Hochzeit
Leider gibt es keine ausreichenden Aufzeichnungen zu den Familienbräuchen unseres Dorfes St. Veit an der Wien. Einen Ersatz bietet das 1888 geschaffene „Kronprinzenwerk” für Niederösterreich, in dem dieses Brauchtum festgehalten ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist diese Darstellung auch auf das vor wenigen Generationen noch bäuerliche Ober St. Veit zutreffend.
1888
Geburt, Hochzeit und Tod. An diese drei wichtigsten Familienereignisse knüpft sich eine entsprechende Zahl eigentümlicher, oft uralter Bräuche und Meinungen, welche den Charakter unsres Volkes treu wiederspiegeln. Während die Jahresbräuche das selbe vielfach im öffentlichen, namentlich aber im wirtschaftlichen Leben uns vorgeführt haben, treten wir nun eigentlich in die Familie ein und lernen ihre Freuden und Leiden näher kennen. Im Folgenden der die Hochzeit betreffende Teil.
Ein besonders reiches, in seinen Zügen höchst mannigfaltiges Bild entrollt sich uns in den Hochzeitsgebräuchen. Nicht nur größere Gebiete, sondern auch einzelne Ortschaften innerhalb derselben zeigen hierin oft merkwürdige charakteristische Verschiedenheiten und zuweilen Eigentümlichkeiten, welche entschieden aus sehr alter, wohl auch noch heidnischer Zeit stammen. Sie sollen hier in den Hauptzügen vorgeführt werden.
Ist der Vater alt geworden, will er Haus und Hof „übergeben“ und sich in die „Ausnahme“ zurückziehen, so muss sich der Sohn, welchem das umfangreiche Anwesen zufällt, nach einem tüchtigen „Weib“ umsehen. Meist hat sein Herz schon früher gewählt, er hat lange Zeit eine „Bekanntschaft“ gehabt — oft ganz in Ehren — und so braucht er jetzt nicht lange zu suchen.
Gleichwohl wirbt er um die Hand der Auserwählten, mag er ihres Jawortes auch insgeheim gewiss sein, nicht leicht mit Hintansetzung der üblichen Förmlichkeiten, welche Andere notgedrungen beobachten müssen, wollen sie einen etwaigen „Korb“ nicht in eigener Person davontragen. Es wird also der Heiratsvermittler ins Geheimnis gezogen, der dann auch bei der Hochzeit selbst gewöhnlich eine wichtige Rolle spielt und nun zunächst mit auf die „Brautschau“ gehen muss. Er ist fast immer ein verheirateter Mann und führt in seiner Mittlerrolle verschiedene Namen. Im niederösterreichischen Flachlande heißt er durchweg „Heiratsmann“, in dem an Oberösterreich grenzenden Teile des V. O. W.W. „Leutbitter“, im Ötschergebiete „Kuppler“ oder, besonders im Ybbstal, „Bitt'lmann“ (gesprochen „Bidlmann“), am Wechsel „Bittmann“. Im letztgenannten Gebiete wird auch der Braut ein besonderer Vertrauensmann beigegeben, welcher den Namen „Spruchmann“ führt.
Manche Gemeinde hat ihren „ständigen“ Heiratsmann, der die „Freundschaft“ (die Verwandten) der einzelnen Familien selbst bis zu den entfernteren Graden genau kennt und gar nicht zu fragen braucht, wen er ordnungsgemäß einzuladen habe. Er ist auch hier und da zugleich einer der „Beistände“ oder „Zeugen“ der Brautleute. Im Ötschergebiete geht er öfter allein für den zukünftigen Ehemann „bitt'ln“, in der Regel aber ist er dessen Begleiter. Beide machen im Elternhause des zur Braut ausersehenen Mädchens einen Besuch (am Wechsel „Bitt'l=B'such“ genannt), zuweilen unter dem Vorwande, ein Stück Vieh zu kaufen, meist aber, um ohne weiteres um das Mädchen „anzuhalten“. Sie werden dabei gut bewirtet und bestimmen im günstigen Falle mit den Eltern der Braut sogleich den Tag für das „G'wissmachen“ oder „Versprechen“.
An diesem kommt der Bräutigam mit seinen Eltern in das Haus der Braut und es wird daselbst alles, was liegt und steht, genau gemustert, im Stalle jedes „Stückl“ Vieh besonders geprüft, der etwaige „Schuldenstand“ besprochen und schließlich über die Mitgift und sonstigen Heiratsbedingungen „verhandelt“, wobei der Bauer oft als ein recht „trockener Bruder“ sich zeigt, der nicht „Haare lassen will“ und wegen ein paar „Zehnernoten“ oder eines „Schnittlings“ (Öchsleins) und dergleichen sich gewaltig „spreizt“.
Ist die Hochzeit „g'wiss“ gemacht, so bestimmt man vor allem den „Ehrentag“ (so heißt der Hochzeitstag), welcher in der Regel ein Dienstag ist, ferner das Haus, in welchem die Hochzeit gehalten werden soll (Elternhaus des Bräutigams oder der Braut oder aber ein Wirtshaus), die Zahl der Gäste und dergleichen mehr. Zum Schlusse folgt eine Mahlzeit, bei welcher es meist schon recht fröhlich „hergeht“, auch wenn beide Parteien zuvor „sich ein wenig hart geredet“ haben.
Der Bräutigam gibt der Braut — meist heimlich — ein „Drangeld“, und zwar einen „Zwieguldner“ oder auch einen Dukaten, zuweilen stellt er ihr ein schönes Kalb in den Stall, welches dann am Hochzeitstage bekränzt wird. (Spuren des altdeutschen Brautkaufes.) Im Marchfelde sandte er früher der Erkorenen ein Schnupftuch oder einen Schuh.
Schickt die Braut die Angabe zurück, so „hat sie 's g'reut“, das heißt sie ist anderen Sinnes geworden und aus der Hochzeit „wird nichts“. Im anderen Falle werden die Tage bestimmt, an welchen das Brautpaar „vor's G'richt geht“, um die Heirat „aufsetzen“, „schreiben“ zu lassen, und zum Pfarrer, um die Heirat anzusagen und das Aufgebot (das „Verkünden“, „Auskünden“, „Vermelden“) anzuberaumen. Nun wird das Brautpaar ordnungsgemäß an drei Sonntagen nach der Predigt „von der Kanzel herabgeworfen“ (landläufige Umschreibung für den Begriff Aufgebot), wovon es nicht Zeuge sein will, weshalb es später in die Kirche kommt oder in einer anderen Pfarre den Gottesdienst besucht. Vom ersten Aufgebot an trägt der Bräutigam einen großen „Hochzeitsbuschen“ auf dem Hut.
Während der „Auskündzeit“ sollen Bräutigam und Braut möglichst wenig öffentlich zusammen gesehen werden und nicht mit einander tanzen. Will ein anderer Bursche mit der Braut tanzen, so muss er den Bräutigam dazu um Erlaubnis bitten. Da der Bräutigam nun aus dem Verbande der Burschen scheidet, so muss er den Kameraden „einen Austritt zahlen“, was in der Spende von Wein oder Bier und Brot besteht.
