Die Stadt der Ringe
Ringstraße und Gürtel prägen das Bild von Wien. Der dritte Ring, der Wald- und Wiesengürtel sichert seine Lebensqualität. Lesen Sie in der Folge ein Exzerpt aus Daten und Taten aus Anlass des bald 100. Jahrestages eines denkwürdigen Gemeinderatsbeschlusses.
24.05.1905
1870
Der spätere Bürgermeister von Mödling, Joseph Schöffel, beginnt seinen publizistischen Kampf gegen die Abholzung des Wienerwaldes. Der Kampf endet 1872 mit der Aufhebung aller den Wienerwald gefährdenden Gesetze, Verordnungen und Verträge.
1892
Die im Sog der Industrialisierung maßlos und fast ungeordnet wachsende Stadt drohte selbst an der Peripherie den ländlichen Charakter zu verlieren. Für die Mitte des 20. Jahrhunderts wurde damals eine Bevölkerung von vier Millionen Menschen erwartet. Eine ordnende Hand und ein städtebauliches Leitbild waren dringend notwendig.
Vom Magistrat der Stadt Wien wird daher ein Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für einen „Generalregulierungsplan“ mit folgender Zielsetzung ausgeschrieben:
„...... Insbesondere sind die vorhandenen Wälder zu schonen und nur an den durchzuführenden Verkehrsstraßen oder an sonst gut gelegenen Punkten Ansiedlungen zu Villegiaturzwecken in Aussicht zu nehmen.“
Aus den Motiven sind bereits die Ansätze des späteren Wald- und Wiesengürtels und der Höhenstraße ablesbar.
1894
Der Architekt Eugen Fassbender, einer der Teilnehmer an dem Wettbewerb, schlägt die Ausweisung einer 750 m breiten Zone in einer Entfernung von ungefähr 5 km vom Stadtmittelpunkt ringförmig um die Stadt vor, die von einer Verbauung freizuhalten und als Erholungsgebiet auszugestalten sei. Er begründet das u. a. wie folgt:
„... einen Gürtel grünen Angers zu schaffen und ihn von jedweder Verbauung auszuschließen. Dieser Gürtel zieht sich um die ganze Stadt herum und ist schon einmal aus hygienischen Gründen höchst wertvoll für Wien, denn seine Fläche bildet zusammen mit der Fläche des Donaustromes, welche den Kreis gleichsam schließt, gewissermaßen einen Gesundheitsgürtel für die Stadt. Dieser Gürtel grünen Angers soll sonach vorzüglich dem Wohle des Volkes dienen und wir heissen ihn daher Volksring.“
In dieser Kompromisslosigkeit war der Plan aber aus Kostengründen nicht realisierbar.
1898
Der „Österreichische Ingenieur- und Architektenverein“ fasst eine zustimmende Resolution zur Schaffung einer breiten Zone an der Stadtperipherie, die von einer Verbauung auszuschließen und mit Vegetation zu versehen ist.
1904
Bürgermeister Dr. Karl Lueger richtet aufgrund eines Berichtes des späteren Stadtbaudirektors Heinrich Goldemund am 15. Mai 1904 folgenden Erlass an den damaligen Magistratsdirektor Dr. Richard Weiskirchner:
„Im Interesse einer dauernden Sicherung der Gesundheitsverhältnisse unserer Stadt, sowie zur Erhaltung des landschaftlich schönen Rahmens, der Wiens Grenzen schmückt, will ich einen Wald- und Wiesengürtel an der Peripherie der Stadt, angepasst den heute dort bestehenden Verhältnissen, in entsprechender Breite von den Hängen des Leopold- und Kahlenberges bis zur Donau im Bezirksteile Kaiser-Ebersdorf für alle Zeiten festlegen. Hiebei ist auch auf die Anlage einer aussichtsreichen, mit Baumreihen versehenen Hochstraße Bedacht zu nehmen.“
Gleichzeitig wird das Stadtbauamt angewiesen, unter Berücksichtigung bestehender Waldgebiete und der besonderen Eignung der einbezogenen Flächen, ehestens ein Projekt für den Wald- und Wiesengürtel sowie für die Höhenstraße auszuarbeiten. Die Plandarstellungen (generelles Projekt) waren Anfang April 1905, der zugehörige Motivenbericht und ein Entwurf für ein Enteignungsgesetz zur Realisierung des Projektes bereits am 29. Dezember 1904 vollendet.
