Die Notare in der Region

Eine regionalgeschichtliche Recherche mit besonderer Betrachtung der Kanzlei Mag. Fritsch
25.10.2019

Vorbemerkung

Es gibt Momente, die den Lauf der Geschichte verändern. Stefan Zweig nannte sie „Sternstunden der Menscheitsgeschichte“. Vielleicht wäre es besser, sie Dreh- und Angelpunkte der Geschichte zu nennen, denn sie können auch verheerendes zur Folge haben, wie zum Beispiel der Juli 1914. Er brachte als „Frucht einer gemeinsamen politischen Kultur“ (Christopher Clark, Die Schlafwandler, Seite 717) eine Tragödie über den Kontinent.

Ein „Dreh- und Angelpunkt“ im positiven Sinne war die Regentin Maria Theresia. Zahlreiche Elemente unseres heutigen Gemeinwesens gehen auf ihre Initiative zurück. Ein grundlegender Dreh- und Angelpunkt war die Revolution 1848. Sie setzte weitreichende Reformen in Gang, die über das politische System hinaus auch die Gerichtsbarkeit betrafen.

Das Notariat entsteht

Allerdings sollte sich die neue staatliche Gerichtsbarkeit ursprünglich nur auf Streitsachen beschränken. Daher musste für die freiwillige (auch außerstreitige) Gerichtbarkeit, die von den abgeschafften Patrimonialgerichten ebenfalls gehandhabt wurde, eine neue Einrichtung geschaffen werden: ein selbstständiges Notariat.

Und – wie könnte es in der Politik anders sein – die Vorbereitungen begannen mit einer Täuschung. Nach der inzwischen erfolgten Niederwerfung der Revolutionsbewegung in Österreich konnte dem konservativen Kaiser kein Entwurf präsentiert werden, der sich offen am Notariatssysstem des nachrevolutionären, egalitären Frankreich orientiert. Statt des französischen Systems wurde daher die Wiederherstellung des schon im spätmittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Österreich bestandenen Rechtsinstitutes des römisch-gemeinrechtlichen Notariats in den Vordergrund gestellt.

Defacto wurde dann durch das Außerstreitpatent 1854 doch ein Außerstreitverfahren bei den Bezirksgerichten eingeführt; das Notariat wurde (nur) als allgemeines Beurkundungsinstitut und als Träger der Verlassenschaftsabhandlungen etabliert.

Es folgte ein Jahrzehnte währender Weg von den Notariatsordnungen 1850 und 1855 bis zur Notariatsordnung 1871, deren Grundlagen heute noch bestehen. Es war ein Widerstreit zwischen Form und Freiheit. Die Bindung an rigorose Formvorschriften war ein Gegensatz zu der im österreichischen Privatrecht postulierten Vertragsfreiheit, konnte aber juristisch nicht gebildete Parteien vor Nachteilen im Rechtsverkehr schützen.

Heute ist das Notariat in Österreich vor allem durch das Gerichtskommissärsgesetz, das Notariatsaktsgesetz und die Notariatsordnung bundesweit einheitlich geregelt. Drei zentrale Tätigkeitsgruppen bilden den gesetzlich bestimmten Wirkungskreis der Notare:

  • Die Tätigkeit als Gerichtskommissär im Rahmen der österreichischen Außerstreitgerichtsbarkeit, insbesondere im Verlassenschaftsverfahren.
  • Die Errichtung öffentlicher Urkunden (Notariatsakte, Protokolle, Beglaubigungen, sonstige „Beurkundungen“).
  • Das Verfassen von Privaturkunden (insbesondere Liegenschaftsverträge wie Schenkungs-, Wohnungseigentums- und Kaufverträge samt Treuhandabwicklungen, gesellschaftsrechtliche Verträge, familienrechtliche und erbrechtliche Urkunden wie Testamente.

Das Notariat als staatliche Rechtspflegeeinrichtung soll vor allem eine konstruktive und streitverhütenden Rechtsbetreuung der Bevölkerung sicherstellen. Zur Verhinderung von Interessenskonflikten darf ein österreichischer Notar keinen anderen Beruf (z. B. den eines Rechtsanwaltes) ausüben (System des „Nur-Notars“). Lehrtätigkeiten sind davon ausgenommen.

