Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7654E, Kat.G. Ober St. Veit (Wien-Hietzing)
Initiative Denkmalschutz
25.11.2013
Für das Gebiet zwischen Firmiangasse, Tuersgasse, Auhofstraße, Firmiangasse, Auhofstraße im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Ober St. Veit
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten - neben der Festsetzung einer Schutzzone - der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
AUHOFSTRASSE: In der Auhofstraße mögen die Schutzzonen erweitert werden. In keiner Weise nachvollziehbar ist, dass die Schutzzone an der Hauskante Auhofstraße 155 endet. Das direkt benachbarte gründerzeitliche Haus Auhofstraße 157 mit seinem reichen historistischen Dekor und den beiden neobarocken Runderkern ist ein klassischer Fall für eine Schutzzone und unbedingt schützenswert. Die Schutzzone möge daher bis zur Auhofstraße 161 (ebenfalls mit gründerzeitlichem Dekor) erweitert werden. Weiters mögen in die Schutzzone aufgenommen werden: das Oblatenkloster (Auhofstraße 167-169; seit 2006 gemäß § 2a unter Denkmalschutz, erbaut vom Architekten Johann Pleyer 1972, Meisterklasse Roland Rainer) sowie die ebenerdigen Häuser Auhofstraße 173 und Auhofstraße 175 (durch Anbindung an die westliche Schutzzone Parkschutzgebiet Park der Dominikanerinnen, Schloßberggasse/Seuttergasse). All die genannten Bauten mögen auf Bestandshöhe gewidmet werden. (augenscheinlich zu hoch: Auhofstraße 155, 157, 161, 167-169, 173-175). Das historistische, im gotisierenden Stil erbaute Haus Auhofstraße 150 (bez. 1903 im Giebel, gotisierende Putzgliederung auf Klinkerfond, vgl. Dehio) möge auf Bestandshöhe gewidmet werden. Die beabsichtigte Widmung (um 4,5 m höher(!) als die aktuelle Widmung) scheint deutlich über Bestand. Auch das gründerzeitliche Haus Auhofstraße 142 möge in die Schutzzone Aufnahme finden und an die der Straße gegenüberliegenden Schutzzone angebunden werden. Beim Haus Auhofstraße 146 möge die bebaubare Fläche exakt auf den Bestand angepasst werden (derzeit deutliche Erweiterung geplant). Die beiden Holzveranden mit Schnitzdekor, eine an der nordwestlichen, die andere an der südöstlichen Schmalseite, sind erhaltenswert. Wenn – wie im Erläuterungsbericht (S. 6) beabsichtigt, "die bestehende geschlossene Veranda in den Gebäudeverband [Firmiangasse] aufgenommen werden" soll, so würde dies wohl zur Zerstörung der historischen hölzernen und für die Vorstädte so charakterstische Veranda führen. Weiters möge die aktuelle Bauklasse nicht aufgezont werden (höchstens auf Bestand, der wohl kaum höher als 7,5 m ist: warum im Erläuterungsbericht (S. 6) die tatsächliche exakte Gebäudehöhe verschleiert und nur mit "mehr als 7,5 m" beschrieben wird, muss klar kritisiert werden). Eine "Angleichung an die Nachbarbebauung Auhofstraße ONr. 140-144" (vgl. Erläuterungsbericht S. 6) widerspricht wohl ebenso klar dem Schutzzonengedanken Ensembles in ihrer gewachsenen Differenziertheit zu erhalten. Die benachbarte Bebauung ist nämlich 2stöckig, während das betroffene Objekt nur 1stöckig ist.
FIRMIANGASSE: Es wird begrüßt, dass jener Teil der Firmiangasse, der sich im Plangebiet befindet, wieder vollständig als Schutzzone ausgewiesen werden soll. Nicht nachvollzogen werden kann die beabsichtigte Aufzonung im Bereich der Nrn. 30 bis 40. Ohne die Bestandshöhe auf Grund nicht veröffentlichter Daten zu kennen (was hiermit kritisiert wird), scheinen die Häuser Firmiangasse 38 und Firmiangasse 40 zu hoch gewidmet, offenbar wird hier eine "Verdichtung" angestrebt (Erläuterungsbericht S. 5 Zitat: "sollen die Gebäudehöhen an den schützenswerten Baubestand angepasst und in Teilbereichen verdichtet werden"). Dies widerspricht wiederum den Zielsetzungen gemäß Erläuterungsbericht Seite 5: "Zum Erhalt[!] des schützenswerten gründerzeitlichen Ensembles soll für die Liegenschaften Firmiangasse ONr. 30-38 in Anpassung an den Baubestand die Bauklasse II (...) vorgeschlagen werden"). Diese beiden sind im Bestand nämlich niedriger als die anschließenden Bauten Firmiangasse 36 bis 32. Alle Bauten mögen daher exakt auf Bestandshöhe gewidmet werden.
TUERSGASSE: Es wird vorgeschlagen das ebenerdige Vorstadthaus Tuersgasse 25 (Ecke Hietzinger Kai 189) bestandsgenau in Bezug auf die bebaubare Fläche bzw. insbesondere in Bezug auf die Höhe zu widmen (also ca. 4 m statt der derzeit vorgesehenen Bauklasse II = 12 m). Die Häuser Tuersgasse 13 bis 21 mögen als Schutzzone gewidmet werden (im Dehio erwähnt: Tuersgasse 13: historistisch; Tuersgasse 15 und Tuersgasse 21 secessionistisch; weiters gründerzeitlich: Tuersgasse 19. Die Bauhöhen mögen wieder dem Bestand angeglichen werden (derzeit Tuersgasse 13 und 15 höher gewidmet). Der historistische Tuershof mit seiner gotisierenden Gliederung (Tuersgasse 3) ist eindeutig erhaltenswert und möge ebenso in die Schutzzone Aufnahme finden (angegliedert über das Haus Auhofstraße 142 und deren der Straßenseite gegenüberliegenden Schutzzone).
Allgemein bemängelt werden muss, dass die exakten Bestandshöhen weder im Planentwurf noch im Erläuterungsbericht abzulesen sind. Somit wird es dem Bürger erschwert eine präzise Stellungnahme in Bezug auf Höhenwidmungen abzugeben.
Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.