1905
Am 5. Mai wird das Generalprojekt im Gemeinderat vorgetragen, die weitere Debatte aber wegen fortgeschrittener Sitzungsdauer verschoben und der diesbezügliche Beschluss erst am 24. Mai gefasst. Die wesentliche Passage lautet:
1. Zur Wahrung der sanitären Interessen der Bewohner der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien wird die von dem Bürgermeister Dr. Karl Lueger angeregte Schaffung eines Wald- und Wiesengürtels in Verbindung mit einer Höhenstraße im Prinzipe beschlossen und hat als Grundlage hiefür das vom Stadtbauamte ausgearbeitete Generalprojekt zu gelten.
2. Für jene Grundflächen, die in diesen Gürtel, sowie in die neu herzustellende, als Privatstraße der Gemeinde Wien geltende Höhenstraße fallen, sind Baulinien nicht zu bestimmen, weil daselbst ein Bedürfnis nach öffentlichen Straßen und Gassen nicht vorhanden ist.
Das Gesamtausmaß ist im Gemeinderatsantrag mit 4400 ha angegeben. Im zugehörigen Plan, der allerdings auch Parkanlagen wie den Türkenschanzpark (die 1922/1924 mit der Parkschutzverordnung eine eigene Widmung erhalten werden) mit einrechnet, werden hingegen 5860 ha ausgewiesen.
Die Gesamtkosten für das Generalprojekt sind mit ca. 50 Millionen Kronen veranschlagt und sollen aus einer Anleihe fließen.
Der spätere Bürgermeister von Mödling, Joseph Schöffel, beginnt seinen publizistischen Kampf gegen die Abholzung des Wienerwaldes. Der Kampf endet 1872 mit der Aufhebung aller den Wienerwald gefährdenden Gesetze, Verordnungen und Verträge.
1892
Die im Sog der Industrialisierung maßlos und fast ungeordnet wachsende Stadt drohte selbst an der Peripherie den ländlichen Charakter zu verlieren. Für die Mitte des 20. Jahrhunderts wurde damals eine Bevölkerung von vier Millionen Menschen erwartet. Eine ordnende Hand und ein städtebauliches Leitbild waren dringend notwendig.
Vom Magistrat der Stadt Wien wird daher ein Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für einen „Generalregulierungsplan“ mit folgender Zielsetzung ausgeschrieben:
„...... Insbesondere sind die vorhandenen Wälder zu schonen und nur an den durchzuführenden Verkehrsstraßen oder an sonst gut gelegenen Punkten Ansiedlungen zu Villegiaturzwecken in Aussicht zu nehmen.“
Aus den Motiven sind bereits die Ansätze des späteren Wald- und Wiesengürtels und der Höhenstraße ablesbar.
1894
Der Architekt Eugen Fassbender, einer der Teilnehmer an dem Wettbewerb, schlägt die Ausweisung einer 750 m breiten Zone in einer Entfernung von ungefähr 5 km vom Stadtmittelpunkt ringförmig um die Stadt vor, die von einer Verbauung freizuhalten und als Erholungsgebiet auszugestalten sei. Er begründet das u. a. wie folgt:
„... einen Gürtel grünen Angers zu schaffen und ihn von jedweder Verbauung auszuschließen. Dieser Gürtel zieht sich um die ganze Stadt herum und ist schon einmal aus hygienischen Gründen höchst wertvoll für Wien, denn seine Fläche bildet zusammen mit der Fläche des Donaustromes, welche den Kreis gleichsam schließt, gewissermaßen einen Gesundheitsgürtel für die Stadt. Dieser Gürtel grünen Angers soll sonach vorzüglich dem Wohle des Volkes dienen und wir heissen ihn daher Volksring.“
In dieser Kompromisslosigkeit war der Plan aber aus Kostengründen nicht realisierbar.
1898
Der „Österreichische Ingenieur- und Architektenverein“ fasst eine zustimmende Resolution zur Schaffung einer breiten Zone an der Stadtperipherie, die von einer Verbauung auszuschließen und mit Vegetation zu versehen ist.