Alte und neue Gerichtsbarkeit in der Region

Die auf dem Gebiet des heutigen 13. Wiener Gemeindebezirkes Hietzing vor 1848 bestehenden Patrimonialgemeinden waren im Besitz unterschiedlicher Grundherren. Es gab daher mehrere von diesen Obrigkeiten eingesetzte Verwaltungen, die auch für die örtlichen Verwaltungs- und Gerichtsgeschäfte zuständig waren. Diese grundherrlichen Miniaturgerichte waren das Herrschaftsgericht St. Veit für Ober-, Unter St. Veit und Lainz, das Herrschaftsgericht Laab im Walde für Hacking, das Stiftsgericht Klosterneuburg für Hietzing und das Herrschaftsgericht Mauer für Speising. Darüber hinaus hatte das mit der Herrschaft verbundene Landgericht St. Veit die Hochgerichtsbarkeit auch für den Bereich der Orte Hacking, Baumgarten, Penzing, Hietzing und Speising. Dafür musste seit 1834 auch ein geprüfter Richter angestellt werden.

Die Errichtung privater Rechtsurkunden wurde vielfach von den Herrschaftsbeamten, manchmal auch von Schullehrern als Nebenerwerb betrieben – freilich in ungleichmäßiger Qualität und zu unregulierten Tarifen. Einige von ihnen werkten übrigens auch nach Einführung der Notariate als „Winkelschreiber“ weiter.

Nach Aufhebung der Grundherrschaften mit allerhöchstem Patent vom 7. September 1848 wurden die Bezirkshauptmannschaften als unterste staatliche Behörde errichtet und die Gerichtsbarkeit wurde laut den „Grundzügen der neuen Gerichtsverfassung“ an Bezirksgerichte bzw. Landgerichte übertragen. Für den heutigen 13. Bezirk sowie Teile des heutigen 14. und 23. Bezirk war dies das neue Bezirksgericht Hietzing bzw. das Landgericht Wien. Das war eine recht bürgerfreundliche Konzentration. Das Bezirksgericht Hietzing nahm seine Tätigkeit allerdings erst mit 1. Juli 1850 auf. Es war ein „Bezirksgericht II. Klasse“ für Zivil- und Strafsachen und war zunächst im Klosterneuburger Herrschaftshaus in Hietzing Nr. 2 untergebracht.

„Domayer‘s Kasino, Ansicht gegen die Hietzinger Kirche um 1850“. Bild im Besitz des Parkhotels Schönbrunn. Es zeigt die Hietzinger Hauptstraße zu der Zeit, als das Bezirksgericht Hietzing seine Tätigkeit aufnahm. Zu sehen sind von links nach rechts das Kaiserstöckl, der Eingangsbereich zum Schönbrunner Schlosspark, die Hietzinger Kirche vor der Erweiterung, das Klosterneuburger Herrschaftshaus und rechts im Vordergrund Dommayers Casino. Das Klosterneuburger Herrschaftshaus fiel teilweise der Erweiterung der Kirche 1865 – 1866 zum Opfer. An der Stelle des rechten, zurückgesetzten Gebäudeteiles befindet sich heute das Bezirksmuseum Hietzing. © Parkhotel Schönbrunn
<p><b>„Domayer‘s Kasino, Ansicht gegen die Hietzinger Kirche um 1850“</b></p><p>Bild im Besitz des Parkhotels Schönbrunn. Es zeigt die Hietzinger Hauptstraße zu der Zeit, als das Bezirksgericht Hietzing seine Tätigkeit aufnahm. Zu sehen sind von links nach rechts das Kaiserstöckl, der Eingangsbereich zum Schönbrunner Schlosspark, die Hietzinger Kirche vor der Erweiterung, das Klosterneuburger Herrschaftshaus und rechts im Vordergrund Dommayers Casino. Das Klosterneuburger Herrschaftshaus fiel teilweise der Erweiterung der Kirche 1865 – 1866 zum Opfer. An der Stelle des rechten, zurückgesetzten Gebäudeteiles befindet sich heute das Bezirksmuseum Hietzing.</p><p><i>&copy; Parkhotel Schönbrunn</i></p>