Eine wichtige Angelegenheit ist das „Hochzeitladen“. In der Regel ladet der Bräutigam die Gäste aus seiner, die Braut jene aus ihrer Verwandtschaft ein. Öfter aber begleitet sie der Heiratsmann, ja in dem an Oberösterreich grenzenden Gebiete des V. O. W. W. geht der „Leutbitter“ zumeist allein einladen. (Daher sein Name.) Hut und Stock der Hochzeitslader sind mit Blumensträußchen und Bändchen geschmückt. Ihre Einladungsformel ist in der Regel ein längerer Spruch, welcher noch hier und dort ein echt altehrwürdiges Gepräge zeigt.
Am Wechsel z. B. lautet er: „Gelobt sei Jesus Christus! Die Bitt' wird mir der N. (Nachbar, Göd u. s. w.) nit übel aufnehmen. Der Jungherr Bräutigam mit seiner versprochenen Braut lässt 'n Nachbarn ganz freundlich grüß'n und bitt'n, wenn (dass) der Nachbar so gut wär' und gab' ihnen 's G'leit („Bloat“) zu Wegen, zu Straßen und Gassen hin und her ins heilig Gotteshaus, wo sich der Jungherr Bräutigam geben lasst ein ehelich's Weib, desgleichen d'Jungfrau Braut ein' ehelichen Mann. Sie lassen sich verbinden mit Stola und Band — durch die geweihte Priesterhand, dass es Niemand mehr auflösen kann als Gott der Allmächtige. Dann lassen's 'n Nachbarn ganz treuherzig bitt'n, wann's (Ös, Ihr) ihnen mit etlich Vaterunser und Ave Maria beisteh'n möchtets. Wann das Alles vollend't wär', so ließeten s' wieder bitt'n, wenn der Nachbar so gut wär' und gäb' ihnen 's G'leit zu Wegen, Straßen und Gassen hin und her in's Hochzeithaus. Dort woll'n s'anstell'n eine kleine Mahlzeit, Kraut, Fleisch, Wein und Brot, alles, was Gott der Allmächtige erschaffen hat. Zugleich hab'n 's d' Spielleut b'stellt — sie sind nit die bessern, nit die schlechtern — die werd'n dem Herrn Nachbarn nach seinem Belieb'n eins, zwei oder drei Tanzl aufmusiziern.“
„Wenn uns das alles der Nachbar gewährt,
So bleibt er geliebt und geehrt.
Ich kann als guter Bot' mich g'freu'n,
Dass ihm dieser Gang mag z'G'fall'n sein.“
Im Gölsenthal (V. O. W. W.) schließt der Hochzeitslader mit den Worten: „Sagts nur g'schwind ja, — Weg'n dem san ma da.“
Ein besonders reiches, in seinen Zügen höchst mannigfaltiges Bild entrollt sich uns in den Hochzeitsgebräuchen. Nicht nur größere Gebiete, sondern auch einzelne Ortschaften innerhalb derselben zeigen hierin oft merkwürdige charakteristische Verschiedenheiten und zuweilen Eigentümlichkeiten, welche entschieden aus sehr alter, wohl auch noch heidnischer Zeit stammen. Sie sollen hier in den Hauptzügen vorgeführt werden.
Ist der Vater alt geworden, will er Haus und Hof „übergeben“ und sich in die „Ausnahme“ zurückziehen, so muss sich der Sohn, welchem das umfangreiche Anwesen zufällt, nach einem tüchtigen „Weib“ umsehen. Meist hat sein Herz schon früher gewählt, er hat lange Zeit eine „Bekanntschaft“ gehabt — oft ganz in Ehren — und so braucht er jetzt nicht lange zu suchen.
Gleichwohl wirbt er um die Hand der Auserwählten, mag er ihres Jawortes auch insgeheim gewiss sein, nicht leicht mit Hintansetzung der üblichen Förmlichkeiten, welche Andere notgedrungen beobachten müssen, wollen sie einen etwaigen „Korb“ nicht in eigener Person davontragen. Es wird also der Heiratsvermittler ins Geheimnis gezogen, der dann auch bei der Hochzeit selbst gewöhnlich eine wichtige Rolle spielt und nun zunächst mit auf die „Brautschau“ gehen muss. Er ist fast immer ein verheirateter Mann und führt in seiner Mittlerrolle verschiedene Namen. Im niederösterreichischen Flachlande heißt er durchweg „Heiratsmann“, in dem an Oberösterreich grenzenden Teile des V. O. W.W. „Leutbitter“, im Ötschergebiete „Kuppler“ oder, besonders im Ybbstal, „Bitt'lmann“ (gesprochen „Bidlmann“), am Wechsel „Bittmann“. Im letztgenannten Gebiete wird auch der Braut ein besonderer Vertrauensmann beigegeben, welcher den Namen „Spruchmann“ führt.
Manche Gemeinde hat ihren „ständigen“ Heiratsmann, der die „Freundschaft“ (die Verwandten) der einzelnen Familien selbst bis zu den entfernteren Graden genau kennt und gar nicht zu fragen braucht, wen er ordnungsgemäß einzuladen habe. Er ist auch hier und da zugleich einer der „Beistände“ oder „Zeugen“ der Brautleute. Im Ötschergebiete geht er öfter allein für den zukünftigen Ehemann „bitt'ln“, in der Regel aber ist er dessen Begleiter. Beide machen im Elternhause des zur Braut ausersehenen Mädchens einen Besuch (am Wechsel „Bitt'l=B'such“ genannt), zuweilen unter dem Vorwande, ein Stück Vieh zu kaufen, meist aber, um ohne weiteres um das Mädchen „anzuhalten“. Sie werden dabei gut bewirtet und bestimmen im günstigen Falle mit den Eltern der Braut sogleich den Tag für das „G'wissmachen“ oder „Versprechen“.
An diesem kommt der Bräutigam mit seinen Eltern in das Haus der Braut und es wird daselbst alles, was liegt und steht, genau gemustert, im Stalle jedes „Stückl“ Vieh besonders geprüft, der etwaige „Schuldenstand“ besprochen und schließlich über die Mitgift und sonstigen Heiratsbedingungen „verhandelt“, wobei der Bauer oft als ein recht „trockener Bruder“ sich zeigt, der nicht „Haare lassen will“ und wegen ein paar „Zehnernoten“ oder eines „Schnittlings“ (Öchsleins) und dergleichen sich gewaltig „spreizt“.
Ist die Hochzeit „g'wiss“ gemacht, so bestimmt man vor allem den „Ehrentag“ (so heißt der Hochzeitstag), welcher in der Regel ein Dienstag ist, ferner das Haus, in welchem die Hochzeit gehalten werden soll (Elternhaus des Bräutigams oder der Braut oder aber ein Wirtshaus), die Zahl der Gäste und dergleichen mehr. Zum Schlusse folgt eine Mahlzeit, bei welcher es meist schon recht fröhlich „hergeht“, auch wenn beide Parteien zuvor „sich ein wenig hart geredet“ haben.