1904
Bürgermeister Dr. Karl Lueger richtet aufgrund eines Berichtes des späteren Stadtbaudirektors Heinrich Goldemund am 15. Mai 1904 folgenden Erlass an den damaligen Magistratsdirektor Dr. Richard Weiskirchner:
„Im Interesse einer dauernden Sicherung der Gesundheitsverhältnisse unserer Stadt, sowie zur Erhaltung des landschaftlich schönen Rahmens, der Wiens Grenzen schmückt, will ich einen Wald- und Wiesengürtel an der Peripherie der Stadt, angepasst den heute dort bestehenden Verhältnissen, in entsprechender Breite von den Hängen des Leopold- und Kahlenberges bis zur Donau im Bezirksteile Kaiser-Ebersdorf für alle Zeiten festlegen. Hiebei ist auch auf die Anlage einer aussichtsreichen, mit Baumreihen versehenen Hochstraße Bedacht zu nehmen.“
Gleichzeitig wird das Stadtbauamt angewiesen, unter Berücksichtigung bestehender Waldgebiete und der besonderen Eignung der einbezogenen Flächen, ehestens ein Projekt für den Wald- und Wiesengürtel sowie für die Höhenstraße auszuarbeiten. Die Plandarstellungen (generelles Projekt) waren Anfang April 1905, der zugehörige Motivenbericht und ein Entwurf für ein Enteignungsgesetz zur Realisierung des Projektes bereits am 29. Dezember 1904 vollendet.
1905
Am 5. Mai wird das Generalprojekt im Gemeinderat vorgetragen, die weitere Debatte aber wegen fortgeschrittener Sitzungsdauer verschoben und der diesbezügliche Beschluss erst am 24. Mai gefasst. Die wesentliche Passage lautet:
1. Zur Wahrung der sanitären Interessen der Bewohner der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien wird die von dem Bürgermeister Dr. Karl Lueger angeregte Schaffung eines Wald- und Wiesengürtels in Verbindung mit einer Höhenstraße im Prinzipe beschlossen und hat als Grundlage hiefür das vom Stadtbauamte ausgearbeitete Generalprojekt zu gelten.
2. Für jene Grundflächen, die in diesen Gürtel, sowie in die neu herzustellende, als Privatstraße der Gemeinde Wien geltende Höhenstraße fallen, sind Baulinien nicht zu bestimmen, weil daselbst ein Bedürfnis nach öffentlichen Straßen und Gassen nicht vorhanden ist.
Das Gesamtausmaß ist im Gemeinderatsantrag mit 4400 ha angegeben. Im zugehörigen Plan, der allerdings auch Parkanlagen wie den Türkenschanzpark (die 1922/1924 mit der Parkschutzverordnung eine eigene Widmung erhalten werden) mit einrechnet, werden hingegen 5860 ha ausgewiesen.
Die Gesamtkosten für das Generalprojekt sind mit ca. 50 Millionen Kronen veranschlagt und sollen aus einer Anleihe fließen.
1909
Eingabe an die Magistratsabteilung III:
„... im Namen der Proponenten des zu gründenden Vereines zur Errichtung von Schrebergartenanlagen für Wien und Umgebung ... die höfliche Anfrage zu richten, ob die Gemeinde Wien dem obgenannten Verein langfristige Pachtgründe auf dem Wald- und Wiesengürtel zu billigem Pachtzins abgeben würde...“
Vom Magistrat bleibt die Eingabe ewig im Stadium des Studiums. Hilfe kommt vom Landesirrenfonds mit einem Grundstück von der Mauer des Steinhofs bis zu den Abhängen des Gallitzinberges.
1915
Hunger und Not treiben die ersten k. u. k. Beamten, bewaffnet mit Spaten und Krampen in die Natur, u. a. auf das Areal der heutigen Kleingartenanlage Trazerberg, um Gemüsebeete anzulegen. Claims werden abgesteckt und Laubenhütten errichtet.