Notare in Hietzing

Die Zahl der zu Beginn in Hietzing feststellbaren Notare ist gering. Das liegt am oben beschriebenen numerus clausus. Für die außerhalb des damaligen Wiener Stadtgebietes (inkl. ehemaliger Vorstädte und Vororte innerhalb des sogenannten Linienwalls) gelegenen Notariatsbezirke wurde am Standort der neuen Bezirksgerichte jeweils ein Notar systemisiert und besetzt, für Hietzing allerdings zusammen mit Sechshaus. Dr. Johann Steiner mit der Adresse Sechshaus Nr. 61 war der 1851 an dieser Stelle ernannte Notar. Allerdings verzichtete er schon  im Jahr 1853 zugunsten einer Advokatentätigkeit auf dieses Notariat. An seine Stelle wurde 1855 Dr. Max Neubauer in der Hauptstraße 47 systemisiert. Für 1883 ist dessen Amtsenthebung („Kuratel in Vermögensverwaltung“) eingetragen.

1855 wurde auch eine eigene Notariatsstelle für Hietzing geschaffen und mit Anton Gutsch (gestorben 1869) besetzt. Er versorgte auch die im selben Jahr in vakant gewordene und nicht nachbesetzte Notariatsstelle in Purkersdorf mit.

Der Bedarf an Notariatsstellen wuchs rasant. Schon 1855 wurde die mit 25 limitierte Zahl der Notare für Wien inklusive Hietzing, Sechshaus und Hernals deutlich überschritten, ab 1861 waren 35 Stellen systemisiert; für Niederösterreich-Land (exklusive Hietzing, Sechshaus und Hernals waren es ab 1861 72 Stellen.

Ende 1871 wurde für Hietzing eine weitere Notarstelle systemisiert. Das Verzeichnis der Notarstellen listet allerdings zusätzlich zum bereits 1855 ernannten und 1892 verstorbenen Anton Gutsch als Substituten für Purkersdorf schon ab 1869 einen Notar Dr. Anton Meister (gestorben 1908) mit der Adresse am Gerichtsstandort Trauttmansdorffgasse 12. Ab 1919 wurde in Hietzing eine dritte Notarstelle besetzt.

Im Folgenden eine Auflistung der Hietzinger Notare von 1855 bis heute, die von der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde:

Notarstelle Wien-Hietzing I
Anton GUTSCH  1855 – 1892
Dr. Anton MEISTER  1869 – 1908  verstorben
Dr. Max KOLOWRAT  1908 – 1908  Substitution
Dr. Ernst GELINEK I  1909 – 1931  verstorben
Dr. Franz RUSCHKA  1931 – 1942  verstorben
Dr. Anton ZIMMERMANN  1942 – 1957  verstorben
Dr. Josef ILLK  1958 – 1981  verstorben
Dr. Heinrich FRIEDL  1982 – 1993  Resignation
Dr. Johannes KLACKL  1993 – 2019  Altersgrenze
Mag. Clemens FRITSCH  ab 2019
Notarstelle Wien-Hietzing II
Dr. Josef WOLF  1872 – 1876  verstorben
Dr. Karl QUANDT  1877 – 1877  Substitution
Dr. Michael MELKUS  1877 – 1879  Resignation
Rudolf HOCHBERG  1880 – 1899  verstorben
Theodor TOTZ  1899 – 1904  verstorben
Dr. Rudolf MOODRY  1904 – 1930  verstorben
Dr. Karl SPORR  1930 – 1957  verstorben
Dr. Wilhelm MÖLZER  1957 – 1981  Resignation
Dr. Harald BLÜMEL  1981 – 2006  Resignation
Mag. Peter HELLMANN  ab 2006
Notarstelle Wien-Hietzing III
Dr. Hermann SUCHOMEL  1919 – 1943  Resignation
Friedrich KOFLER  1943 – 1948  Übersetzung
Dr. Friedrich KLACKL  1948 – 1977  Altersgrenze
Notarstelle III von 1978 – 1993 aufgelassen
Dr. Erich POSZVEK  1993 – 2011  Resignation
Mag. Friedrich HUTZ  ab 2011

Somit gab es nach dem Ersten Weltkrieg drei Amtsstellen für Notare in Hietzing, allerdings hatten diese auch den notarlosen 14. Gemeindebezirk Penzing mitzubetreuen. Für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg stehen genauere Informationen zur Verfügung.

