hofe des Königs Karlmann und dem des Erzbischofs von Salzburg bestanden, wie denn ja auch der Erzbischof Theotmar nach dem Tode Ludwigs des Deutschen Karlmanns Erzkapellan wurde. Seit dem Ende des 9. Jahrhunderts treten dann die Ungarnkämpfe, über die wir mancherlei Neues erfahren, in den Vordergrund des Interesses unserer Annalen; im Anfang des 10. Jahrhunderts, nach dem Tode Ludwigs des Kindes ist, wie schon oben hervorgehoben wurde, ihr politischer Standpunkt deutlich erkennbar, und auch hier wieder ist an ihrer völligen oder wenigstens annähernden Gleichzeitigkeit nicht zu zweifeln, und der besondere, einheitliche bairische Standpunkt der Annalen wird bis zu ihrem Schlusse gewahrt. Wieviele verschiedene Verfasser aber an diesem letzten Abschnitt von 844 –956 beteiligt waren, der für die Zeit von 920–936 wieder eine Fülle wertvollster Nachrichten überliefert, ist nicht zu ermitteln, und nur das eine ist sicher, daß auch dieser Abschnitt der Annalen in Salzburg entstanden ist: der Ausdruck des Schmerzes um die Mißhandlung des Erzbischofs Herold im Jahre 955 ist fast ihr letztes Wort.

9. Die neuen Nachrichten der Annales Juvavenses maximi.

Wir beschließen unsere Untersuchung mit einer Übersicht über die Erweiterung, die. unsere Kenntnisse durch die Entdeckung der Ann. Juvav. max. und der Exzerpte Aventins erfahren haben.

Die erste neue Nachricht, die die Annalen uns bieten, gibt uns freilich fast mehr zu raten, als sie uns lehrt. Sie sagen zum Jahre 793 im Anschluß an eine kurze Notiz über Karls Fahrt nach der Altmühl: 'et concessit (scil. Karolus) omnibus ecclesiis res suas'. Weder ein Kapitulare noch eine Urkunde Karls, die einen ähnlichen Inhalt hätte, ist uns erhalten. Klebel hat zwar versucht, das D. Kar. 168, eine Besitzbestätigung für Salzburg, hierher zu ziehen; aber es wird doch an der Auffassung Mühlbachers (Reg.2 310) festzuhalten sein, daß dies Diplom schon im Jahre 790 ausgestellt worden ist, und überhaupt können sich die Worte der Annalen kaum auf die Ausstellung einzelner Urkunden für einzelne Kirchen beziehen, sondern sie scheinen eine allgemeine, gesetzgeberische Verfügung des Königs vorauszusetzen, die, wenn die Nachricht überhaupt zutrifft, wohl in Regensburg erlassen sein muß. Am nächsten läge es, die Maßregel mit dem Sturze Tassilos in Verbindung zu setzen und an einen Erlaß zu denken, durch den die Schenkungen, die von den agilolfingischen Herzogen Baierns oder in ihrer Zeit mit ihrer Genehmigung von anderen Gläubigen den bairischen Kirchen gemacht waren, bestätigt worden wären; allein jede andere Kunde von einem solchen Erlaß fehlt.
Unscheinbar, aber nicht uninteressant ist die zweite neue Nachricht der Annalen, die zu 798 gestellt ist. Während die bisher bekannten Quellen nur berichten, daß die wohl im Anfang dieses Jahres mit Arno von Salzburg nach Rom geschickte Gesandtschaft zahlreich gewesen sei, haben die Ann. Juvav. max. die Zahl der Gesandten – zwölf – aufbewahrt und verbürgen damit die Richtigkeit einer vorsichtig geäußerten Vermutung Simsons, daß diese Gesandtschaft mit derjenigen identisch sei, die in einem Placitum von 812 erwähnt und von der dort gesagt wird, daß sie früher eine Entscheidung zugunsten des Klosters St. Bartholomaeus bei Pistoia getroffen habe. Die Zwölfzahl der bei dieser Entscheidung beteiligten Missi wird in dem Placitum ausdrücklich angegeben, Arno wird unter ihnen erwähnt, und wir dürfen nun auch die übrigen dort Genannten, den Patriarchen Paulinus von Aquileia, den Abt Fardulf von St. Denis und den Pfalzgrafen Echerigus als Mitglieder der Gesandtschaft von 798 betrachten. Zugleich erfahren wir nun, daß die Gesandten damals nicht bloß Aufgaben in Rom zu erfüllen hatten, sondern auch mit den Vollmachten der sog. wandernden Königsboten ausgestattet waren.

Die nächste neue Nachricht zu 830 ist schon oben besprochen worden. Es folgt dann zu 841 eine für sich allein stehende Angabe über die Schlacht zwischen dem Kaiser Lothar und seinen Brüdern. Der Schlachtort wird hier 'Fontinel' genannt, und dazu wird bemerkt, daß die Schlacht 'in occidentali parte Segone fluminis' ausgefochten sei. Bekanntlich schwankt die Forschung bisher darüber, ob die Schlacht bei Fontenailles südwestlich von Auxerre oder bei Fontenoy-en-Puisaye im Nordwesten davon stattgefunden habe, doch hat die letztere Deutung neuerdings entschieden das Übergewicht gewonnen. Die Namensform unserer Ann. max., die mit 'I' ausgeht, würde besser zu der ersteren Ansicht stimmen; aber da die zahlreichen Angaben der anderen Quellen so gut wie einstimmig den Stamm des Namens auf 't' oder 'd' endigen lassen, so wird darauf kein Gewicht zu legen und wohl nur ein Versehen des Schreibers der Ann. max. anzunehmen sein. Mit beiden Deutungen jedoch und mit den übrigen zuverlässigen Quellenangaben, die die Schlacht in den Gau von Auxerre verlegen, ist der angeführte Zusatz unserer Annalen unvereinbar; es muß hier die Seine (Segona) mit ihrem Nebenfluß, der Yonne (Icauna), verwechselt sein.

Viel mehr Neues als die beiden ersten Abschnitte der Annalen bringt uns die mit 844 beginnende Fortsetzung. Wir finden hier zuerst eine verfassungsgeschichtlich recht interessante Notiz, deren Text aber nicht unverderbt überliefert ist. In unserer Hs. der Ann. Juvav. maximi heißt es zum Jahre 848: 'II. idus Octobris placito habito (o korr. aus u) in Radespona'; dann folgt die Jahreszahl 849 ohne eine sachliche Notiz und darauf zu 850: 'de parscalchis qui tale servicium reddere debent, sicut et ceteri servi, sive vir sit aut femina'. Daß die Worte II. idus – femina zu einem Satze zusammenzuziehen sind, ist klar und auch von Klebel bemerkt worden; aber der Text ist auch so noch nicht in Ordnung: der Ablativ 'placito habito', der durch die Korrektur des letzteren Wortes ausdrücklich hergestellt ist, hat keine Beziehung und kann auch nicht statt des Nominativs stehen, was nur bei einem romanischen Schreiber möglich wäre, an den hier doch nicht gedacht werden kann. Es scheint also in den Ann. maximi etwas ausgefallen zu sein; wahrscheinlich stand in der Hs. der Ann. antiqui eine längere Notiz, die zum Teil bei 848, zum Teil (mit Verweisungszeichen) bei 850 auf freiem Räume gestanden haben muß, von der aber ein Teil ganz ausgefallen ist. Immerhin ist aus dem, was erhalten ist, zu entnehmen, daß auf einem in Regensburg am 14. Oktober abgehaltenen Hof- oder Landtage ein Beschluß über die Rechtsverhältnisse der Barschalken gefaßt worden ist. Aber in welches Jahr gehört der Beschluß? An 850 ist nicht zu denken, da der Anfang des Berichtes zum Jahre 848 in unsere Annalen eingetragen ist. Aber auch gegen 848 erheben sich Bedenken, obwohl wir noch eine andere Nachricht von einem Hoftage Ludwigs des Deutschen angeblich im Oktober 848 haben. Der Libellus de con-versione Carantanorum enthält nämlich den Auszug einer Urkunde des Königs für den Slavenfürsten Priwina, die in Regensburg am 12. Oktober 848 in der 11. Indiktion aus¬gestellt sein soll, und in der Ludwigs Söhne Karlmann und Ludwig, der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Regensburg, Freising und Passau und zahlreiche Grafen als anwesend oder als Ratgeber oder Fürbitter genannt waren. Nun kann aber das Jahr 848 im Original dieser Urkunde nicht gestanden haben, da die Kanzlei Ludwigs des Deutschen noch nicht nach Jahren der christlichen Ära datiert; es ist entweder aus der Indiktionszahl von dem Verfasser des Libellus errechnet, der nicht wußte, daß die Kanzlei Ludwigs, wenn auch nicht ausnahmslos, so doch zumeist die Bedaische Indiktionsepoche zugrunde legt; oder es ist, was auch möglich ist, aus dem Bericht unserer Annalen, die ja in dein Libellus benutzt sind, über ein Regensburger Placitum vom Oktober 848 erschlossen. Nun hat aber anfangs Oktober 848 ein großer, mit einer Synode verbundener Reichstag Ludwigs in Mainz stattgefunden, und wenn diese Angabe zutrifft, wenn ferner die Datierung eines gefälschten Diploms für Osnabrück vom 10. November 848, wie Mühlbacher und Tangl annehmen, in vollem Umfange auf eine verlorene echte Urkunde dieses Datums zurückgeht, so wäre die an sich schon wenig wahrscheinliche Annahme, daß der König gleich nach Schluß der Mainzer Tagung nach Regensburg gereist und dort bereits am 12. eingetroffen sei, ganz ausgeschlossen. Daher hat Wattenbach in einer Anmerkung zu seiner Ausgabe des Libellus die Verlegung der Nachricht ins Jahr 847 vorgeschlagen, sich aber selbst schon den Einwand gemacht, daß damit die Anwesenheit des Bischofs Erchanfrid von Regensburg auf einer Oktobertagung in Widerspruch stehe, da dieser nach dem Zeugnis der Ann. s. Emmerammi minores sein Amt erst im Jahre 848 angetreten habe.