Der Bräutigam gibt der Braut — meist heimlich — ein „Drangeld“, und zwar einen „Zwieguldner“ oder auch einen Dukaten, zuweilen stellt er ihr ein schönes Kalb in den Stall, welches dann am Hochzeitstage bekränzt wird. (Spuren des altdeutschen Brautkaufes.) Im Marchfelde sandte er früher der Erkorenen ein Schnupftuch oder einen Schuh.
Schickt die Braut die Angabe zurück, so „hat sie 's g'reut“, das heißt sie ist anderen Sinnes geworden und aus der Hochzeit „wird nichts“. Im anderen Falle werden die Tage bestimmt, an welchen das Brautpaar „vor's G'richt geht“, um die Heirat „aufsetzen“, „schreiben“ zu lassen, und zum Pfarrer, um die Heirat anzusagen und das Aufgebot (das „Verkünden“, „Auskünden“, „Vermelden“) anzuberaumen. Nun wird das Brautpaar ordnungsgemäß an drei Sonntagen nach der Predigt „von der Kanzel herabgeworfen“ (landläufige Umschreibung für den Begriff Aufgebot), wovon es nicht Zeuge sein will, weshalb es später in die Kirche kommt oder in einer anderen Pfarre den Gottesdienst besucht. Vom ersten Aufgebot an trägt der Bräutigam einen großen „Hochzeitsbuschen“ auf dem Hut.
Während der „Auskündzeit“ sollen Bräutigam und Braut möglichst wenig öffentlich zusammen gesehen werden und nicht mit einander tanzen. Will ein anderer Bursche mit der Braut tanzen, so muss er den Bräutigam dazu um Erlaubnis bitten. Da der Bräutigam nun aus dem Verbande der Burschen scheidet, so muss er den Kameraden „einen Austritt zahlen“, was in der Spende von Wein oder Bier und Brot besteht.
Eine wichtige Angelegenheit ist das „Hochzeitladen“. In der Regel ladet der Bräutigam die Gäste aus seiner, die Braut jene aus ihrer Verwandtschaft ein. Öfter aber begleitet sie der Heiratsmann, ja in dem an Oberösterreich grenzenden Gebiete des V. O. W. W. geht der „Leutbitter“ zumeist allein einladen. (Daher sein Name.) Hut und Stock der Hochzeitslader sind mit Blumensträußchen und Bändchen geschmückt. Ihre Einladungsformel ist in der Regel ein längerer Spruch, welcher noch hier und dort ein echt altehrwürdiges Gepräge zeigt.
Am Wechsel z. B. lautet er: „Gelobt sei Jesus Christus! Die Bitt' wird mir der N. (Nachbar, Göd u. s. w.) nit übel aufnehmen. Der Jungherr Bräutigam mit seiner versprochenen Braut lässt 'n Nachbarn ganz freundlich grüß'n und bitt'n, wenn (dass) der Nachbar so gut wär' und gab' ihnen 's G'leit („Bloat“) zu Wegen, zu Straßen und Gassen hin und her ins heilig Gotteshaus, wo sich der Jungherr Bräutigam geben lasst ein ehelich's Weib, desgleichen d'Jungfrau Braut ein' ehelichen Mann. Sie lassen sich verbinden mit Stola und Band — durch die geweihte Priesterhand, dass es Niemand mehr auflösen kann als Gott der Allmächtige. Dann lassen's 'n Nachbarn ganz treuherzig bitt'n, wann's (Ös, Ihr) ihnen mit etlich Vaterunser und Ave Maria beisteh'n möchtets. Wann das Alles vollend't wär', so ließeten s' wieder bitt'n, wenn der Nachbar so gut wär' und gäb' ihnen 's G'leit zu Wegen, Straßen und Gassen hin und her in's Hochzeithaus. Dort woll'n s'anstell'n eine kleine Mahlzeit, Kraut, Fleisch, Wein und Brot, alles, was Gott der Allmächtige erschaffen hat. Zugleich hab'n 's d' Spielleut b'stellt — sie sind nit die bessern, nit die schlechtern — die werd'n dem Herrn Nachbarn nach seinem Belieb'n eins, zwei oder drei Tanzl aufmusiziern.“
„Wenn uns das alles der Nachbar gewährt,
So bleibt er geliebt und geehrt.
Ich kann als guter Bot' mich g'freu'n,
Dass ihm dieser Gang mag z'G'fall'n sein.“
Im Gölsenthal (V. O. W. W.) schließt der Hochzeitslader mit den Worten: „Sagts nur g'schwind ja, — Weg'n dem san ma da.“
Dort, wo die Hochzeit im Wirtshause abgehalten wird, müssen gewöhnlich die Gäste den Betrag für das Mahl, wie er beim „Andingen“ festgestellt wurde, aus Eigenem entrichten, nur für die allernächsten Verwandten oder den einen und anderen hervorragenden Ehrengast zahlt der Bräutigam. Darum sagen in diesem Falle nicht leicht ganze Familien das „Beiwohnen“ zu, sondern es geht meist nur „Eins“ auf die Hochzeit, wenn nicht die nahe Verwandtschaft es anders fordert. Geladen werden vor allen die Nachbarn, die Tauf- und Firmpaten und die nächsten „Freunde“ (Blutsverwandte); bei „größeren“ Hochzeiten werden die Grenzen weiter gesteckt und kann man zuweilen auf der Bauernhochzeit sogar einen „herrischen“ Gast erblicken.
Eine ganz merkwürdige Sitte findet sich im Wechselgebiete; da wird feierlich auch die Braut zur Hochzeit geladen, und zwar in einer gar seltsamen Form. Bräutigam und Brautführer begeben sich nämlich um zwei, längstens drei Uhr früh in vollem Staate in das Haus der Braut, welche sich ja nicht im Schlafe überraschen, aber auch nicht augenblicklich finden lassen darf. Im ersten Falle würde sie keine sorgsame Hauswirtin zu werden versprechen, im zweiten „mannssüchtig“ erscheinen. Sie versteckt sich also und je länger die „Lader“ sie suchen müssen, desto ehrenvoller ist es für dieselbe.
Nebst dem Heiratsmann und den schon erwähnten Beiständen oder Zeugen muss das Brautpaar im Vereine mit den Eltern auch nach anderen Personen sich umsehen, welche bei der Hochzeit ein Ehrenamt zu verwalten haben; es sind dies der Brautführer und die Kranzljungfrau, im V. O. W. W. auch „Zubräut'ger“ und „Zubraut“ geheißen. Am Wechsel und in einigen Gegenden des Ötschergebietes erbittet man zwei verheiratete Leute als Brautführer und „Brautmutter“ oder „Brautweib“, daneben mehrere „Junggesellen“ und „Kranzljungfrauen“, was überall auch dort der Fall ist, wo ledige Firmpaten gewählt werden. Die „Brautmutter“ am Wechsel muss sich unter anderem mit einem ausgiebigen Vorrate von kleinen („nussgroßen“) „Krapferln“ versehen, welche sie nach der Copulation unter die Schuljugend verteilt.