1947 wurde Dr. Friedrich Klackl (geboren 30. November 1906) als Notar der dritten Amtsstelle in Hietzing ernannt. Seine Kanzlei befand sich zunächst in der Wattmanngasse 6, zog aber sehr bald in die Trauttmansdorffgasse 5. Das Kanzleischild an dieser Adresse war in dem Hans-Moser-Film „Hallo Dienstmann“ zu sehen. Von 1970 bis 1977 befand sich die Kanzlei in der Wattmanngasse 15.

Dr. Friedrich Klackl. Collage mit Fotos unbekannten Datums. © Archiv Dr. Johannes Klackl
<p><b>Dr. Friedrich Klackl</b></p><p>Collage mit Fotos unbekannten Datums.</p><p><i>&copy; Archiv Dr. Johannes Klackl</i></p>

Ende 1977 ging Dr. Friedrich Klackl wegen Erreichung der Altersgrenze von 70 Jahren in Pension. Mit der Pensionierung von Dr. Friedrich Klackl wurde seine Amtsstelle eingezogen und statt dessen zwei neue Amtsstellen in Penzing errichtet. Die beiden verbliebenen Notare Dr. Wilhelm Mölzer und Dr. Josef Illk waren nur mehr für Hietzing zuständig.

Bundesgesetzblatt vom 7. April 1977. Ausschnitt mit der Verordnung vom 25. März 1977 zu den Notarsstellen in Penzing und Hietzing. © Archiv 1133.at
<p><b>Bundesgesetzblatt vom 7. April 1977</b></p><p>Ausschnitt mit der Verordnung vom 25. März 1977 zu den Notarsstellen in Penzing und Hietzing.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Der Sohn von Dr. Friedrich Klackl, der am 25. September 1948 geborene Dr. Johannes Klackl, war seit 1970 als Substitut in der Kanzlei seines Vaters tätig und stand seitdem auf der Liste der Kandidaten für neue oder nachfolgende Amtsstellen. Er war aber noch zu jung für ein Revirement. Die durchschnittliche Wartezeit eines Notariats-Kandidaten auf der Warteliste dauert (zumindest in Wien) rund 18 bis 20 Jahre, auch wenn die erforderlichen Prüfungen und die siebenjährige einschlägige berufliche Verwendung absolviert wurden.

Dr. Johannes Klackl wechselte somit nach der Streichung der Amtsstelle seines Vaters zum Notariat Dr. Nikolaus Michalek. Dr. Michalek war Präsident der Notariatskammer für Wien, dann für Österreich, und wurde schließlich zum Justizminister ernannt. Dr. Johannes Klackl hatte in dieser Zeit seine Kanzlei als Substitut und Vertreter geführt.

Mit der im Bundesgesetzblatt vom 27. Mai 1992 veröffentlichten Verordnung wurde in Hietzing per 1. Februar 1993 wieder eine dritte Notarstelle geschaffen. Sie wurde mit Dr. Erich Poszvek besetzt. Ihm folgte Mag. Friedrich Hutz.

Bundesgesetzblatt vom 27. Mai 1992. Ausschnitt mit der Verordnung einer dritten Notarstelle In Wien-Hietzing. Sie bezog sich nach wie vor auf die Notariatsordnung vom 25. Juli 1871. © Archiv 1133.at
<p><b>Bundesgesetzblatt vom 27. Mai 1992</b></p><p>Ausschnitt mit der Verordnung einer dritten Notarstelle In Wien-Hietzing. Sie bezog sich nach wie vor auf die Notariatsordnung vom 25. Juli 1871.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Mit gleichem Datum 1. Februar 1993 übernahm Dr. Johannes Klackl als Nachfolger des in Pension gehenden Dr. Heinrich Friedl die Hietzinger Amtsstelle 1. Dr. Friedl war der unmittelbare Nachfolger des oben genannten Notars Dr. Josef Illk. Dr. Klackl verlegte das Büro von der Trauttmansdorffgasse 5 sofort in die Hietzinger Hauptstraße 47, wo es heute noch besteht. Dieses Gebäude hatte der schon immer in Hietzing wohnende Dr. Klackl rund zwei Jahre vor seiner Ernennung für diese Zwecke erworben und adaptiert. Die Hietzinger Bezirkszeitung berichtete beim Amtsantritt von Dr. Johannes Klackl über dieses schön hergerichtete Haus.