Eine sichere Entscheidung ist unter diesen Umständen schwer. Ein Irrtum des Fuldaer Annalisten in bezug auf den Monat des Mainzer Tages ist schließlich ebenso möglich, wie ein solcher der Salzburger Annalen in bezug auf das Jahr der Regensburger Tagung. Wie dem nun aber auch sei: daß auf einem bairischen Hoftage Ludwigs 847 oder 848 die Rechtsverhältnisse der Barschalken neu geordnet sind, ist um so interessanter, je seltener in Annalen karolingischer Zeit über verfassungsgeschichtliche Vorgänge außerhalb des kirchlichen Rechts unmittelbar berichtet wird. Die Barschalken werden in Salzburger Urkunden öfter, z. B. in Tittmoning erwähnt und an einer Stelle von den exercitales, d. h. den Freien, unterschieden, an einer anderen, wo der deutsche Name nicht vorkommt, gewiß aber dieselben Leute gemeint sind, den tributales gleichgestellt; es sind also halb- oder minderfreie Leute, die bald zu den liberi, bald, wie an unserer Stelle, zu den ceteri servi gerechnet, wo aber genauer geredet wird, von beiden gesondert werden. Die Entscheidung des Regensburger Tages war nun offenbar durch den Anspruch gewisser Barschalken auf Bevorzugung in ihren Leistungen vor den Knechten veranlaßt und wies diesen Anspruch ab. Um welche Leistungen es sich dabei handelte, erfahren wir nicht; der Ausdruck 'servitium' kann sowohl persönlichen Dienst wie Abgaben mancherlei Art bezeichnen. Vermuten aber darf man, daß jener Anspruch von Barschalken der Salzburger Kirche erhoben war, die auch in den Immunitätsurkunden für Salzburg öfter erwähnt werden und auf deren rechtliche Stellung auch sonst besondere Rücksicht genommen zu sein scheint.

Es folgt nun eine Reihe wichtiger und bisher unbekannter Nachrichten über König Karlmann, den Sohn Ludwigs des Deutschen, die zumeist in den Exzerpten Aventins überliefert sind, deren Zugehörigkeit zu unseren Annalen, die wir oben bereits begründet haben, auch durch ihren Inhalt bestätigt wird, insofern sie sich gut mit anderen, in anderen Ableitungen der verlorenen Annalen aufbewahrten Meldungen über Karlmann zusammenfügen.

Zunächst erfahren wir, daß der Graf oder Markgraf der Ostmark, Ratbod, im Jahre 854 sein Amt verlor. Wir wußten bisher nur aus einer Urkunde König Ludwigs vom 1. Mai 859, daß der Markgraf Treue und Eid gebrochen hatte und vom König abgefallen war und dafür mit der Konfiskation seiner Besitzungen bestraft wurde. Daß der Verrat Ratbods mit dem Aufstande des mährischen Fürsten Rastislav zusammenhänge, hat bereits Dümmler vermutet, und diese Vermutung wird durch unsere Annalen zu hoher Wahrscheinlichkeit erhoben, indem sie unmittelbar auf die Nachricht über Ratbod die von dem Abfall Rastislavs folgen lassen, der danach mit Bestimmtheit in das Jahr 854 gesetzt werden kam, während er bisher chronologisch nicht genau bestimmbar war.

Den wenig erfolgreichen Feldzug Ludwigs des Deutschen gegen Rastislav vom Jahre 855 und den sich daran schließenden Rachezug des Mährenfürsten scheinen unsere Annalen übergangen zu haben. Ihr Interesse gehört dem jungen Prinzen Karlmann, und von ihm berichten sie nun ausführlicher als die bisher allein bekannte Notiz des Auctarium Garstense, daß ihm im Jahre 856 die Verwaltung der Ostmark übertragen worden sei; der Name 'marchia orientalis' für dies Gebiet, den wir bisher nur aus erheblich späteren Quellen kannten, ist nun durch unsere Annalen schon für die Mitte des 9. Jahrhunderts bezeugt. Diese lehren uns dann aber weiter, daß Karlmann alsbald mit einem beträchtlichen Heere einen Feldzug gegen die Mähren begann, der jedoch – wir wissen nicht weshalb, da die Exzerpte Aventins hier nicht zu entziffern sind –, bevor es zum Kampfe kam, wieder aufgegeben zu sein scheint.
Auch zum Jahre 857 bringen die Aventinischen Exzerpte Neues. Sie erzählen von einem Kampf, in dem Rastislav große Verluste gehabt habe, Karlmann habe sein Land bis zur Schwarza geplündert. Von einem Feldzuge Karlmanns weiß sonst keine Quelle. Aber zum Jahre 858 melden die Fulder Annalen, König Ludwig habe für den Sommer dieses Jahres drei Heere gerüstet, deren eines der Markgraf Thachulf gegen die Sorben, das zweite Karlmann gegen die Mähren, das dritte Ludwig der Jüngere gegen die Abodriten führen sollte. Als die Heere schon marschbereit waren, kamen aber Boten aus Frankreich, die den König zu einem Zuge dorthin einluden, und Ludwig entschloß sich, ihrer Aufforderung zu folgen. Daß infolgedessen die drei Slavenfeldzüge aufgegeben worden seien, wird zwar heute meist angenommen, sagt aber der Fulder Annalist nicht, und die Annalen von Hersfeld berichten ausdrücklich, daß der Zug Ludwigs des Jüngeren gegen die Abodriten ausgeführt sei, eine Angabe, der zu mißtrauen kaum ein ausreichender Grund vorliegt. Sollte nun nicht auch Karlmann den ursprünglichen Plan ausgeführt haben, und die Nachricht unserer Annalen bezw. das Exzerpt Aventins daraus, das dann nur zu 858 statt 857 anzusetzen wäre, eben hierauf zu beziehen sein?