1917
Eine in diesem Jahr begebene Anleihe diente u. a. zur „Beschaffung der Mittel für den Bau von Schnellbahnen (Untergrundbahnen (!))“ und „für Grunderwerbungen (insbesondere zur Schaffung eines Wald- und Wiesengürtels)“. Sie genoss „zur fruchtbringenden Anlegung von Kapitalien“ Mündelsicherheit. Die bald galoppierende Inflation und die Einführung der Schillingwährung 1924 machten das Papier wertlos. Aus 10.000 Kronen war ein Schilling geworden. 1917 hatte die Krone noch einen Gegenwert von heutigen € 3,--, der Schilling 1924 ungefähr genauso viel. Der OGH hatte in einer Entscheidung 1926 klar gemacht, dass auf altösterreichische Kronen lautende Verbindlichkeiten in abgestempelten und damit wertlosen Kronen getilgt werden konnten. Den damit gegebenen Totalverlust hatte der Gläubiger zu tragen. Daran änderte auch die „Mündelsicherheit“ nichts.
Eingabe an die Magistratsabteilung III:
„... im Namen der Proponenten des zu gründenden Vereines zur Errichtung von Schrebergartenanlagen für Wien und Umgebung ... die höfliche Anfrage zu richten, ob die Gemeinde Wien dem obgenannten Verein langfristige Pachtgründe auf dem Wald- und Wiesengürtel zu billigem Pachtzins abgeben würde...“
Vom Magistrat bleibt die Eingabe ewig im Stadium des Studiums. Hilfe kommt vom Landesirrenfonds mit einem Grundstück von der Mauer des Steinhofs bis zu den Abhängen des Gallitzinberges.
1915
Hunger und Not treiben die ersten k. u. k. Beamten, bewaffnet mit Spaten und Krampen in die Natur, u. a. auf das Areal der heutigen Kleingartenanlage Trazerberg, um Gemüsebeete anzulegen. Claims werden abgesteckt und Laubenhütten errichtet.
1917
Eine in diesem Jahr begebene Anleihe diente u. a. zur „Beschaffung der Mittel für den Bau von Schnellbahnen (Untergrundbahnen (!))“ und „für Grunderwerbungen (insbesondere zur Schaffung eines Wald- und Wiesengürtels)“. Sie genoss „zur fruchtbringenden Anlegung von Kapitalien“ Mündelsicherheit. Die bald galoppierende Inflation und die Einführung der Schillingwährung 1924 machten das Papier wertlos. Aus 10.000 Kronen war ein Schilling geworden. 1917 hatte die Krone noch einen Gegenwert von heutigen € 3,--, der Schilling 1924 ungefähr genauso viel. Der OGH hatte in einer Entscheidung 1926 klar gemacht, dass auf altösterreichische Kronen lautende Verbindlichkeiten in abgestempelten und damit wertlosen Kronen getilgt werden konnten. Den damit gegebenen Totalverlust hatte der Gläubiger zu tragen. Daran änderte auch die „Mündelsicherheit“ nichts.
1918
Rede des Stadtrates Vougoin bei einer Demonstrationsveranstaltung des Verbandes der Schrebergartenvereine Deutsch-österreichs:
„... Es wird notwendig sein, eine Kombination von Schrebergarten mit der Wohnungsfrage zu schaffen und durch Schaffung von Einfamilienkolonien zur Lösung der aktuellen Frage der zukünftigen Gartenstadt zu gelangen.“
Zu diesem Zeitpunkt gibt es bereits 10.000 Kriegsgemüsegärten und 6.000 Schrebergärten in Wien, teilweise im Wald- und Wiesengürtel.
1927
Festlegung der ersten Dauerkleingartengebiete durch die Gemeinde Wien.
1929
Forderung des Ersten Kongresses der österreichischen Kleinwirtschafter an die kompetenten Faktoren im Staat, Ländern und Gemeinden nach dauernder Bestandsmöglichkeit für bereits bestehende und neu zu errichtende Kleingartenanlagen und Umwandlung der Schrebergartenschutzverordnung vom 17. April 1924 in ein verbessertes Kleingärtnerschutzgesetz.