Am Sonntag vor der Hochzeit (seltener acht Tage früher) findet im Hause der Braut das „Kranzl-“ oder „Buschenbinden“ statt. Dazu versammeln sich Verwandte und Bekannte, namentlich die schon bestimmten Kranzljungfrauen, welche aus künstlichen Blumen und Rosmarin „Kranzl“ und „Buschen“ (Sträuße) für die Hochzeitsgäste machen und mit farbigen Bändern und Maschen aufputzen. Nach dem Mahle wird gewöhnlich getanzt. Um Retz wird der Brautkranz versteigert; der Meistbietende ist selbstverständlich der Bräutigam, welchem man bei dieser Gelegenheit unter allerlei Späßen ein Reisig¬kränzchen auf das Haupt setzt. Im Ötschergebiete hält man im Hause des Bräutigams sowohl als auch in dem der Braut am Abend vor der Hochzeit mit geteilter Musikbande den sogenannten „Vortanz“. Die Gäste werden dabei auch mit Krapfen bewirtet.
Die Hochzeiten werden in Niederösterreich meistens im Hause der Braut oder des Bräutigams gehalten, nur im V. O. W. W., besonders im Gebirge, gewöhnlich im Wirtshause. Hier sind überhaupt die Hochzeitsbräuche weitaus am einfachsten. Der Bräutigam bewirtet am Hochzeitstage seine, die Braut ihre Gäste, beide im Elternhause, mit einem Frühstück, welches im Ötschergebiete und in dem daran stoßenden Flachlande einer kleinen Mahlzeit gleichkommt und wobei besonders Rindfleisch mit Kren nicht fehlen darf. Im Wirtshause treffen beide Hochzeitszüge, von Musikanten begleitet, zusammen und hier teilt die Zubraut die Hochzeitssträuße und Kränzlein aus. Eine „gefallene“ Braut darf keinen Kranz tragen; sie ersetzt ihn durch eine künstliche Frisur oder begnügt sich wohl auch mit einem schwarzen seidenen Kopftuch. In der Gegend von Zwettl (V. O. M. B.) darf eine solche Braut zwar ein Kränzlein tragen, aber ohne Rosmarin. Sind alle Vorbereitungen beendigt, so ordnet sich der Zug und tritt mit der ganzen Musikbande an der Spitze den Weg zur Kirche an. Beim Auszuge besprengt der Wirt die Brautleute mit Weihwasser und spricht dabei: „I wünsch' eng Glück und gehts in Gottes Nam'!“ Die Brautleute reichen sich die Hände und sprechen: „Wag'n ma's in Gottes Nam'!“ (Ybbstal.)
In anderen Gebieten Niederösterreichs ist es Sitte, dass der Bräutigam mit seinen Gästen die Braut in deren Elternhause zum Kirchgange abholt. Doch da gibt es erst allerlei Hindernisse und Schwierigkeiten zu besiegen. Am Wechsel z. B. findet der Bräutigam bei seiner Ankunft das Haus der Braut versperrt. Er muss sie sich vom „Spruch¬mann“ erkaufen, indem er Geld, darunter auch unbrauchbare alte Münzen, über das verschlossene Tor wirft; dabei wird oft lange in komischer Weise unterhandelt. Im V. O. M. B. muss an einigen Orten der Brautführer den Eingang in das versperrte Haus suchen. Ist ihm das gelungen und hat er die „versteckte“ Braut gefunden, so empfängt er von ihr eine mit einem roten Bande verzierte Flasche Wein und ein Trinkglas, womit er unter der Haustüre erscheint, um dem Bräutigam und seinen Gästen das Zeichen zu geben, dass er die Gesuchte gefunden habe. (Hirschbach.) Auch der Slave im Marchfelde muss die „versteckte“ Braut suchen und früher tanzte er auch wohl mit der gefundenen durchs Dorf. Am Steinfelde (V. U. W. W.) weist der Bräutigam behufs Einlasses einen komischen Heimatschein vor.
Ist er nun ins Haus eingetreten, so begrüßt ihn noch nicht sofort die Braut, sondern jetzt spielt erst die „falsche Braut“ ihre Rolle. Es tritt zuerst eine ältere, öfter auch maskierte Frauensperson vor, welche höchlich darüber entrüstet ist, dass sie nicht die „rechte“ Braut wäre. Sie wirft dem Bräutigam unter Heulen und Verwünschungen das „Drangeld“ zurück, das heißt sie streut ihm in Papier eingewickelte Glasscherben oder altes Eisen vor die Füße und verlangt Entschädigung, die in einigen kleinen Münzen besteht; dann stellt sich die eine und andere Krauzljungfrau vor, endlich die richtige Braut. Die „falsche Braut“ kennt man auch vielerorts in den beiden nördlichen Vierteln, hingegen fast gar nicht im V. O. W. W. Um Christophen am Wienerwalde spendet nach der Begrüßung die Braut dem Bräutigam und dem Brautführer je ein rotes Sacktüchlein.
Ist das gemeinsame Frühstück (Kaffee und Wein) vorüber und alles vorbereitet, so folgt zum Schlusse noch eine erhebende Szene. Die Braut verabschiedet sich von Vater und Mutter, dankt ihnen für alle von Kindheit an ihr erwiesenen Wohltaten, bittet für begangene Fehler um Verzeihung und empfängt kniend den Elternsegen.
Nun ordnet der Brautführer den Hochzeitszug. Am Wechsel spricht er dabei die Worte:
„Wir sind jetzt alle beisammen,
Drum geh'n wir zur Kirche in Gottes Namen.
Geh'n wir aber in Ordnung und Reih',
Dass der Herr Jesus unser Begleiter sei.“
Beim Kirchgange schießen die Dorfburschen, und je beliebter das Brautpaar ist, desto mehr Pulver wird verknallt. Auch Hochzeitsgäste selbst schießen während des Zuges (der Brautführer trug ja früher häufig eine Flinte) und jauchzen und jodeln bis zur Kirche hin. Die Musikanten aber werden nicht müde, ein Stück nach dem andern aufzuspielen.
Doch nicht so ganz unbehelligt gelangt man ans Ziel. Der Hochzeitszug wird plötzlich aufgehalten durch eine über die Straße gespannte Schnur oder Kette. Man nennt dies das „Fürziehen“. Der Bräutigam muss nun die Braut auslösen, „Schnurgeld“ zahlen; gibt er zuwenig, so wird spottweise sofort mit einem Strohbande „fürgezogen“. Ist die Braut beliebt, so wird ihr stürmisch gratuliert, Wein und Backwerk gereicht und öfter ein schönes Bild verehrt. Für diese „Ehrung“ gibt sie eine besondere Spende, fünf bis zehn Gulden, die Begleitung je einen Gulden (Jetzelsdorf, V. U. M. B.). Dieses „Fürziehen“ (Vorziehen, im Leithagebiete der „Fürzug“) ist in allen Teilen Niederösterreichs üblich oder bekannt, nur nicht in den oberen Gegenden des V. O. W. W. Noch muss bemerkt werden, dass der Brauch des Fürziehens öfter auf dem Rückzuge von der Kirche als auf dem Wege dahin geübt wird.