Daß die Chronologie der Aventinischen Exzerpte oder ihrer Quelle an dieser Stelle in Verwirrung geraten ist, zeigen, was unsere Vermutung stützt, auch die weiteren von ihm überlieferten Nachrichten zum Jahre 857 : 'Rihheri comes exilio . . sus. Seditio Pabonis cum sociis comitibus'. Über die Bestrafung eines Grafen Rihheri, dessen Grafschaft wahr-scheinlich in Unterpannonien lag, mit Verbannung, wissen wir sonst nichts; wir dürfen sie aber wohl als ein erstes Zeichen von Mißhelligkeiten zwischen Karlmann und den Grafen des seiner Verwaltung unterstellten Grenzgebietes betrachten; und es ist nicht eben wahrscheinlich, daß diese schon 857 eingetreten sind. Ganz gewiß aber gehört die Nachricht über Pabo erst einer späteren Zeit an; denn der kärntnische Graf Pabo begegnet noch in einem Diplom des Königs Ludwig vom 1. Oktober 859 als Intervenient und wird darin als 'fidelis' bezeichnet; das Ereignis, von dem unser Exzerpt Kunde gibt, kann also wohl erst ins Jahr 860, wenn nicht 861 fallen. Und hier nun fügt sich das von Aventin überlieferte Exzerpt aus unseren Annalen mit einer anderen Stelle daraus, die schon bekannt war, zusammen. Zum Jahre 861 berichten unsere Annalen, daß der von Karlmann vertriebene Pabo seinen Wohnsitz in Salzburg genommen habe, und die Fulder Annalen, daß Karlmann alle Grafen in den Gauen der östlichen Marken vertrieben und durch seine Anhänger ersetzt habe. Der Fulder Annalist sieht diese Maßregel des Prinzen offenbar als einen Vorboten seines zwei Jahre später erfolgten Abfalls vom Vater an; aus unserem Exzerpt erfahren wir nun, daß sie vielmehr durch einen Aufstand der Grafen unter Pabos Führung veranlaßt war, der vielleicht schon ins Jahr 860 zu setzen ist, von Karlmann aber niedergeschlagen und mit der Absetzung und Vertreibung der Grafen bestraft wurde.

Im Zusammenhang mit diesem Vorgang ist aber noch eine andere wichtige Nachricht zu betrachten, die uns in den Exzerpten Aventins überliefert ist; sie ist dort zum Jahre 858 angesetzt, kann aber ebenfalls erst einem der folgenden Jahre – vielleicht 860
– angehören. Rastislav – so heißt es da – schloß einen durch Eidesleistung verbürgten Vertrag mit Karlmann, und nun begannen die verödeten Lande der Baiern wieder besiedelt zu werden, und man lebte in Frieden und ohne Krieg.

Die Nachricht unserer Annalen von diesem Vertrage ergänzt unsere bisherige Kenntnis, ist aber nicht ganz neu; auch Hinkmar hat davon erfahren; er erzählt zum Jahre 861 – wohl zusammenfassend –, daß Karlmann sich mit Rastislav verbunden habe, und er deutet diesen eigenmächtig geschlossenen Vertrag, ebenso wie der Fulder Annalist die Absetzung der Grafen, indem er ihn mit der Absicht eines Aufstandes Karlmanns gegen Ludwig den Deutschen in Zusammenhang bringt.
Leider ist nun die Chronologie dieses Ereignisses nicht genau zu bestimmen. Der Fulder Annalist erzählt die Vertreibung der gegen Karlmann aufständischen Grafen, nachdem er von der im April 861 erfolgten Absetzung des Markgrafen Ernst, des Schwiegervaters Karlmanns, gesprochen hat; von dem Vertrage mit Rastislav sagt oder weiß er nichts. Hinkmar, der wiederum die Vertreibung der Grafen nicht erwähnt, läßt den Vertrag mit dem Mährenfürsten und die Aufstandspläne Karlmanns der Absetzung Ernsts vorausgehen. Aventins Exzerpte aus den Ann. Juvav., die, wie schon gezeigt wurde, in ihren Jahresangaben nachweisbar unrichtig sind, erzählen erst von dem Aufstand der Grafen, dann von dem Vertrage; die Absetzung Ernsts wird in diesen Exzerpten nicht berichtet. Man wird unter diesen Umständen darauf verzichten müssen, den kausalen Zusammenhang, in dem die Ereignisse gewiß gestanden haben, mit Sicherheit zu bestimmen; da ihre zeitliche Aufeinanderfolge nicht sicher festzustellen ist, würde jede Kombination, die zu machen man versuchen könnte – und es ließe sich an verschiedene Kombinationen denken –, völlig in der Luft schweben.

Bestimmter läßt sich über König Ludwigs Verhalten gegenüber der Politik seines Sohnes urteilen. Daß die Eigenmächtigkeit Karlmanns ihm verdächtig war, daß er dessen Maßregeln als Vorbereitung eines Aufstandes ansah, scheint sich aus den Berichten des west- wie des ostfränkischen Reichsannalisten bestimmt zu ergeben; bei einem Herrscher, der selbst mehr als einmal sich gegen seinen Herrn und Vater erhoben hatte, ist solcher Verdacht nur zu begreiflich. Und sicherlich hängt es damit auch zusammen, daß Ludwig sich im November 861 nach Salzburg begab, wohin Pabo, der Führer der aufständischen Grafen, sich zurückgezogen hatte, wie unsere Salzburger Annalen berichten. Aber die gegen Pabo getroffenen Maßregeln hat der König nicht rückgängig gemacht; Pabo blieb in Salzburg, und sein von Karlmann ernannter Nachfolger Graf Gundakar behielt das ihm verliehene Amt. Dagegen wurde der Friedensvertrag mit Rastislav von dem Könige nicht ratifiziert, und hier mußte Karlmann sich fügen. Im Frühjahr 862 erschien er in Regensburg am Hofe des Vaters, rechtfertigte seine Handlungen und leistete das eidliche Versprechen, nichts gegen seinen Willen in böser Absicht zu unternehmen. Wenn im Jahre 863 wieder von, freilich nur scheinbaren, Rüstungen Ludwigs zu einem Zuge gegen Rastislav die Rede ist, so kann der zwischen ihm und Karlmann geschlossene Vertrag nicht als den König bindend anerkannt sein.

Von der abermaligen Entzweiung zwischen Ludwig und Karlmann im Jahre 863 und von ihren Folgen ist in den uns erhaltenen Ableitungen der Ann. Juvav. antiqui nicht die Rede; in den Exzerpten Aventins wird erst wieder der uns auch aus anderen Quellen bekannte Feldzug Karlmanns gegen die Mähren vom Jahre 872 erwähnt, der hier als ein durchaus erfolgreicher erscheint; Karlmann sei bis zu den äußersten Grenzen Mährens vorgedrungen und mit Beute als Sieger zurückgekehrt. Ganz neu ist dann aber die nächste Nachricht unserer Annalen über Karlmann, die diesmal in den Ann. Juvav. maximi aufbewahrt ist. Sie berichten zum Jahre 878, Karlmann sei in Ergolding von dem Grafen Erembert und seinen Genossen überfallen oder umzingelt (circumseptus) worden. Erembert habe sich dann nach (Ost-)Franken begeben und sei hier vom König Ludwig d. Jüngeren aufgenommen worden. Dieser Bericht erklärt eine andere Nachricht, durch die er zugleich ergänzt wird und die uns längst bekannt war: Erembert, so heißt es in den Ann. Fuldenses 879, kam mit einigen anderen – offenbar den in unseren Annalen erwähnten 'sodales', mit denen das Attentat gegen Karlmann verübt war – nach Frankfurt an den Hof Ludwigs des Jüngeren. Sie berichteten, daß sie wegen eines Zwistes mit dem Könige Karlmann von dessen Sohne Arnulf ihrer Ämter entsetzt und aus Baiern vertrieben seien. Ludwig begab sich darauf nach Baiern, wo er schon im Anfang des Jahres die Großen genötigt hatte, ihn als Nachfolger seines Bruders anzuerkennen, und setzte Erembert und seine Mitverschworenen in ihre Ämter wieder ein.

Danach läßt sich nun der Verlauf der Ereignisse einigermaßen sicher bestimmen. Es handelt sich offenbar um ein Attentat gegen die Person des Königs, und es ist leicht möglich, daß der Schlaganfall, von dem dieser im Winter 878 auf 879 betroffen wurde, eine Folge davon war. Denn da nach den Fuldaer Annalen Arnulf, nicht sein Vater, die Strafe an den Verschworenen vollzog, muß Karlmann bereits an der vollen Ausübung der Regierung behindert gewesen sein, mochte auch immerhin seine Kanzlei in seinem Namen, vielleicht mit seiner Zustimmung Urkunden ausfertigen. Dann muß aber das Attentat, wenn die Ansetzung des Ereignisses zum Jahre 878 zutrifft, im Dezember dieses Jahres stattgefunden haben: im Herbst, in dem Karlmann sich von Oetting nach Ranshofen begeben hatte und zwischen Ranshofen und Hochburg, südlich von Burghausen, hin und her reiste, kann er von dem Schlaganfall, der ihn der Sprache beraubte, noch nicht heimgesucht gewesen sein.