1931
Vom Österreichischen Naturschutzverband und anderen interessierten Verbänden wird Bürgermeister Seitz folgende Denkschrift überreicht:
„Die vorbildlichen Grundlagen für eine weitblickende volkshygienisch und volkssozial gleich wichtige Grünflächenpolitik unserer Großstadt sind leider in der Praxis während der Nachkriegszeit schwer erschüttert worden. In die herrlichen Baumbestände des Wiener Waldes wurden große Lücken gerissen. Wenige rechtmäßige und zahlreiche unrechtmäßige Schlägerungen legten weite Strecken des Waldes nieder. Der Wald- und Wiesengürtel ist heute bereits durch 25 Siedlungsgebiete, 23 dauernde und 7 nichtdauernde Kleingartengebiete unterbrochen...“
Der Bürgermeister sagt der Abordnung die Schaffung eines Naturschutzgesetzes zu.
1934
bis 1938. Jetzt erst wird die Höhenstraße von Nussdorf bis zum Wiental projektiert und gebaut. Sie war als „Hügelstraße“ Gegenstand mehrer Vorschläge aus dem Wettbewerb zum Generalregulierungsplanes und reichte im Projekt von Josef Stübben sogar bis in den Süden Speisings.
1936
Verordnung einer neuen Kleingartenordnung für Wien, (Bestimmungen für die Herstellung von Kleingärten und Baulichkeiten, Entschädigung bei Grundablösen etc.) mit dem Grundgedanken, der Kleingartenbewegung den Weg zur Siedlung zu öffnen.
1942
Einschaltung im „Ostmärkischen Kleingärtner“: „Jährliche Gesamtgemüseerzeugung 4 Mio. Tonnen, Anteil der Kleingärtner 1,6 Mio. Tonnen“
1945
Die Obmännerkonferenz der Sektion I, Wiener Kleingärtner fordert vom Wiener Landtag (Gemeinderat) u. a. die Freimachung von größeren städtischen Grundflächen für Dauerkleingartenzwecke unter teilweiser Heranziehung von Grabelandflächen für ungefähr 30.000 Familienund die Überprüfung des Wald- und Wiesengürtels wegen Heranziehung zu Dauerkleingartenzwecken.
1947
Im Zuge einer amerikanischen Hilfsaktion werden 100 Schweizer Zuchtziegen nach Österreich geliefert und an Wiener Kleingartenvereine weitergegeben. Die ersten 5 Zuchtziegen müssen zunächst im Sitzungszimmer des Verbandsbüros untergebracht werden.
1955
Der Wendepunkt in der Flächenentwicklung des Wald- und Wiesengürtels. Nach der Not der beiden Weltkriege und der tristen Zwischenkriegszeit hatte nach dem Kriegsende auch die expandierende Stadtentwicklung Flächen für Bahnbauten und neue Baugebiete benötigt. Ab 1955 ist eine effektive Planung wieder möglich und es überwiegt die Erweiterung vor allem durch Um- und Rückwidmungen. Das Schwergewicht der Flächenerweiterung liegt dabei nördlich der Donau und im Süden der Stadt (Wienerberggelände), wo die Sicherung der Erholungsflächen angesichts der Stadtexpansion in diese Richtung besonders drängt.
1958
Das Parlament beschließt das Bundesgesetz über die Regelung des Kleingartenwesens (Kleingartengesetz).
1959
Gesetz über die Schaffung von Kleingärten und deren zulässige Nutzung (Wiener Kleingartengesetz).
1961
Stadtplaner Dipl. Ing. Prof. Dr. Roland Rainer zur Kleingartenfrage anlässlich seines Berichtes an den Wiener Gemeinderat:
„… Die Vorschriften über die in Kleingärten erlaubten Bauten sind von großer Bedeutung für deren städtebauliche Erscheinung. Wenn man sich entschließen würde, in den Kleingärten nur rein ebenerdige Bauten zuzulassen, die optisch unter den Bäumen verschwinden, dann würden auch die Kleingartengebiete an landschaftlich heiklen Punkten nicht als störende Elemente wirken.“
1975
Die Rathauskorrespondenz berichtet: „Durch spitzfindige juristische Auslegungen sind in zunehmendem Maß in ländlich gewidmeten Gebieten Bauten entstanden, die mit der landwirtschaftlichen Nutzung des Gebietes überhaupt nichts zu tun hätten: So habe vor einigen Jahren ein Grundbesitzer in landwirtschaftlich gewidmetem Gebiet um die Baubewilligung für eine Hühnerfarm angesucht, die ihm nicht versagt habe werden können. Nach Fertigstellung des Objektes habe er alle seine Bekannten und Freunde eingeladen und zur Einweihung des Hauses seien sämtliche Hühner verspeist worden. Seither gab es in dieser „Hühnerfarm“ keine Hühner mehr, sondern sie sei einfach zu einer repräsentativen Villa inmitten des Grüngebietes geworden“.