Dr. Johannes Klackl war bis 31. Jänner 2019 tätig und ging dann wegen Erreichung der Altersgrenze von 70 Jahren am 25. September 2018 seinerseits in Pension. Der auf den 70. Geburtstag folgende 31. Jänner ist der von Amtswegen verordnete Tag der Pensionierung eines Notars.

Der ihm nachfolgende Mag. Clemens Fritsch hatte bereits eine längere Dienstzeit, eher er am 2. Jänner 2007 als Substitut bei Dr. Johannes Klackl eintrat und als solcher der Kammer gemeldet wurde. Seine Ernennung nach nur 12-jähriger Wartezeit erfolgte unter Berücksichtigung seiner zeitlichen „Gesamtlaufbahn“ von 18 Jahren. Außerdem kann sich die Kenntnis der Region und der Klienten beschleunigend auswirken. Mag. Clemens Fritsch ist Hietzinger. Er ist am Napoleonwald aufgewachsen und wohnt auch heute mit seiner Familie in dessen Nähe.

Dr. Johannes Klackl und Mag. Clemens Fritsch im Herbst 2019. © Notariat Mag. Fritsch
<p><b>Dr. Johannes Klackl und Mag. Clemens Fritsch im Herbst 2019</b></p><p><i>&copy; Notariat Mag. Fritsch</i></p>

In der zweite Amtsstelle in Hietzing folgte dem 1981 resignierten Dr. Wilhelm Mölzer der Notar Dr. Harald Blümel, und diesem der heute noch tägige Notar Dr. Peter Hellmann.

Weitere Besonderheiten

Jeder Notar erhält eine beschränkte Anzahl an Prägesiegeln, in der Regel sind es drei Stück. Früher war es auch möglich, mehr zu beantragen, was aus logistischen Gründen vorteilhaft sein konnte. Am Ende der Amtzeit kommt ein Revisor der Notariatskammer in die Kanzlei und macht eine Schlussrevison. Dabei werden die Aktenführung, die Stände der Anderkonten, die Aufbewahrung von Effekten (z.B. aus Verlassenschaften in Verwahrung genommener Schmuck) überprüft. Abschließend werden die Siegel des pensionierten Notars mitgenommen und zerstört.

Grundsätzlich dürfen Notare (genauso wie Rechtsanwälte) werben, soweit es nicht vergleichend oder marktschreierisch geschieht. Die Notariate Dr. Klackl waren allerdings immer gut ausgelastet und niemals auf Werbung angewiesen. Für eine Grundauslastung sorgt die automatische Zuweisung von Sterbefällen. Zur Zeit des Dr. Klackl senior waren es für den 13. und 14. Bezirk zusammen rd. 1200 bis 1300 Sterbefälle, die in jedem der damals 3 Notariate abgewickelt werden mussten. Derzeit (2018) sind es für Hietzing allein pro Notariat rd. 250 bis 280 Sterbefälle. Die Zuweisung der Sterbefälle basiert auf dem Gesetz, das für bestimmte Rechtsgeschäfte die Einschaltung eines Notars vorschreibt. Sie erfolgt nach Gerichtssprengel und Monatstagen: Vom 1. bis zum 10. eines jeden Monats ist die Amtsstelle 1  zuständig. Die anschließende Abhandlung einer Verlassenschaft hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab.

Für die Durchführung der anderen notariatspflichtigen Geschäfte haben die Klienten freie Notariats-Wahl.

Mag. Clemens Fritsch. Im Kurier Extra vom 13. September 2019. © Notariat Mag. Fritsch
<p><b>Mag. Clemens Fritsch</b></p><p>Im Kurier Extra vom 13. September 2019.</p><p><i>&copy; Notariat Mag. Fritsch</i></p>

Quellen:
Interviews mit Dr. Johannes Klackl und Mag. Clemens Fritsch
Klötzl, Gebhard: Von Bürgermeistern und Affären. Die Gemeinden Ober St. Veit und Unter St. Veit 1848–1891. Wien: Verlag homedia, 2015
Weitere Hinweise von Dr. Gebhard Klötzl.
Neschwara, Christian: Geschichte des österreichischen Notariats, Band II/1 (1850 bis 1871). Wien: Manz'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, 2017
Auskunft der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland.

hojos
im November 2019