Ich glaube also, daß Karlmann, der am 3. Dezember 878 zuletzt in Ranshofen nachweisbar ist, sich von dort nach Ergolding bei Landshut begeben hat, wohin, wie Klebel nicht unwahrscheinlich vermutet hat, vielleicht ein bairischer Hoftag berufen war, und daß er nach dem Attentat schwer erkrankt nach seiner eigentlichen Residenz Oetting zurückgebracht worden ist. Daß die Verschwörung Eremberts politische Gründe gehabt und sich eigentlich mehr gegen Arnulf als gegen Karlmann gerichtet habe, ist nach dem, was wir jetzt wissen, kaum mehr anzunehmen; welchen Anlaß aber der persönliche Angriff gegen Karlmann gehabt hat, bleibt uns ver¬borgen. Daß die flüchtigen Verschworenen, als sie 879 an den Hof Ludwig des Jüngeren kamen, um diesen zum Eingriff in Baiern zu bewegen, politische Beweggründe ihrer Tat vorgaben und Arnulf ehrgeiziger Pläne beschuldigten, ist möglich , beweist aber noch nicht, daß ihre Anklagen auf Wahrheit beruhten.
Einige kleinere Notizen unserer Annalen zu den Jahren 873 und 880 bedürfen hier nur kurzer Erwähnung. Zum Jahre 873 melden die Ann. Juvav. max.: 'Adelwinus archiepiscopus obiit die septimo kal. Septembr. (26. August). Eodem anno Diodmarus episcopatum acepit'. Das Todesdatum ist unrichtig; Adelwin ist nach den Exzerpten Aventins, mit denen das Auctar. Garst. und die Salzburger Totenbücher übereinstimmen, am 14. Mai gestorben. Aber der Fehler der Ann. max. ist erklärlich und wird durch seine Erklärung lehrreich. Das Exzerpt Aventins berichtet nämlich, daß Adelwins Nachfolger Theotmar vom Könige in Straßburg ernannt und am 13. September in Regensburg ge¬weiht worden sei. Das Weihedatum steht auch in dem Auctar. Garst., aber die Nach¬richt von der Ernennung in Straßburg bringt keine andere Quelle, und sie muß aus den Ann. Juv. antiqui stammen. Nun war der König, wie die Ann. Fuld. berichten, im August 873 in Metz, wo eine allgemeine Reichsversammlung stattfand, von der auch Hinkmar weiß. Von da kehrte er eilig nach Baiern zurück, indem er den Weg durch das Elsaß nahm und den Rhein bei Straßburg überschritt. In Straßburg kann er sehr wohl gerade am 26. August gewesen sein und hier den Erzbischof Theotmar ernannt haben. Ist es da nicht sehr wahrscheinlich, daß dies Datum für die Ernennung Theotmars in den Ann. antiqui gestanden hat? Aventin hat es dann übergangen, in dem flüchtigen Exzerpt der Ann. max. aber wurde die ganze Nachricht von der Ernennung Theotmars in Straßburg übersprungen, und nur ihr Datum ist stehen geblieben und hat das des Todes Adelwins verdrängt. Dem Admonter Klosterschüler, der diesen Passus geschrieben hat, ist auch ein solches Versehen wohl zuzutrauen.

Auch noch ein anderes Datum der Ann. max. verdient Beachtung; sie setzen den Tod König Karlmanns auf den 22. September 880 und geben damit den Gründen Dümmlers, die für dies Datum sprechen, wohl das entschiedene Übergewicht über die von Mühlbacher für zuverlässiger gehaltenen Quellen, die den 22. März als Todestag angeben.

Es folgt nun in unseren Anmalen eine beträchtliche Anzahl wichtiger und großenteils neuer Notizen über Kämpfe gegen die Ungarn. Gleich die erste von ihnen ist merkwürdig genug. 'Primum bellum cum Ungaris ad Weniam. Secundum bellum cum Cowaris ad Culmite' heißt es in den Ann. Juv. max. zum Jahre 881. Die Nachricht ist für die ungarische Geschichte von ganz besonderer Bedeutung. Während sonst nach dem ersten Angriff der Magyaren im Jahre 862 erst wieder unter der Regierung Arnulfs, dem sie gegen die Mähren zu Hilfe kamen, von Ungarneinfällen in deutsches Gebiet die Rede ist, haben sie und die Kabaren, die sich den sieben magyarischen Stämmen als achter angeschlossen hatten, wie wir nun erfahren, schon etwa ein Jahrzehnt früher das Reichsgebiet heimgesucht. Die Nachricht unserer Annalen würde aber noch höhere Bedeutung gewinnen, wenn die von Klebel vorgeschlagene, von H. v. Voltelini, dem ausgezeichneten Kenner der älteren Wiener Geschichte, angenommene (in einem Aufsatz in der Wiener Neuen Freien Presse vom 23. März 1922, Abendblatt) Deutung des Namens des ersten Schlachtortes auf Wien zutreffen sollte: der Name der Hauptstadt Österreichs träte damit schon anderthalb Jahrhunderte früher, als bisher bekannt war, ins helle Licht der Geschichte, und es würden eine Reihe von umstrittenen Fragen über die älteste Geschichte der Stadt (vgl. über diese zuletzt M. Binn in den Mitteil. d. Vereins f. Gesch. d. Stadt Wien 2 (1921), 5ff., wo auch die ältere Literatur zusammengestellt ist; unsere Annalen kannte der Verfasser noch nicht) von diesem festen Punkte aus aufs neue zu untersuchen sein. Die Entscheidung über die Richtigkeit oder wenigstens Möglichkeit der vorgeschlagenen Deutung steht aber nicht den Historikern, sondern nur den Germanisten zu. Und die von mir befragten Kollegen Wilh. Braune, Rud. Henning und Edw. Schröder verneinen einstimmig diese Möglichkeit. Richtig ist allerdings, was Klebel bemerkt hat, daß die, sei es germanische, sei es slawische, Urform des Namens von Wien Wenia (Wenja) gewesen sein muß; dieselbe Form hat auch Richard Müller, der sich durch seine gründliche Ortsnamenforschung um die älteste Geschichte Österreichs sehr verdient gemacht hat, schon lange Jahre vor der Entdeckung unserer Annalen statuiert. Aber Klebel selbst hat bereits zugegeben, daß diese Urform lange vor 881 in deutschem Munde zu 'Wienne' umgestaltet sein muß, und daß Wenia damals nicht mehr gesprochen sein kann. Daß aber die alte Namensform von unserem Salzburger Annalisten archaisierend gebraucht sei, wie Klebel annimmt, ist schwer zu glauben; sie hätte doch wohl nur durch literarische Überlieferung zu seiner Kenntnis kommen können; und ich vermag mir keine solche Überlieferung vorzustellen, in der dieser sonst weder vor noch nach 881 jemals begegnende Name der Hauptstadt Österreichs enthalten gewesen sein könnte (ähnlich, aber nicht identisch ist nur die Form Wene, die bei Arnold von Lübeck zweimal für den Namen Wiens vorkommt). Wir werden also doch wohl anzunehmen haben, daß die erste Schlacht mit den Ungarn bei einem Orte oder einem Flusse, der noch 881 Wenia (Wenja) hieß, dann aber nicht mit Wien identifiziert werden kann, stattgefunden hat, auf eine sichere Deutung dieses wahrscheinlich slawischen Namens aber ebenso wie auf die des Namens Culmite verzichten müssen; und als ein sicheres Zeugnis für die Existenz Wiens schon in spätkarolingischer Zeit wird unsere Annalenstelle also nicht gelten können.