1986
Die Identifikation mit dem Grüngürtel wird im Wiener Landtag mit der „Grünlanddeklaration“ bekräftigt. Im aktuellen städtebaulichen Grundkonzept bzw. im Grünflächenplan wird die Erhaltung der bestehenden Struktur an Wäldern und Wiesen und die Fortsetzung durch Pflanzstreifen möglichst weit in das bebaute Gebiet als wesentlich gesehen. Aber noch immer ist es notwendig, an vielen Stellen des Stadtgebietes vielfach starkem Druck gegen den Wald- und Wiesengürtel entgegenzuwirken.
1987
Beginn der widmungsgemäßen Sanierung der nicht gewidmeten Kleingartenanlagen in Wien im Sinne des neuen Kleingartenkonzeptes.
1988
Der Wiener Gemeinderat beschließt ein Kleingartenkonzept für Wien. Darin heißt es unter anderem:
“Kleingärten sollen - in bewusster Unterscheidung zu Siedlungsgebieten - eine Grünlandnutzung bleiben. Dementsprechend ist die Bebaubarkeit eingeschränkt und die Nutzungsweise festgelegt. Kleingärten sollen nicht dem Wohnen dienen, sondern der Erholung und der Eigenversorgung. Kleingärten sollen billig und gut erreichbar sein, also nahe zur Wohnung liegen und damit auch für die tägliche Freizeit nutzbar sein.”
Die Bestandsaufnahme zählt 34.211 Kleigartenparzellen in 637 Anlagen, 6,8% der Flächen sind in Schutzgebieten, vor allem dem Wald- und Wiesengürtel.
1992
Der Wiener Landtag beschließt in der Novelle des Wiener Kleingartengesetzes die Wohnmöglichkeit (Eklw) im Kleingarten und eine Verbauungsmöglichkeit von 50m². Der Kleingartengedanke wird damit ad absurdum geführt.
1995
Der Wiener Gemeinderat beschließt den Plan „Grüngürtel Wien“. Der Grün- und Freiraum soll durch ein Bündel von Maßnahmen (Gesetze, Widmungen, Ausgestaltung und Ankauf) gesichert werden. Die Gesamtsumme der Freiraumflächen (inkl. Parks, Landwirtschaft und Gärtnereien) beträgt 19.260 ha.
Heute
Aktuelle Widmungsverfahren lassen den Wald- und Wiesengürtel in Ober St. Veit wohl unverändert und nehmen im Kleingartenbereich nachvollziehbare Anpassungen an den Baubestand vor, erweisen sich allerdings durch punktuell sehr großzügige Umwidmungen (etwa von Kleingärten zu Gartensiedlungen, durch neue Bauflächen im Schutzgebiet Park oder durch dichtere Verbauungsmöglichkeiten im restlichen Bauland) als Beleg des unverändert starken Druckes in die Schutzgebiete.
Die weiter zunehmende Baudichte bedrängt aber Infrastruktur (Verkehrsdichte, Parkplätze...) und Ressourcen (Luft, Ruhe ...) in unserem Bezirksteil. Insgesamt eine Entwicklung, die eine behutsame und vorausschauende Gesamtplanung schmerzlich vermissen lässt.
Rede des Stadtrates Vougoin bei einer Demonstrationsveranstaltung des Verbandes der Schrebergartenvereine Deutsch-österreichs:
„... Es wird notwendig sein, eine Kombination von Schrebergarten mit der Wohnungsfrage zu schaffen und durch Schaffung von Einfamilienkolonien zur Lösung der aktuellen Frage der zukünftigen Gartenstadt zu gelangen.“
Zu diesem Zeitpunkt gibt es bereits 10.000 Kriegsgemüsegärten und 6.000 Schrebergärten in Wien, teilweise im Wald- und Wiesengürtel.
1927
Festlegung der ersten Dauerkleingartengebiete durch die Gemeinde Wien.