Eine ganz merkwürdige Sitte findet sich im Wechselgebiete; da wird feierlich auch die Braut zur Hochzeit geladen, und zwar in einer gar seltsamen Form. Bräutigam und Brautführer begeben sich nämlich um zwei, längstens drei Uhr früh in vollem Staate in das Haus der Braut, welche sich ja nicht im Schlafe überraschen, aber auch nicht augenblicklich finden lassen darf. Im ersten Falle würde sie keine sorgsame Hauswirtin zu werden versprechen, im zweiten „mannssüchtig“ erscheinen. Sie versteckt sich also und je länger die „Lader“ sie suchen müssen, desto ehrenvoller ist es für dieselbe.
Nebst dem Heiratsmann und den schon erwähnten Beiständen oder Zeugen muss das Brautpaar im Vereine mit den Eltern auch nach anderen Personen sich umsehen, welche bei der Hochzeit ein Ehrenamt zu verwalten haben; es sind dies der Brautführer und die Kranzljungfrau, im V. O. W. W. auch „Zubräut'ger“ und „Zubraut“ geheißen. Am Wechsel und in einigen Gegenden des Ötschergebietes erbittet man zwei verheiratete Leute als Brautführer und „Brautmutter“ oder „Brautweib“, daneben mehrere „Junggesellen“ und „Kranzljungfrauen“, was überall auch dort der Fall ist, wo ledige Firmpaten gewählt werden. Die „Brautmutter“ am Wechsel muss sich unter anderem mit einem ausgiebigen Vorrate von kleinen („nussgroßen“) „Krapferln“ versehen, welche sie nach der Copulation unter die Schuljugend verteilt.
Am Sonntag vor der Hochzeit (seltener acht Tage früher) findet im Hause der Braut das „Kranzl-“ oder „Buschenbinden“ statt. Dazu versammeln sich Verwandte und Bekannte, namentlich die schon bestimmten Kranzljungfrauen, welche aus künstlichen Blumen und Rosmarin „Kranzl“ und „Buschen“ (Sträuße) für die Hochzeitsgäste machen und mit farbigen Bändern und Maschen aufputzen. Nach dem Mahle wird gewöhnlich getanzt. Um Retz wird der Brautkranz versteigert; der Meistbietende ist selbstverständlich der Bräutigam, welchem man bei dieser Gelegenheit unter allerlei Späßen ein Reisig¬kränzchen auf das Haupt setzt. Im Ötschergebiete hält man im Hause des Bräutigams sowohl als auch in dem der Braut am Abend vor der Hochzeit mit geteilter Musikbande den sogenannten „Vortanz“. Die Gäste werden dabei auch mit Krapfen bewirtet.
Die Hochzeiten werden in Niederösterreich meistens im Hause der Braut oder des Bräutigams gehalten, nur im V. O. W. W., besonders im Gebirge, gewöhnlich im Wirtshause. Hier sind überhaupt die Hochzeitsbräuche weitaus am einfachsten. Der Bräutigam bewirtet am Hochzeitstage seine, die Braut ihre Gäste, beide im Elternhause, mit einem Frühstück, welches im Ötschergebiete und in dem daran stoßenden Flachlande einer kleinen Mahlzeit gleichkommt und wobei besonders Rindfleisch mit Kren nicht fehlen darf. Im Wirtshause treffen beide Hochzeitszüge, von Musikanten begleitet, zusammen und hier teilt die Zubraut die Hochzeitssträuße und Kränzlein aus. Eine „gefallene“ Braut darf keinen Kranz tragen; sie ersetzt ihn durch eine künstliche Frisur oder begnügt sich wohl auch mit einem schwarzen seidenen Kopftuch. In der Gegend von Zwettl (V. O. M. B.) darf eine solche Braut zwar ein Kränzlein tragen, aber ohne Rosmarin. Sind alle Vorbereitungen beendigt, so ordnet sich der Zug und tritt mit der ganzen Musikbande an der Spitze den Weg zur Kirche an. Beim Auszuge besprengt der Wirt die Brautleute mit Weihwasser und spricht dabei: „I wünsch' eng Glück und gehts in Gottes Nam'!“ Die Brautleute reichen sich die Hände und sprechen: „Wag'n ma's in Gottes Nam'!“ (Ybbstal.)
In anderen Gebieten Niederösterreichs ist es Sitte, dass der Bräutigam mit seinen Gästen die Braut in deren Elternhause zum Kirchgange abholt. Doch da gibt es erst allerlei Hindernisse und Schwierigkeiten zu besiegen. Am Wechsel z. B. findet der Bräutigam bei seiner Ankunft das Haus der Braut versperrt. Er muss sie sich vom „Spruch¬mann“ erkaufen, indem er Geld, darunter auch unbrauchbare alte Münzen, über das verschlossene Tor wirft; dabei wird oft lange in komischer Weise unterhandelt. Im V. O. M. B. muss an einigen Orten der Brautführer den Eingang in das versperrte Haus suchen. Ist ihm das gelungen und hat er die „versteckte“ Braut gefunden, so empfängt er von ihr eine mit einem roten Bande verzierte Flasche Wein und ein Trinkglas, womit er unter der Haustüre erscheint, um dem Bräutigam und seinen Gästen das Zeichen zu geben, dass er die Gesuchte gefunden habe. (Hirschbach.) Auch der Slave im Marchfelde muss die „versteckte“ Braut suchen und früher tanzte er auch wohl mit der gefundenen durchs Dorf. Am Steinfelde (V. U. W. W.) weist der Bräutigam behufs Einlasses einen komischen Heimatschein vor.
Ist er nun ins Haus eingetreten, so begrüßt ihn noch nicht sofort die Braut, sondern jetzt spielt erst die „falsche Braut“ ihre Rolle. Es tritt zuerst eine ältere, öfter auch maskierte Frauensperson vor, welche höchlich darüber entrüstet ist, dass sie nicht die „rechte“ Braut wäre. Sie wirft dem Bräutigam unter Heulen und Verwünschungen das „Drangeld“ zurück, das heißt sie streut ihm in Papier eingewickelte Glasscherben oder altes Eisen vor die Füße und verlangt Entschädigung, die in einigen kleinen Münzen besteht; dann stellt sich die eine und andere Krauzljungfrau vor, endlich die richtige Braut. Die „falsche Braut“ kennt man auch vielerorts in den beiden nördlichen Vierteln, hingegen fast gar nicht im V. O. W. W. Um Christophen am Wienerwalde spendet nach der Begrüßung die Braut dem Bräutigam und dem Brautführer je ein rotes Sacktüchlein.
Ist das gemeinsame Frühstück (Kaffee und Wein) vorüber und alles vorbereitet, so folgt zum Schlusse noch eine erhebende Szene. Die Braut verabschiedet sich von Vater und Mutter, dankt ihnen für alle von Kindheit an ihr erwiesenen Wohltaten, bittet für begangene Fehler um Verzeihung und empfängt kniend den Elternsegen.
Nun ordnet der Brautführer den Hochzeitszug. Am Wechsel spricht er dabei die Worte:
„Wir sind jetzt alle beisammen,
Drum geh'n wir zur Kirche in Gottes Namen.
Geh'n wir aber in Ordnung und Reih',
Dass der Herr Jesus unser Begleiter sei.“
Beim Kirchgange schießen die Dorfburschen, und je beliebter das Brautpaar ist, desto mehr Pulver wird verknallt. Auch Hochzeitsgäste selbst schießen während des Zuges (der Brautführer trug ja früher häufig eine Flinte) und jauchzen und jodeln bis zur Kirche hin. Die Musikanten aber werden nicht müde, ein Stück nach dem andern aufzuspielen.
