Auhofstraße 205 und das Restaurant "Zum Weinbrunnen"
Auhofstraße 205, ident mit Lilienberggasse 10 in Hacking, Konskriptionnummer 17, EZ 21, ein 1897 errichtetes Haus mit Hotel, Gasthaus und Tanzsaal
28.02.2012
Daten aus dem Grundbuch:
1855 Z 3021 Einantwortungskurkunde vom 1.3.1855
1872 Z 3973 Vergleich vom 9.1.1872
1874 Z 17103 Einantwortungsurkunde vom 4.11.1874
Maria Nepalek (1/1) mit Fruchtgenussauflagen
1881 Z 9667 Kaufvertrag vom 29.3.1881
Josef und Christine Zeilinger (je 1/2)
1892 Z 19374
Kaufvertrag vom 29.8.1892
Johann Wirth (1/1)
1896 Z 28044
Kaufvertrag vom 23.9.1896
Leopold und Clara Herberth (je 1/2)
1920 Z 1413/20
Schenkungskurkunde vom 11.3.1919
Leopold Herberth jun. (1/1)
Leopold Herberth ist Realitätenbesitzer in 13., Hüttelbergstraße 43, Leopold Herberth jun. ist Sparkassenbeamter ebenda.
1961 Z 752
Einantwortungsurkunde vom 6.7.1960 und Kaufvertrag vom 9.12.1960
Johann und Maria Schmid (je 1/2)
Allgemeine Beschreibung:
1896 wurde die Liegenschaft von Leopold und Clara Herberth gekauft und im Jahr darauf das Gebäude mit Gasthaus, Hotel und Tanzsaal errichtet. Es scheint ein Anlageobjekt gewesen zu sein, die Eigentümer wohnten anderswo, und der Betrieb wurde verpachtet. Die letzten bekannten Änderungen am Haus sollen ca. 1950 vorgenommen worden sein.
Seit ca. 26 Jahren wurde das Restaurant "Zum Weinbrunnen" von der Familie Fehringer (Gerhard und Gordana und zuletzt auch die Kinder Rudolf und Sandra) geführt. Ca. 9 Angestellte wurden beschäftigt und zeitweise auch Lehrlinge ausgebildet. Das Restaurant bot in Alt-Wiener Ambiente klassische Wiener Speisen mit hausgemachten Mehlspeisen und Torten und saisonalen Spezialitäten. Im Innenraum gab es 120 und im Gastgarten ca. 70 Sitzplätze. Für Hochzeiten, Weihnachtsfeiern und andere Veranstaltungen gab es einen eigenen Raum mit Kachelofen.
Wegen baulicher Vorhaben durch den neuen Eigentümer musste das Restaurant ab 6. Februar 2012 geschlossen werden. Ein Wiedereröffnung nach vielleicht zwei Jahren ist höchst unsicher.
Genaueres zu diesen "baulichen Vorhaben" ist noch nicht bekannt. Da es sich um ein Gebäude in einer Schutzzone handelt, muss auch die MA 19 (Stadtgestaltung) eingeschaltet werden. Interessant ist, dass jetzt auch das Bundesdenkmalamt mit der Sache befasst ist und prüft.