1929
Forderung des Ersten Kongresses der österreichischen Kleinwirtschafter an die kompetenten Faktoren im Staat, Ländern und Gemeinden nach dauernder Bestandsmöglichkeit für bereits bestehende und neu zu errichtende Kleingartenanlagen und Umwandlung der Schrebergartenschutzverordnung vom 17. April 1924 in ein verbessertes Kleingärtnerschutzgesetz.
1931
Vom Österreichischen Naturschutzverband und anderen interessierten Verbänden wird Bürgermeister Seitz folgende Denkschrift überreicht:
„Die vorbildlichen Grundlagen für eine weitblickende volkshygienisch und volkssozial gleich wichtige Grünflächenpolitik unserer Großstadt sind leider in der Praxis während der Nachkriegszeit schwer erschüttert worden. In die herrlichen Baumbestände des Wiener Waldes wurden große Lücken gerissen. Wenige rechtmäßige und zahlreiche unrechtmäßige Schlägerungen legten weite Strecken des Waldes nieder. Der Wald- und Wiesengürtel ist heute bereits durch 25 Siedlungsgebiete, 23 dauernde und 7 nichtdauernde Kleingartengebiete unterbrochen...“
Der Bürgermeister sagt der Abordnung die Schaffung eines Naturschutzgesetzes zu.
1934
bis 1938. Jetzt erst wird die Höhenstraße von Nussdorf bis zum Wiental projektiert und gebaut. Sie war als „Hügelstraße“ Gegenstand mehrer Vorschläge aus dem Wettbewerb zum Generalregulierungsplanes und reichte im Projekt von Josef Stübben sogar bis in den Süden Speisings.
1936
Verordnung einer neuen Kleingartenordnung für Wien, (Bestimmungen für die Herstellung von Kleingärten und Baulichkeiten, Entschädigung bei Grundablösen etc.) mit dem Grundgedanken, der Kleingartenbewegung den Weg zur Siedlung zu öffnen.
1942
Einschaltung im „Ostmärkischen Kleingärtner“: „Jährliche Gesamtgemüseerzeugung 4 Mio. Tonnen, Anteil der Kleingärtner 1,6 Mio. Tonnen“
1945
Die Obmännerkonferenz der Sektion I, Wiener Kleingärtner fordert vom Wiener Landtag (Gemeinderat) u. a. die Freimachung von größeren städtischen Grundflächen für Dauerkleingartenzwecke unter teilweiser Heranziehung von Grabelandflächen für ungefähr 30.000 Familienund die Überprüfung des Wald- und Wiesengürtels wegen Heranziehung zu Dauerkleingartenzwecken.
1947
Im Zuge einer amerikanischen Hilfsaktion werden 100 Schweizer Zuchtziegen nach Österreich geliefert und an Wiener Kleingartenvereine weitergegeben. Die ersten 5 Zuchtziegen müssen zunächst im Sitzungszimmer des Verbandsbüros untergebracht werden.
1955
Der Wendepunkt in der Flächenentwicklung des Wald- und Wiesengürtels. Nach der Not der beiden Weltkriege und der tristen Zwischenkriegszeit hatte nach dem Kriegsende auch die expandierende Stadtentwicklung Flächen für Bahnbauten und neue Baugebiete benötigt. Ab 1955 ist eine effektive Planung wieder möglich und es überwiegt die Erweiterung vor allem durch Um- und Rückwidmungen. Das Schwergewicht der Flächenerweiterung liegt dabei nördlich der Donau und im Süden der Stadt (Wienerberggelände), wo die Sicherung der Erholungsflächen angesichts der Stadtexpansion in diese Richtung besonders drängt.
1958
Das Parlament beschließt das Bundesgesetz über die Regelung des Kleingartenwesens (Kleingartengesetz).
1959
Gesetz über die Schaffung von Kleingärten und deren zulässige Nutzung (Wiener Kleingartengesetz).