Doch nicht so ganz unbehelligt gelangt man ans Ziel. Der Hochzeitszug wird plötzlich aufgehalten durch eine über die Straße gespannte Schnur oder Kette. Man nennt dies das „Fürziehen“. Der Bräutigam muss nun die Braut auslösen, „Schnurgeld“ zahlen; gibt er zuwenig, so wird spottweise sofort mit einem Strohbande „fürgezogen“. Ist die Braut beliebt, so wird ihr stürmisch gratuliert, Wein und Backwerk gereicht und öfter ein schönes Bild verehrt. Für diese „Ehrung“ gibt sie eine besondere Spende, fünf bis zehn Gulden, die Begleitung je einen Gulden (Jetzelsdorf, V. U. M. B.). Dieses „Fürziehen“ (Vorziehen, im Leithagebiete der „Fürzug“) ist in allen Teilen Niederösterreichs üblich oder bekannt, nur nicht in den oberen Gegenden des V. O. W. W. Noch muss bemerkt werden, dass der Brauch des Fürziehens öfter auf dem Rückzuge von der Kirche als auf dem Wege dahin geübt wird.
Vor dem Altare legt die Zubraut oder erste Kranzljungfrau dem Bräutigam ein Rosmarinkränzchen auf das Haupt, welches dieser nach der Copulation so rasch als möglich herabnimmt und kurzweg in der Rocktasche verschwinden lässt. Erwischt es die Braut, so herrscht sie in der Ehe („hat die Hose an“). Diese Sitte ist weit bekannt und war früher fast allgemein üblich. Die Beglückwünschung der Brautleute seitens der Gäste geschieht an vielen Orten an den Stufen des Altares. In Dorfstetten (V. O. M. B.) empfängt die Braut dabei zugleich von jedem Gratulanten eine kleine Geldspende. Im V. O. M. B. findet sich die Sitte, dass sämtliche Hochzeitsgäste das junge Ehepaar beim Glückwünschen küssen. (In der Horner Gegend um Altenburg, Salapulka.) An einigen anderen Orten (V. U. W. W.) wird die Braut nur von den weiblichen Gästen geküsst. Die Musik spielt indessen einen lustigen Hochzeitsmarsch. Ein uralter, jetzt wohl nur mehr selten vorkommender Brauch ist das Weintrinken, der „Johannistrunk“, vor dem Altare nach der Copulation. Er wird den Neuvermählten und Hochzeitsgästen beim Opfergange gereicht. Die Flasche, welche mit Wein gefüllt in die Kirche mitgebracht wird, ist festlich aufgeputzt. (Um Baden, im Leithagebiete, Marchfelde und auch im Waldviertel.)
Auf dem Rückwege von der Kirche hat der Brautführer im Wechselgebiete zu befürchten, dass ihm die anvertraute Braut „gestohlen“ wird. Vor jenen Häusern, in welchen Verwandte oder Bekannte der Brautleute wohnen, hält der Hochzeitszug und nun folgt ein lebhaftes Grüßen und Glückwünschen, dann Bewirtung mit Wein. Während nun der Brautführer, welcher in der genannten Gegend auch nach der Copulation allein die Braut am Arme führen darf, mit einem Freunde plaudert, ihm die Hand reicht oder das Weinglas an den Mund setzt, „zuckt“ sie ihm ein neckischer Kamerad, führt sie in ein nahes Haus, versteckt sie dort, so dass der unglückliche Ritter sie oft „hart“ suchen und den ihm dabei helfenden Junggesellen ordentlich Wein zahlen muss.
Ist der Zug vor dem Hochzeitshause angelangt, so gibt es ein neues Hindernis. Es ist nämlich die Haustüre versperrt. Der Brautführer muss anpochen und die Haushüter (ein paar Burschen, die dann beim Mahle als „Kellner“ beschäftigt sind) höflichst um Einlass bitten mit der Versicherung, dass lauter ehrliche Leute draußen stünden, und dem Versprechen, für Gewährung der Bitte eine „Jause“ zu zahlen.
Endlich öffnen die Hüter, treten heraus und nun reicht der eine den Gästen eine geschmückte volle Weinflasche, der andere der Braut einen ganzen Laib Brot samt einem neu geschnitzten hölzernen Messer mit dem artigen Ersuchen, sich sogleich ein Stück abschneiden zu wollen. Da gibt es jetzt viel Spaß und Neckereien, wenn die Braut in Verlegenheit ist; aber gewöhnlich hat sie sich schon vorgesehen, zieht ein Taschenmesser heraus und schneidet vom Brotlaib das „Scherzl“ ab, welches sie zu Hause gut aufhebt, „auf dass sie im Ehestande nie Mangel leide“. Das Holzmesser schleudert sie weit von sich, und zwar dem Hause zu, nicht rückwärts, weil sie das Glück ihrem Hause zuwerfen soll. Leben die beiden Eheleute gut, das heißt verträglich, so wird das Scherzl nie schimmelig; ist dasselbe „glatt“ abgeschnitten so ist dies ein Zeichen, dass die Braut beim Altare „treu und wahr“ gesprochen hat. Nun kostet auch sie von dem kredenzten Weine und lässt den „Ehrentrunk“ die Runde machen. Da singt etwa der Brautführer, ehe er das Gläschen an den Mund setzt:
„A guat's Glasl Wein,
Das muaß austrunk'n sein;
Und der Braut ihr Wohlsein,
Das muaß aa dabei sein“.
Während nun auch das „Ehrenbrot“ herumgereicht wird, tritt die Braut in das Haus und ihr allererster Gang führt in die Küche, wo sie das „Kraut salzen“ muss. Die Köchin hält indessen schon einen Teller mit einem Kochlöffel bereit, worauf sie ein Silberstück empfängt. Oft legt man der Braut beim Eintritt in das Haus einen Besen oder sonst ein Gerät in den Weg. Hebt sie das auf und fegt sie etwa gar den Boden rein, wo man absichtlich Wasser ausgegossen hat, so ist das ein Zeichen, dass sie eine gute Hausfrau sein wird.
Im Flachlande um St. Pölten verzögert den Eintritt ins Hochzeitshaus (meist Wirtshaus) die vor demselben aufgestellte „Breischüssel“. Da müssen sämtliche Hochzeitsgäste, obenan das Brautpaar, den „Breilöffel kaufen“, das heißt drei Löffel voll Brei essen und dafür den „Kellnern“ ein Trinkgeld („Kostgeld“, das ist Geld für das Kosten) geben, welche in schön verzierten Flaschen warmen Wein und um Neulengbach am Wienerwalde auch süßes Backwerk reichen. Statt Brei wird öfter auch Milchreis, Grießsterz, gegen das Gebirge hin „Kraut“ (Sauerkraut) aufgesetzt. Der Breilöffel ist mit einem Sträußlein verziert.