Annales Juvavenses maximi. Der Eintrag zum Jahr 881: "Sol obscuratus est a tercia usque ad sextam horam. Primum bellum cum Ungaris ad Weniam. Secundum bellum cum Cowaris ad Culmite." Mittlerweile herrscht in der Fachwelt Einigkeit, dass es sich bei "Wenia" sehr wohl um Wien handelt. Ungewiss bleibt allerdings, ob der Fluss oder schon die Ansiedlung gemeint ist. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Benediktinerstift Admonts, http://www.stiftadmont.at. © Benediktinerstift Admont
<p><b>Annales Juvavenses maximi</b></p><p>Der Eintrag zum Jahr 881: "Sol obscuratus est a tercia usque ad sextam horam. Primum bellum cum Ungaris ad Weniam. Secundum bellum cum Cowaris ad Culmite." Mittlerweile herrscht in der Fachwelt Einigkeit, dass es sich bei "Wenia" sehr wohl um Wien handelt. Ungewiss bleibt allerdings, ob der Fluss oder schon die Ansiedlung gemeint ist. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Benediktinerstift Admonts, http://www.stiftadmont.at.</p><p><i>&copy; Benediktinerstift Admont</i></p>

Die nächsten Nachrichten unserer Annalen über Ungarnkämpfe konnte man bereits aus v. Oefeles Anmerkungen zu der Ausgabe, der Ann. Altah. maiores kennen, doch sind sie bisher in der Literatur wenig beachtet worden. Von einer Niederlage der Ungarn bei Linz im Jahre 899 wissen wir sonst nichts; sollte der Bericht etwa zum folgenden Jahre gehören und sich auf die wohlbekannte Schlacht am linken Donauufer vom 20. November 900 beziehen, deren Ort bisher nicht bekannt war? Die Ennsburg, die von den aus dieser Schlacht auf das rechte Donauufer zurückgekehrten Siegern zum Schutz gegen die Ungarn erbaut wurde, ist nur etwa zwei Meilen von Linz entfernt. Auch das nächste ebensowenig beachtete Exzerpt Aventins zum Jahre 901 'Ad Fischaha a Boiis Cusa rex cum magno exercitu principum suorum victus' ergänzt und lokalisiert unsere Kenntnis von einem auch in anderen Quellen erwähnten Kampf gegen die Ungarn: sie bezieht sich sicherlich auf die Niederlage, die ein in Kärnten eingedrungenes Ungarnheer im Frühjahr 901 erlitt. Die Schlacht muß demnach am Oberlauf der Fischa stattgefunden und scheint an Bedeutung die vom November 900 noch übertroffen zu haben.

Erheblich größere Folgen als diese beiden Siege der Baiern hatte nun aber die vernichtende Niederlage des von dem Markgrafen Liutpold geführten bairischen Heerbanns im Jahre 907, die in so vielen Quellen der Zeit ihren Wiederhall gefunden hat. Daß sie auch in den Ann. Juvav. antiqui erwähnt war, konnte man bereits aus den früher besprochenen Nachrichten von AGS entnehmen; überraschend aber ist, daß wir nun durch die Ann. Juvav. max. auch den Schlachtort, Preßburg, erfahren, den man freilich früher schon aus dem Exzerpt Aventins hätte kennen können; wenigstens dieser Name beruht also in dem ausführlichen Schlachtbericht Aventins, der doch immer noch Rätsel aufgibt, auf guter Quelle. Zugleich bieten uns die Ann. max. eine wohl gleichzeitige und gewiß zuverlässige Angabe über das Datum der Schlacht, die danach am 4. Juli stattgefunden hat. Damit lassen sich denn auch die Angaben der Totenbücher vereinigen. Der Wortlaut des Necrologium Merseburgense steht dem aus AGS bekannten Wortlaut unserer Annalen so nahe, daß man hier an eine irgendwie vermittelte Übertragung aus Salzburg denken muß, wobei denn nur durch ein leichtes Versehen 'IIII. kal. Iul'. an die Stelle von IIII. non. Iul' getreten ist. Wenn zwei Freisinger, ein Scheftlarer und ein Weihenstephaner Nekrolog den Tod Udos von Freising zum 6. Juli ansetzen, und wenn die Freisinger Nekrologien und ein Kalendarium von Lorsch die Schlacht selbst erst am 5. Juli stattfinden lassen, so liegen da wohl nur Versehen vor; gibt doch das älteste Freisinger Nekrolog auch das Jahr der Schlacht irrig mit 906 statt mit 907 an. Die einzige wirkliche Abweichung von dem Datum unserer Annalen ist die, daß zwei Salzburger Nekrologien den Tod des Erzbischofs Theotmar von Salzburg zum 21. Juli verzeichnen; aber sie kann, wie sie auch zu erklären sein mag, gegenüber den anderen Zeugnissen nicht in Betracht kommen.

Was unsere Annalen sonst noch über Ungarnkämpfe bringen, ist in der Hauptsache bereits bekannt. Neu, aber schon erwähnt, ist, daß ein Gefecht vom Jahre 910, das nach den Ann. Altah. maiores bei Loiching an der Isar stattgefunden haben sollte, vielmehr bei Neuching sw. von Erding stattgefunden hat. Und über den großen Sieg Herzog Arnulfs am Inn vom Jahre 913, den unsere Ann. max. irrig zu 912, die Aventinischen Exzerpte ebenso irrig zu 914 ansetzen, bringen die letzteren eine Einzelheit, die in den übrigen Quellen fehlt.

Eben mit der Regierung Herzog Arnulfs beginnt nun aber der wichtigste Abschnitt unserer Annalen, der über die Beziehungen Baierns zum Reiche neues Licht verbreitet.

Daß die Baiern an der Wahl Konrads im November 911 nicht teilgenommen haben, habe ich schon früher in anderem Zusammenhang dargelegt, und dieser Ausführung ist, soviel ich weiß, nicht widersprochen worden; dem entspricht auch, wie bereits bemerkt wurde, daß die Salzburger Annalen den Regierungsantritt des fränkischen Königs nicht erwähnt zu haben scheinen. Aber in einer Beziehung muß ich meine früheren Ausführungen modifizieren. Während es feststeht, daß die hohe Geistlichkeit Baierns, ebenso wie die Schwabens, bereits im Anfang des Jahres 912 Konrad als König anerkannt hat, hatte ich früher mit Riezler angenommen, daß der Herzog Arnulf von Baiern ihm eine solche Anerkennung dauernd versagt habe. Diese Annahme würde zu der Folgerung führen, daß während der ganzen Zeit der Regierung des fränkischen Königs ein Gegensatz zwischen dem Herzog und der Kirche Baierns in dieser wichtigsten politischen Frage bestanden hätte, und war schon deshalb nicht unbedenklich; sie wird ganz unhaltbar, wenn, wie ich jetzt doch für wahrscheinlich halten muß, der 'Arnolfus comes', der auf einem in Ulm vor dem 5. März 912 abgehaltenen Hoftage Konrads mit den Bischöfen von Freising und Seben und mit einer großen Anzahl weltlicher Herren, darunter auch dem schwäbischen Grafen Erchanger, dem Oheim Herzog Arnulfs (Arnulfs Mutter Kunigunde war die Schwester Erchangers und Bertholds), anwesend war, mit eben diesem Herzog identisch ist.

Wie es sich nun aber damit auch verhalten möge, zu einem näheren Verhältnis zwischen Konrad und dem mächtigen Baiernherzog ist es jedenfalls nicht gekommen. Der König hat zwar bairischen Bistümern und Klöstern, einmal auch einem Laien, dem Grafen Machelm, Gnadenbeweise gegeben und in Baiern königliche Hoheitsrechte ausgeübt; er hat auch über Reichsgut in Baiern verfügt, aber er hat den Boden Baierns friedlich, soviel wir wissen, nie betreten, und Arnulf ist nach dem Jahre 912 nie mehr am Hofe des Königs nachweisbar. Weder hat er an den militärischen Unternehmungen Konrads teilgenommen, noch hat dieser ihn bei dem siegreichen Ungarnfeldzug von 913 unterstützt. Er scheint in Baiern, ähnlich wie Heinrich in Sachsen, eine im wesentlichen unabhängige Stellung eingenommen zu haben, und auch nachdem Konrad durch die Heirat mit Kunigunde (913) sein Stiefvater geworden war, haben wir keine Kunde davon, daß der König und der Herzog einander nähergetreten wären; einige Jahre später ist es vielmehr zum Kampfe zwischen ihnen gekommen.