1961
Stadtplaner Dipl. Ing. Prof. Dr. Roland Rainer zur Kleingartenfrage anlässlich seines Berichtes an den Wiener Gemeinderat:
„… Die Vorschriften über die in Kleingärten erlaubten Bauten sind von großer Bedeutung für deren städtebauliche Erscheinung. Wenn man sich entschließen würde, in den Kleingärten nur rein ebenerdige Bauten zuzulassen, die optisch unter den Bäumen verschwinden, dann würden auch die Kleingartengebiete an landschaftlich heiklen Punkten nicht als störende Elemente wirken.“
1975
Die Rathauskorrespondenz berichtet: „Durch spitzfindige juristische Auslegungen sind in zunehmendem Maß in ländlich gewidmeten Gebieten Bauten entstanden, die mit der landwirtschaftlichen Nutzung des Gebietes überhaupt nichts zu tun hätten: So habe vor einigen Jahren ein Grundbesitzer in landwirtschaftlich gewidmetem Gebiet um die Baubewilligung für eine Hühnerfarm angesucht, die ihm nicht versagt habe werden können. Nach Fertigstellung des Objektes habe er alle seine Bekannten und Freunde eingeladen und zur Einweihung des Hauses seien sämtliche Hühner verspeist worden. Seither gab es in dieser „Hühnerfarm“ keine Hühner mehr, sondern sie sei einfach zu einer repräsentativen Villa inmitten des Grüngebietes geworden“.
1986
Die Identifikation mit dem Grüngürtel wird im Wiener Landtag mit der „Grünlanddeklaration“ bekräftigt. Im aktuellen städtebaulichen Grundkonzept bzw. im Grünflächenplan wird die Erhaltung der bestehenden Struktur an Wäldern und Wiesen und die Fortsetzung durch Pflanzstreifen möglichst weit in das bebaute Gebiet als wesentlich gesehen. Aber noch immer ist es notwendig, an vielen Stellen des Stadtgebietes vielfach starkem Druck gegen den Wald- und Wiesengürtel entgegenzuwirken.
1987
Beginn der widmungsgemäßen Sanierung der nicht gewidmeten Kleingartenanlagen in Wien im Sinne des neuen Kleingartenkonzeptes.
1988
Der Wiener Gemeinderat beschließt ein Kleingartenkonzept für Wien. Darin heißt es unter anderem:
“Kleingärten sollen - in bewusster Unterscheidung zu Siedlungsgebieten - eine Grünlandnutzung bleiben. Dementsprechend ist die Bebaubarkeit eingeschränkt und die Nutzungsweise festgelegt. Kleingärten sollen nicht dem Wohnen dienen, sondern der Erholung und der Eigenversorgung. Kleingärten sollen billig und gut erreichbar sein, also nahe zur Wohnung liegen und damit auch für die tägliche Freizeit nutzbar sein.”
Die Bestandsaufnahme zählt 34.211 Kleigartenparzellen in 637 Anlagen, 6,8% der Flächen sind in Schutzgebieten, vor allem dem Wald- und Wiesengürtel.
1992
Der Wiener Landtag beschließt in der Novelle des Wiener Kleingartengesetzes die Wohnmöglichkeit (Eklw) im Kleingarten und eine Verbauungsmöglichkeit von 50m². Der Kleingartengedanke wird damit ad absurdum geführt.
1995
Der Wiener Gemeinderat beschließt den Plan „Grüngürtel Wien“. Der Grün- und Freiraum soll durch ein Bündel von Maßnahmen (Gesetze, Widmungen, Ausgestaltung und Ankauf) gesichert werden. Die Gesamtsumme der Freiraumflächen (inkl. Parks, Landwirtschaft und Gärtnereien) beträgt 19.260 ha.
Heute
Aktuelle Widmungsverfahren lassen den Wald- und Wiesengürtel in Ober St. Veit wohl unverändert und nehmen im Kleingartenbereich nachvollziehbare Anpassungen an den Baubestand vor, erweisen sich allerdings durch punktuell sehr großzügige Umwidmungen (etwa von Kleingärten zu Gartensiedlungen, durch neue Bauflächen im Schutzgebiet Park oder durch dichtere Verbauungsmöglichkeiten im restlichen Bauland) als Beleg des unverändert starken Druckes in die Schutzgebiete.
Die weiter zunehmende Baudichte bedrängt aber Infrastruktur (Verkehrsdichte, Parkplätze...) und Ressourcen (Luft, Ruhe ...) in unserem Bezirksteil. Insgesamt eine Entwicklung, die eine behutsame und vorausschauende Gesamtplanung schmerzlich vermissen lässt.