Im V. O. W. W., wo die Hochzeiten in der Regel im Wirtshaufe gehalten werden (doch z. B. im Pielachtal auch im Hause der Braut oder des Bräutigams), findet nach der Rückkehr aus der Kirche sogleich der „Kranzltanz“ oder das „Kranzlabtanzen“ statt. Zuerst tanzt der Zubräut'ger, den Hut auf dem Kopfe, mit der Braut ein „G'sätzl“; dann geht er auf den Bräutigam zu, nimmt den Hut ab, wünscht Glück und übergibt ihm die Braut. Mit dieser tanzt nun der Bräutigam und tanzen die Göden und Vettern und überhaupt alle männlichen Hochzeitsgäste der Reihe nach. Auch ein „steinalter Tatl“ (Väterchen) muss tanzen, und wenn die Füße halt gar nimmer sich heben wollen, so macht er, den „Nasenbrenner“ im Munde, unter den Klängen der Musik mit der Braut zum wenigsten einen Rundgang.
Das Hochzeitsmahl ist überall ein Festmahl ersten Ranges. Der Hochzeitswirt stellt für jeden Gast einen zweiten Teller auf den Tisch. Auf demselben wird das „B'scheidessen“ aufgetürmt, denn „die daheim müssen auch was kriegen“.
Beim Hochzeitsmahl ist's überaus „kurzweilig“ und allerlei Späße, vielfach die Brautleute betreffend, helfen es würzen. Man beehrt sie mit Backwerk, welches Scherzfiguren vorstellt, z. B. Wickelkinder (häufig Zwillinge), Wiegen und dergleichen. Im V. U. W. W. ist nahezu an allen Orten Brauch, sich beim Mahle gegenseitig mit den sogenannten „Hochzeitskügerln“ (überzuckertem Koriander) zu bombardieren, welche am nächsten Tage die Ortsjugend gar emsig sammelt. Merkwürdig ist die in einigen Gegenden, z. B. um Hohenruppersdorf (V. U. M. B.) und im Hornerwalde (V. O. M. B.) übliche Sitte, dass der Bräutigam nach dem Kirchgange seinen Hochzeitsrock mit einer weißen Jacke vertauscht, ein Fürtuch umbindet und so die Speisen aufträgt, also die Gäste bedient. In der Gegend von Payerbach (V. U. W. W.) wird das Hochzeitsmahl zuweilen durch den Alarmruf unterbrochen: „Die Braut ist gestohlen!“ Einer der Gäste hat sie nämlich heimlich in ein Nachbarhaus entführt und nun muss der Brautführer mit einigen Kameraden sich aufmachen, die Vermisste zu suchen. Der Spaß kostet ihm manche „Maß“ Wein.
Gegen Ende des Mahles wird „geweiset“ oder „geweisert“, das heißt die Musikanten, die Köchin und der Wirt (letzterer, wenn die Hochzeit im Gasthause gehalten wird) kommen in den Speisesaal und heben die üblichen Geldspenden von den Gästen ein. Dabei gibt es viel „Jux“ und „Hetz'“ und werden „Gstanz'ln“ gesungen. Der Wirt allerdings macht seinen Rundgang in einfach geschäftsmäßiger Weise, indem er von Gast zu Gast gehend das „Tafelgeld“ einsammelt, das ist den für das Besteck bedungenen Preis, welcher bei gewöhnlichen Hochzeiten ungefähr vier Gulden beträgt. An Stelle des Wirtes „weisert“ öfter auch eine von ihm damit betraute Person. Auf besonders lustige Art geschieht das Weisern seitens der Köchin. Man verspürt erst im Saale einen Brandgeruch und fragt nach der Ursache desselben. Da kommt der Heiratsmann oder der Brautführer mit einem halbverkohlten „Küchenfetzen“ (Lappen) zur Türe herein und mit ihrem Patrone meist zugleich auch die Köchin; oft hält diese selbst in der einen Hand den rauchenden Fetzen, in der andern einen Schöpflöffel zum „Löschen des Brandes“. Da wird nun gejammert, dass der Unglücklichen die Schürze oder der „Kittel“ in der Küche verbrannt sei und sie nun das Geld nicht habe, den Schaden zu ersetzen. Zuweilen verlangt der Heiratsmann von den Gästen eine lächerlich hohe Summe; doch die letzteren „handeln“ und schließlich gibt jeder nur das übliche Scherflein. In der Umgebung des Schneeberges tritt statt der Köchin gewöhnlich ein mit glimmendem Werg behängter Mann auf. Im Erlaftale geht die Köchin hier und dort schon acht Tage vor der Hochzeit in die Häuser „weisern“.
Noch lustiger geht es zu, wenn die Musikanten um ihr „Weisert“ kommen. Im Hornerwalde (V. O. M. B.) hält der Heiratsmann zu ihren Gunsten eine Anrede an die Gäste, worin er ihnen begreiflich macht, dass die „Spielleute“ bei solcher „Strapazierung“ ihrer Instrumente Geld für „neue Saiten“ brauchen. Ein Musikant tritt vor und reicht Wein, öfter auch Glühwein, um die Gäste „splendid“ zu stimmen. Allein der Wein wird „verschimpft“, auch die „elende“ Musik, und nur Kreuzer fallen auf die Sammeltasse. Doch bald „bessern“ sich die Gäste, zumal sie auch einen auf eine Gabel gespießten Gulden als Wahrzeichen erblicken. Zu Puchberg am Schneeberg geht ein Musikant als Doctor herum und preist seinen „heilkräftigen“ Wein an — gegen gute Bezahlung. Am Wechsel erzählt ein Musikant, oft maskiert, der Braut unter allgemeinem Gelächter die „Spielmanns-Lug'“ oder eine „gedruckte“, das ist handgreifliche Lüge. Dafür empfängt er ein Trinkgeld, aber in viele, viele kleine Lappen eingewickelt, welche mit unzähligen Fäden zusammengebunden sind. Die Gäste singen meistens, ehe sie die Spende reichen, je ein „Gstanz'l“, dessen Arie die Musikbande sofort nachspielen muss. Da singt etwa einer:
„Ös Spielleut, ös Lumpen,
Habts koaner koan Geld,
A Stub'n voller Kinder,
Koan Fechsung, koan Feld“.
Oder:
„Mein' Hos'n, die grean',
Die ist z'riss'n bei'n Knean (Knien),
Is ma's Geld außa g'fall'n —
I kann d'Spielleut' nit zahl'n.“
Nach dem „Weisern“ wird „G'sundheit trunken“ auf das Brautpaar, die Ehrengäste, die Beistände, Junggesellen, Kranzljungfrauen, Gödenleute, die Nachbarschaft „alt und neu“ u. s. w., zuletzt auf alle Gäste. Nach jeder „G'sundheit“ folgt ein Tusch.
Nachdem man alle Gäste hat „leben“ lassen, kommt die feierliche Szene des „Brautaufforderns“ (gesprochen „Brautauffederns“), das heißt die Braut wird zum „Ehrentanz“ begehrt.