Wenn bisher fast allgemein angenommen worden ist, daß dies bereits im Jahre 914 geschehen sei, daß Arnulf damals von Konrad aus dem Lande getrieben und zu den Ungarn geflohen sei, so ist oben schon ausgeführt worden, daß der Bericht des Auctarium Garstense und der Ann. s. Rudberti Salisburg., der uns allein zu diesem Jahre von diesem Ereignis Kunde gibt, vollkommen wertlos ist. Sichere Kunde von offener Feindschaft zwischen Arnulf und dem Könige haben wir erst aus dem Jahre 916; aber man kann allerdings kaum daran zweifeln, daß sie mit dem schon 914 wieder ausgebrochenen Konflikt Konrads mit Arnulfs Oheim Erchanger, dessen Unterstützung dem Baiernherzog in der Ungarnschlacht am Inn 913 zum Siege verholten hatte, zusammenhing. 915 war Erchanger aus der Verbannung, die der König wegen seiner Gewalttaten gegen den Bischof Salomon von Konstanz über ihn verhängt hatte, nach Schwaben zurückgekehrt, hatte mit seinem Bruder Berthold, unterstützt sogar von seinem Rivalen Burchard, dem Sohne des 91 1 gestürzten gleichnamigen Markgrafen Rätiens, die Anhänger des Königs in einem Treffen besiegt und sich zum Herzog ausrufen lassen. Die umfassenden Maßregeln, die der König nun vorbereitete, um den schwäbischen Aufstand mit Hilfe der Kirche zu unterdrücken, die Verhandlungen, die darüber mit den deutschen Bischöfen und mit dem Papst Johann X. geführt wurden, müssen schon lange vor dem September 916, in dem in Anwesenheit eines päpstlichen Legaten die Synode von Hohenaltheim zusammentrat, begonnen haben und können kein Geheimnis geblieben sein. Man darf deshalb mit Grund vermuten, daß eine Reise des Herzogs Arnulf nach Salzburg, von der wir aus unseren Annalen erfahren und die im Frühjahr 916 stattgefunden haben muß, mit jenen Vorbereitungen zusammenhängt und eine Gegenwirkung herbeiführen sollte; ob der Baiernherzog schon vorher gegen den König offen aufgetreten war, oder ob er sich nur durch die Maßregeln Konrads bedroht fühlte, mag dahingestellt bleiben. In Salzburg aber wird es sich um einen Versuch Arnulfs gehandelt haben, den Erzbischof Pilgrim und durch ihn die bairischen Bischöfe von einer Unterstützung des Königs durch Überredung, wenn nicht gar durch Zwang abzuhalten. Daß ihm das nicht gelungen ist, zeigen die folgenden Ereignisse, und als er unverrichteter Dinge Salzburg wieder verlassen hatte, kam es zu offenem Kampf zwischen ihm und dem Könige, der inzwischen mit heeresmacht in Baiern eingedrungen war. Die Annalen des schwäbischen Klosters Zwiefalten und die Annalen von Regensburg verzeichnen zum Jahre 916 eine Niederlage, die Arnulf in einem Treffen von König Konrad erlitt; unsere Salzburger Annalen melden, daß Konrad den Herzog in Regensburg belagert hat, ohne zu sagen, mit welchem Erfolge dies geschehen ist. Ob der Kampf im offenen Felde der Belagerung Regensburgs vorangegangen oder auf sie gefolgt ist, läßt sieh aus unseren dürftigen Quellenberichten nicht feststellen; daß aber der König Regensburg eingenommen hat, ist sicher, am 29. Juni 916 oder kurz vorher hat er daselbst eine Urkunde für das Kloster St. Emmeram ausgestellt, und auf diese Einnahme der bairischen Metropole ist jedenfalls auch der von einem Anhänger Arnulfs verfaßte Bericht des sog. Fragmentum de Armilib duce zu beziehen, der erzählt, daß Konrad in die Stadt nicht wie ein König, sondern wie ein Feind eingezogen sei, einen großen Teil derselben in Brand gesteckt und ihre Bewohner schwer heimgesucht habe. Am 6. Juli, als der König in Neuburg an der Donau für den Bischof Meginward von Seben urkundete, befanden sich der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Freising, Regensburg und Eichstätt in seinem Gefolge; der bairische hohe Klerus hat sich also offenbar in dem Kampfe des Königs gegen den Herzog, der Regensburg vor der Einnahme der Stadt verlassen haben muß, auf die Seite des Herrschers gestellt.

Dennoch mögen sie es gewesen sein, die nun auf der Synode zu Hohenaltheim, die am 20. September stattfand, ein milderes Verfahren gegen Arnulf als gegen die schwäbischen Empörer durchgesetzt halten: denn während diese sofort verurteilt wurden, der Welt zu entsagen, die Waffen abzulegen und in einem Kloster lebenslange Buße zu tun, wurden Arnulf und sein Bruder Berthold noch einmal auf eine Synode zu Regensburg, die am 7. Oktober stattfinden sollte, vorgeladen und ihnen erst für den Fall ihres Ungehorsams gegen diese Vorladung das Anathem angedroht. Ob die Regensburger Synode im Oktober 916 stattgefunden hat, wissen wir nicht, jedenfalls hat sich Arnulf ihr nicht gestellt. In Baiern, wo Konrad seinen Bruder Eberhard als Herzog oder Statthalter einsetzte, konnte er sich allerdings nicht behaupten; er entschloß sich vielmehr zu den Ungarn zu fliehen, vielleicht um sein Geschick mit ihrer Hilfe zu wenden. Im nächsten Jahre schon brachen die Ungarn, die nun den Sieger der Schlacht am Inn (913) nicht mehr zu fürchten brauchten, in Deutschland wieder ein, zogen nach Schwaben, plünderten und verbrannten Basel und wandten sieh dann nach Lothringen. So wenig wie bei dem Zuge von 915 nach Schwaben, Sachsen und Thüringen, ist bei dem von 917 von Verwüstungen in Baiern etwas in den Quellen zu lesen; es ist aber längst vermutet worden, daß Arnulf mit ihnen – vielleicht bald nach seinem Siege am Inn – ein Abkommen getroffen habe, das seine Flucht zu ihnen erklären würde. Sollte er 917 mit den Ungarn nach Deutschland zurückgekehrt sein? Gewiß ist, daß er in diesem Jahre sein Land wieder eroberte, Regensburg einnahm und den Franken Eberhard zur Flucht nötigte; die Nachricht der Regensburger Annalen über diesen glänzenden Erfolg des Baiernherzogs wird durch ein bisher unbeachtet gebliebenes Exzerpt Aventins, das wir auf unsere Salzburger Annalen zurückführen dürfen, bestätigt und ergänzt. So war alles verloren, was König Konrad durch den Feldzug von 916 gewonnen hatte; und vergebens zog der Herrscher im Jahre 918 noch einmal gegen den Baiernherzog ins Feld. Er scheint bis Regensburg vorgedrungen zu sein, es kam auch zum Kampfe zwischen ihm und Arnulf, aber das Kriegsglück war dem Könige nicht hold; in Corvey erzählte man sich später, er sei in diesem Kampfe verwundet worden und so nach Franken zurückgekehrt, wo er am 23. Dezember 918 starb.
Unsere Annalen haben uns zu einer wesentlich umgestalteten Auffassung der Geschichte König Konrads I., soweit es sich um seine Beziehungen zu Baiern handelt, geführt. Die Rekonstruktion dieser Beziehungen, wie wir sie versucht haben, mag in dieser oder jener Einzelheit, wie das bei der Dürftigkeit der Quellen unvermeidlich ist, problematisch erscheinen; im großen und ganzen glaube ich aber zuversichtlich das Richtige getroffen zu haben. Nicht minder wichtige und überraschende Aufklärung bringen uns nun aber die bisher ganz unbekannten Nachrichten der Ann. Juvav. maximi über das Verhältnis Baierns zum Reich in den nächsten Jahren nach dem Tode Konrads; sie bedürfen indessen, da sie sich leichter in den schon bekannten Rahmen einordnen lassen, nur einer minder ausführlichen Besprechung.

Daß Arnulf von Baiern sowenig wie Burchard von Schwaben an der im Mal 919 von Franken und Sachsen vollzogenen Erhebung Heinrichs zum Könige teilgenommen hat, ist bekannt und wird allgemein zugegeben. Was Burchard beabsichtigte, ehe er sich, wohl schon gegen das Ende des Jahres 919, mit Heinrich verständigte und ihn als König anerkannte, ist völlig unbekannt; keine Quelle gibt auch nur eine Andeutung darüber. Nicht ganz so schweigsam sind die Quellen über die politischen Pläne des Baiernherzogs. Schon der erste Satz des früher erwähnten Fragnientum de Arnulfo, verstümmelt wie er leider ist, scheint anzudeuten, daß er nach der Krone gestrebt habe. Bestimmter sagt Liutprand, die Baiern hätten Arnulf nach seiner Rückkehr aus Ungarn, die er freilich irrig erst in die Zeit nach dem Tode Konrads verlegt, nicht nur ehrenvoll empfangen, sondern er sei von ihnen auch dringend aufgefordert worden, die königliche Würde anzunehmen; und wenn der Schriftsteller dann gleich darauf berichtet, daß der Herzog dem in Baiern eindringenden König entgegengezogen sei, fügt er hinzu 'cuperat sane et ipse rex fieri'; d. h., wie Waitz mit Recht bemerkt, nicht König in Baiern, sondern König im deutschen Reich. Unbedingt geglaubt hat diesen Aussagen bisher wohl keiner der neueren Forscher; man erwähnt sie meistens nur referierend oder mit mehr oder weniger Vorsichtig ausgedrücktem Zweifel: aufs bestimmteste abgelehnt hat sie kein Geringerer als Ranke; er hält die Angabe Liutprands für 'erdichtet': 'wie hätte', sagt er, 'Arnulf, dessen bester Verbündeter Heinrich gewesen war, ihm mit offener Gewalt zu widerstreben oder gar sich zum König an seiner Statt zu setzen den Gedanken fassen können?

