Über die Verzehrungssteuer

Ein Beitrag von Professor Helmut Bouzek
01.11.1829

Die für Wien und Niederösterreich zuständige Verordnung bezüglich der Verzehrungssteuer war das Circulare der Niederösterreichischen Landesregierung vom 25. Mai 1829, demzufolge am 1. November dieses Jahres die Allgemeine Verzehrungssteuer eingeführt werden sollte. Mit diesem Datum erloschen alle bisherigen Aufschläge.

In Wien und in den Vorstädten innerhalb des Linienwalles musste jeder Verzehrungssteuer bezahlen, der versteuerbare Gegenstände (insgesamt 220 Artikel) über die Linien in die Stadt einbringen wollte, ferner alle Erzeuger von Rum, Arrak, Rosoglio, Liqueur und anderen versüßten geistigen Getränken, Branntwein und Branntweingeist und schließlich von Bier. Nicht versteuerbar waren die Hoffuhren sowie Waren von geringer Menge, wenn der Verzehrungssteuerbetrag drei Kreuzer nicht erreichte; auch Durchzugsgüter mussten nicht versteuert werden, zur Kontrolle hatte jedoch ein Steuerbeamter dieses Gut bis zum Verlassen der Stadt zu begleiten.

Vor der so genannten zweiten Stadterweiterung war auch die Frage der Verzehrungssteuer neu zu regeln. Bis es zur Erweiterung des Verzehrungssteuerrayons und zur Eingemeindung der Vororte kam, gab es eine beinahe endlose Reihe von Verhandlungen, Deputationen und Kommissionen über diese Angelegenheit, die im Jahre 1861 ihren Anfang nahmen und erst am 10. Mai 1890 mit dem Gesetz wegen der Änderung der Wiener Linienverzehrungssteuer und wegen der Einführung der Linienverzehrungssteuer in mehreren Vororten von Wien (RGBl. 78) ihren Abschluss fand. Am 20. November 1891 trat dieses Gesetz in Kraft.

In den neuen Wiener Verzehrungssteuerrayon wurden 33 Vororte mit ihrem gesamten und weitere 20 Gemeinden mit einem Teil ihres Gebietes einbezogen. Anstatt der bisherigen 54 Tarifposten und 220 Artikel wurden nun lediglich 34 Artikel besteuert, welche in 12 Tarifposten geteilt waren. Es handelt sich dabei im wesentlichen um: Wein, Most, Trauben, Bier, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Fleisch, Geflügel, Wildbret, Federwild, Fische und Schaltiere.

Die "Linienämter" verlegte man an die neuen Stadtgrenzen, wo man sie zum Teil noch heute sehen kann, wie z.B. 13., Speisinger Straße 104.
Das ehemalige Linienamt in Speising. © Archiv Prof. Helmut Bouzek
<p>Das ehemalige Linienamt in Speising.</p><p><i>&copy; Archiv Prof. Helmut Bouzek</i></p>
Das ehemalige Linienamt in Speising, wie es heute aussieht. © Archiv Prof. Helmut Bouzek
<p>Das ehemalige Linienamt in Speising, wie es heute aussieht. </p><p><i>&copy; Archiv Prof. Helmut Bouzek</i></p>
Die Einrichtung der Verzehrungssteuer hielt sich bis in die Zwischenkriegszeit und wurde erst angesichts des allgemeinen Währungsverfalls im Jahre 1922 endgültig beseitigt.

Prof. Helmut Bouzek
im November 2008