Die neu gefundenen Ann. Juvav. max. machen jedem Zweifel über die Pläne Arnulfs ein Ende; sie zeigen, daß Liutprand nicht nur gute Kunde gehabt, sondern daß er wohl kaum alles gesagt hat, was er wußte oder wissen konnte. Ihr Bericht zum Jahre 920, der wahrscheinlich schon zum Jahre 919 gehört, lautet: 'Bawarii sponte se reddiderunt Arnolfo duei et regnare eum fecerunt in regno Teutonicorum'. Da Arnulf schon 917 nach Baiern zurückgekehrt war und sich 918, was doch nur mit Hilfe bairischer Herren möglich war, gegen Konrad behauptet hatte, so wird, wie mir scheint, der erste Satz vornehmlich auf den Klerus des Landes bezogen werden müssen; es ist allerdings sehr wahrscheinlich, daß die Bischöfe, die in dem Kampfe Konrads gegen Arnulf auf der Seite des Königs gestanden hatten, sich erst nach dem Tode des Frankenherrschers dem Herzoge unterworfen haben. Ganz unzweideutig ist der zweite Satz: die Baiern haben Arnulf zum deutschen Könige gewählt. An der Gleichzeitigkeit und Richtigkeit der Nachricht zu zweifeln, ist kein Anlaß: zweifelhaft kann nur noch sein, ob diese bairische Königswahl der fränkisch-sächsischen in Fritzlar voranging, oder, was wohl wahrscheinlicher ist, dieser entgegengesetzt wurde. Es ist das erste Gegenkönigtum in der Geschichte des deutschen Reiches (des regnum Teutonicorum), von dessen neuem Namen unsere Annalen, kaum ein Jahrzehnt, nachdem es begründet war (vgl. meine Rede: Das tausendjährige Jubiläum der deutschen Selbständigkeit (Schriften der Wissenschaftl. Gesellschaft in Straßburg. 14. Heft 1912), das älteste Zeugnis ablegen.

Über die Verständigung, die 921 zwischen Heinrich und Arnulf erfolgte, scheinen die Ann. Juvav. antiqui nichts berichtet zu haben. In AGS findet sich nur eine ganz kurze Notiz darüber, die aus den Regensburger Annalen entlehnt ist, und Aventin erzählt sie in den Annalen nach Liutprand. Die Ann. Juvav. max. bringen aus der Zeit von 921 –932 außer Notizen über Todesfälle im bairischen Episkopat und Witterungsberichten nur eine neue und wichtige Nachricht, indem sie zum Jahre 928 melden: 'Colloquium a ad Ingilheim'. Klebel hat diese Nachricht auf einen Hoftag bezogen, auf dem der König Heinrich, wahrscheinlich im Frühjahr 927, mit dem westfränkischen Grafen Heribert, der mit seinem König Rudolf im Streit lag, verhandelte. Allein abgesehen davon, daß der Ingelheimer Hoftag nicht im Frühjahr stattgefunden haben kann, da seiner Erwähnung in den Salzburger Annalen eine Notiz über die Dürre des Sommers unmittelbar vorausgeht, ist es überhaupt bei der ganzen Art unserer Annalen so gut wie ausgeschlossen, daß sie eine Nachricht über eine Tagung aufgenommen hätten, die sich mit so weit von den bairischen Interessen abliegenden Dingen beschäftigt hätte. Ihre Nachricht wird sich vielmehr auf einen Hoftag Heinrichs I. beziehen, der gegen Ende des Jahres 927 stattgefunden haben muß, und an dem der Herzog Arnulf von Baiern teilgenommen hat. Waitz hat ihn aus einer Anzahl von Diplomen erschlossen, in denen außer Arnulf auch die Grafen Eberhard und Hatto als Fürbitter genannt werden, und er hat, da diese Urkunden in Mainz ausgestellt sind, gemeint, daß die Versammlung dort stattgefunden habe. Nach unseren Annalen wird nun wohl Ingelheim für den Ort der Tagung zu halten und anzunehmen sein, daß die erschienenen Großen oder wenigstens ein Teil von ihnen nach deren Schluß den König nach dem nahen Mainz begleitet haben, wo eben damals der neu ernannte Erzbischof Hildebert sein Amt antrat. Über die Veranlassung des Hoftages und den Gegenstand seiner Beratungen sagen die Annalen nichts, aber man wird schwerlich fehlgehen, wenn man vermutet, daß es sich um eine Verständigung über die zur Verteidigung des Reiches gegen die Ungarn zu treffenden Maßregeln handelte, mit denen – nach ihrem verheerenden Einfall in Schwaben und Lothringen – Arnulf, wie die Regensburger Annalen berichten, 927 ein neues Abkommen geschlossen hatte.

Die kurze Nachricht unserer Annalen über den Ungarnsieg Heinrichs 933 lehrt uns nichts Neues, aber ihre Berichte aus den nächsten Jahren bereichern wiederum unsere Kenntnis sehr erheblich. Bisher ganz unbekannt war, was sie zu 934 melden: 'Longobardi Eparhardum filium Arnolfi ducis in dominum acceperunt. Eodem anno Arnolfus dux et Udalpertus archiepiscopus cum Baiowariis iter hostile in Italiam fecerunt'. Durch diese Nachricht erscheint das italienische Unternehmen Arnulfs in wesentlich anderem Licht als in dem Bericht Liutprands von Cremona 3, 49 –52, aus dem allein wir bisher Kunde davon hatten. Zunächst werden unter den 'Longobardi', die Eberhard als ihren Herrn, d.h. doch wohl König, annehmen wollten, schwerlich nur die Veronesen, insbesondere der Bischof Rather und der Graf Milo von Verona, zu verstehen sein, die Liutprand allein als diejenigen nennt, die Arnulf zu seinem Zuge nach Italien eingeladen haben. Man wird kaum umhin können, die Nachricht mit der anderen bei Liutprand 3, 48 überlieferten zu kombinieren, derzufolge die Italiener nicht lange vorher, nach der gewöhnlichen Annahme im Jahre 933, Rudolf von Burgund aufgefordert haben, nach Italien zurückzukehren, eine Aufforderung, die dem König Hugo so gefährlich erschien, daß er, um den Angriff Rudolfs zu verhindern, sich zur Abtretung seiner Besitzungen im südlichen Gallien entschloß, wogegen Rudolf auf Italien verzichtete. Sollten es nicht dieselben Großen Italiens gewesen sein, die, nachdem Rudolf von Burgund dazu bewogen war, ihre Aufforderung abzulehnen, sich nunmehr im Jahre 934 an den mächtigen Herzog von Baiern wandten, um ihn zum Eingreifen in die verworrenen Verhältnisse Italiens zu bewegen? Ob der Gedanke, Eberhard, offenbar den ältesten Sohn Arnulfs, nicht diesen selbst, der wohl schon in höherem Alter stand, zum Gegenkönig in Italien aufzustellen, von den Italienern, die ihn riefen, oder von dem bairischen Herzog ausgegangen ist, muß dahingestellt bleiben; merkwürdig genug ist, daß ein ganz ähnlicher Vorgang sich etwa ein Jahrhundert später wiederholt. Als 1024 die deutschfeindliche Partei unter den italienischen Grafen, nachdem der französische König sie abgewiesen hatte, den mächtigen Herzog Wilhelm von Aquitanien als Helfer gegen Konrad II. zu gewinnen suchte, lehnte jener, der schon 65 Jahre zählte, die Krone des südlichen Reiches für sich selbst ab, war aber geneigt, das Anerbieten für seinen gleichnamigen Sohn anzunehmen. Über den Verlauf des Unternehmens Eberhards schweigen unsere Annalen; doch kann man wohl aus ihnen schließen, daß – wiederum ähnlich wie im Jahre 1024 – ein Huldigungsakt stattfand, durch den die Gegner Hugos Eberhard als ihren zukünftigen Herrscher anerkannten. Daß Arnulf dann, gewiß ohne sich mit dem König Heinrich darüber zu verständigen, zu dem Hugo in guten Beziehungen stand, mit Heeresmacht über die Alpen zog, ist immer als ein Beweis für die selbständige Stellung, die er in seinem Herzogtum einnahm, angesehen worden; die Heeresfolge, die ihm der Erzbischof Odalbert dabei leistete, den er selbst 923 ernannt hatte, zeigt, wie vollständig er der Herr dieses Landes war.

Ein nicht minder bemerkenswertes Zeugnis dafür ist der wiederum ganz neue Jahresbericht unserer Annalen zu 935: 'Eidem Eparhardo Arnolfus dux pater eius regnuni Baiowariorum concessit regendum post se, et XImo kal. Augusti veniebat ad Salinam simulque cum eo Udalpertus archiepiscopus, et fidelitatem iuraverunt ei Salinarii cuncti tarn nobiles quam ignobiles viri'. Die Ähnlichkeit dieses Vorgangs mit dem, der sich im Anfang des nächsten Jahres in Erfurt abspielte, springt in die Augen; wie dort König Heinrich seinen Sohn Otto, so designiert hier Arnulf seinen Sohn Eberhard zum Nachfolger im 'regnum Baiowariorum'; er tut es, wenn auch mit Rat und Zustimmung der bairischen Großen, so doch mit völliger Selbständigkeit gegenüber dem Könige. Und er geht weiter, als dieser 936 gegangen ist: an die Designation hat sich, wie es scheint, ein Treueschwur der Baiern für den designierten Nachfolger angeschlossen, den dieser, das Land bereisend, entgegengenommen hat; denn der in unseren Annalen erwähnte Vorgang in Reichenhall ist doch gewiß nicht der einzige seiner Art geblieben. Von einer solchen Huldigung sagen die uns verbliebenen Nachrichten über die Designation Ottos I. in Erfurt nichts; wohl aber hatte schon Kaiser Arnulf zwei Jahre vor seinem Tode die Großen des Reiches seinem Sohne Ludwig durch Treueschwur verpflichtet, und der Vorgang wiederholte sich, als Otto I. seinem Sohn Liudulf 946 die Nachfolge im Reich zusicherte und ihm in feierlicher Versammlung Treue schwören ließ.

Welchen Einfluß der nun bekannt gewordene Bericht unserer Annalen über die selbständige Regelung der Erbfolge im bairischen Herzogtum durch Herzog Arnulf auf die Beurteilung der Vorgänge nach dem Tode Arnulfs, insbesondere der Weigerung Eberhards, dem Könige Otto unter den von diesem festgestellten Bedingungen zu huldigen, haben muß, kann hier nur angedeutet, nicht ausgeführt werden.

Die alten Annalen sind hier in diesem letzten Abschnitt von nun an wohl nur in stark verkürzter Gestalt auf uns gekommen. Der Auszug in den Ann. Juvav. max. gibt zu 935 nur noch die Nachricht vom Tode des Erzbischofs Odalbert am 14. November und von einem Erdbeben. Dann heißt es in dem Jahresbericht zu 936: 'Egilolfus ad archiepiscopum ordinatus est in Salzpurc eodem die IIIIto id. Aprilis'. Hier ist entweder ein ganzer Satz, der vorherging und über ein anderes Ereignis vom 10. April 936 berichtet, ausgefallen, oder die Worte 'eodem die' sind an eine unrichtige Stelle gekommen. Der Tod Heinrichs I., die Nachfolge Ottos wird in den Ann. max. nicht erwähnt; zum Jahre 937 wird nur der Tod des Herzogs Arnulf ohne das Datum des 14. Juli, das sicher überliefert ist, verzeichnet. Von den schwerwiegenden Folgen dieses Todesfalles steht in den Ann. maximi kein Wort: aus den ereignisreichen drei Jahren 938–940 berichten sie nur noch zu 938: 'Egilolfus archiepiscopus obiit. Heroldus archiepiscopus factus est ab Ottone rege'. Aber die letztere Notiz zeigt den Umschwung der Dinge, der sich in Baiern vollzogen hatte: bei keinem der früheren Erzbischöfe war in unseren Annalen vermerkt, wer ihn ernannt hatte; die regelmäßigen Ausdrücke für den Regierungsantritt eines Erzbischofs waren 'ordinatus est' , 'successit', 'episcopatum suscepit'. Jetzt, da das Ernennungsrecht der Bischöfe in Baiern dem Herzog entzogen war, hielt man es für an¬gebracht, dies neue Recht in den Annalen deutlich zum Ausdruck zu bringen. Übrigens ist in bezug auf diese Nachricht die Chronologie nicht ganz sicher. Den Tod Egilolfs, dessen Tagesdatum (22. oder 23. August) drei Nekrologien überliefern, und die Ernennung Herolds setzen die aus AGS abgeleiteten Quellen nicht wie die Ann. Juv. max. zu 938, sondern später, das Auct. Garst, zu 939, die Ann. s. Rudberti erst zu 940 an. Das letztere Jahr ist sicher falsch, da Herold schon am 29. Mai 940 urkundlich erwähnt wird: zwischen 938 und 939 kann man bei dem Mangel sonstiger sicherer Anhaltspunkte schwanken; doch bin ich geneigt, die Angabe der Ann. max. zu bevorzugen, da diese häufiger die richtigen Jahreszahlen um eine Einheit erhöhen, aber nur seltener dahinter zurückbleiben. Die Ernennung Herolds zum Erzbischof wird also in dem Spätjahr 938 nach der Vertreibung Eberhards und der Einsetzung seines Oheims Berchtold als Herzog von Baiern zu setzen sein, und sie ist das erste sichere Zeugnis für den dem neuen Herzog abgenötigten Verzicht auf die selbständige Besetzung der bairischen Bistümer.

Die Nachrichten der Ann. Juv. max. über die Ungarnschlachten im Traungau und im Nordgau und die Angabe von AGS über das Todesdatum des Herzogs Berchthold haben wir schon besprochen. Was nun noch in den Ann. max. folgt, ist wenig ergiebig. Daß die Salzburger Annalen bei dem Zuge Ottos nach Italien 951, der hier, wo der Enderfolg angegeben wird, zu 952 gestellt ist, den Anteil der Baiern besonders hervorheben, wußten wir schon aus AGS. Aus dem Bericht über den mißglückten Herbstfeldzug Ottos in Baiern 953 erfahren wir keine bisher unbekannte Tatsache; bemerkenswert ist er nur, wie schon Klebel hervorgehoben hat, wegen der feindlichen Stimmung gegen den König und den sächsischen Herzog von Baiern, die darin zum Ausdruck kommt. Auch der Bericht zu 955 über die Einnahme von Regensburg und die Unterwerfung Baierns, über die Blendung des Erzbischofs Herold und über den Ungarnsieg Ottos lehrt uns nichts Neues: doch verdient Erwähnung, daß auch die Salzburger Annalen wie Widukind die Schlacht am Lech, den sie mit einem auch sonst noch mehrfach begegnenden Namen 'flumen Lemannus' nennen, aber in Baiern geschlagen werden lassen. 'Pax fuit et fames valida' sind die letzten Worte, die in die Admonter Hs. unserer Annalen zum Jahre 956 eingetragen sind; sie drücken in fast pointiertem Gegensatze die Stimmung aus, die in Baiern nach den schweren Kämpfen, die nun beendet waren, herrschen mochte.

Was wir in der neu entdeckten Hs. vor uns haben, ist ein schwacher und ungeschickter Auszug aus einem Annalenwerke, das, wenn es ganz erhalten wäre, zu den wertvollsten Quellen für die so lückenhaft überlieferte Geschichte der zweiten Hälfte des 9. und der ersten des 10. Jahrhunderts gehören würde. Die Quelle ist verloren wie so viele andere, und gerade für die Zeit, für die sie die wichtigsten Nachrichten enthielt, waren uns bis jetzt nur ungeschickte Exzerpte daraus bekannt, die erst durch die Entdeckung der kläglichen Überreste aus der Admonter Schulstube, die wir untersucht haben, und der Notizen Aventins ihren rechten Zusammenhang und volle Bedeutung erlangt haben. Dürftig wie diese Auszüge sind, haben sie uns wertvolle Aufschlüsse über wichtige Ereignisse aus den Anfangsjahren des deutschen Reiches gebracht und uns aufs neue gelehrt, was dem kundigen Quellenforscher längst zur traurigen Erkenntnis geworden war: wie sehr unsere Kunde von der Frühzeit des deutschen Mittelalters noch immer nur Stückwerk ist.

Übertragen von hojos
im August 2016