Der Heiratsmann oder Brautführer tritt, zuweilen auch maskiert, vor die Gäste hin und hält eine meist längere Ansprache, welche für einzelne Gegenden seit vielen, vielen Jahren dieselbe geblieben ist. Als Hauptgedanke kehrt überall wieder, dass er, der Sprecher, die Braut heute habe
„Geziert und geführt
Über Eck und Gasse,
Zu Weg und Straße,
Zu Wasser und zu Land,
Bis an des Priesters Hand“,
wo sie dann empfangen: „Den priesterlichen Segen, — An dem ist alles gelegen“.
Nachdem der Redner noch hervorgehoben hat, dass er die Braut von der Kirche weiter geleitet und schließlich hierher ins Hochzeitshaus gebracht habe, redet er sie z. B. am Wechsel folgendermaßen an:
„Der Jungfrau Braut im Rosengarten
Bin i schuldi' aufzuwarten;
I wart' ihr auf mit an Glasl Wein,
Der g'wachs'n ist zu Köln am Rhein;
Ist er nit g'wachs'n zu Köln am Rhein,
Ist er doch g'wachs'n zwischen Sonn – und Mondenschein.
Dös soll der Jungfrau Braut mit ihrem liab'n Jungherrn Bräutigam
Zur G'sundheit sein, Vivat!“ (Tusch.)
„I bitt' die Jungfrau Braut, geziert mit ihrem Myrthenkranz,
Mit mir zu machen einen christlichen Ehrentanz:
Einen, zwei oder drei,
Was ihr guter Wille sei.
Den ersten bitt' i mir aus, der zweit g'hört
Dem Jungherrn Bräutigam, der dritt' g'hört
Dem Bittmann, der viert' dem Spruchmann;“
die übrigen Tanz' g'hören für d'Jungg'sell'n und d'Jungfrau'n, allen geladenen Hochzeitsgästen, „Groß und kloan, krump und grad', — Was nur tanz'n und springa mag“.
Nun tritt der Redner zum Tische vor die Braut hin und spricht:
„Ist die Braut g'sund und frisch,
So kommt sie über den Tisch;
Ist sie frisch und wohlgemut,
So springt sie über meinen schwarzbraunen Ferdhut;
Ist sie aber matt und krank (das ist nicht Jungfrau),
So kommt sie nach der Bank.
Geb' sie aber Acht,
Dass sie koan' schlechten Tritt nit macht,
Sonst wird die ehrsam' Jungfrau Braut gestraft
Um an Eimer Landwein,
Um an Eimer Branntwein,
Um a Bäckerkreinz'n (Buckelkorb) voll Kipfl,
Da kiagt jeder a Zipfl.“
Ähnliche Strafe droht, wenn die Braut „mit'm linken Fuaß für den rechten tritt“. Um dem vorzubeugen, hat der Redner vier Wächter aufgestellt: „Oan' z'Wean, oan' z'Graz, oan' z'Fürstenfeld — Und den vierten gar mitten in der Welt“.
Nun muss die Braut auf den Tisch steigen und mitten zwischen Schüsseln, Teller, Flaschen und Trinkgläser hindurch auf den Heiratsmann oder Brautführer zugehen, ohne jedoch dabei ein Gefäß umzustoßen, denn dies würde einen Schatten auf ihren Jungfrauenkranz werfen, auch sonst kein glückliches Vorzeichen für die Ehe sein, besonders hinsichtlich des Kindersegens. Im V. U. W. W. muss sie auch über den „Federhut“ des Brautführers steigen. Da gibt es nun unter den Gästen immer den einen oder anderen, welcher unbemerkt ein volles Trinkglas umstößt, was natürlich unter allgemeinem Gelächter auf die Braut geschoben wird. Am Wechsel sucht die „Brautmutter“ ihrem Schützling auf dem Tische möglichst freie Bahn zu machen. Ist die Braut nicht Jungfrau, so geht sie längs der Bank von ihrem Platze. Diese Hochzeitssitte ist in den meisten Gegenden Niederösterreichs bekannt, nur im oberen Theile des V. O. W. W. findet sie sich nirgends.
Auf dem Rückwege von der Kirche hat der Brautführer im Wechselgebiete zu befürchten, dass ihm die anvertraute Braut „gestohlen“ wird. Vor jenen Häusern, in welchen Verwandte oder Bekannte der Brautleute wohnen, hält der Hochzeitszug und nun folgt ein lebhaftes Grüßen und Glückwünschen, dann Bewirtung mit Wein. Während nun der Brautführer, welcher in der genannten Gegend auch nach der Copulation allein die Braut am Arme führen darf, mit einem Freunde plaudert, ihm die Hand reicht oder das Weinglas an den Mund setzt, „zuckt“ sie ihm ein neckischer Kamerad, führt sie in ein nahes Haus, versteckt sie dort, so dass der unglückliche Ritter sie oft „hart“ suchen und den ihm dabei helfenden Junggesellen ordentlich Wein zahlen muss.
Ist der Zug vor dem Hochzeitshause angelangt, so gibt es ein neues Hindernis. Es ist nämlich die Haustüre versperrt. Der Brautführer muss anpochen und die Haushüter (ein paar Burschen, die dann beim Mahle als „Kellner“ beschäftigt sind) höflichst um Einlass bitten mit der Versicherung, dass lauter ehrliche Leute draußen stünden, und dem Versprechen, für Gewährung der Bitte eine „Jause“ zu zahlen.
Endlich öffnen die Hüter, treten heraus und nun reicht der eine den Gästen eine geschmückte volle Weinflasche, der andere der Braut einen ganzen Laib Brot samt einem neu geschnitzten hölzernen Messer mit dem artigen Ersuchen, sich sogleich ein Stück abschneiden zu wollen. Da gibt es jetzt viel Spaß und Neckereien, wenn die Braut in Verlegenheit ist; aber gewöhnlich hat sie sich schon vorgesehen, zieht ein Taschenmesser heraus und schneidet vom Brotlaib das „Scherzl“ ab, welches sie zu Hause gut aufhebt, „auf dass sie im Ehestande nie Mangel leide“. Das Holzmesser schleudert sie weit von sich, und zwar dem Hause zu, nicht rückwärts, weil sie das Glück ihrem Hause zuwerfen soll. Leben die beiden Eheleute gut, das heißt verträglich, so wird das Scherzl nie schimmelig; ist dasselbe „glatt“ abgeschnitten so ist dies ein Zeichen, dass die Braut beim Altare „treu und wahr“ gesprochen hat. Nun kostet auch sie von dem kredenzten Weine und lässt den „Ehrentrunk“ die Runde machen. Da singt etwa der Brautführer, ehe er das Gläschen an den Mund setzt:
„A guat's Glasl Wein,
Das muaß austrunk'n sein;
Und der Braut ihr Wohlsein,
Das muaß aa dabei sein“.
Während nun auch das „Ehrenbrot“ herumgereicht wird, tritt die Braut in das Haus und ihr allererster Gang führt in die Küche, wo sie das „Kraut salzen“ muss. Die Köchin hält indessen schon einen Teller mit einem Kochlöffel bereit, worauf sie ein Silberstück empfängt. Oft legt man der Braut beim Eintritt in das Haus einen Besen oder sonst ein Gerät in den Weg. Hebt sie das auf und fegt sie etwa gar den Boden rein, wo man absichtlich Wasser ausgegossen hat, so ist das ein Zeichen, dass sie eine gute Hausfrau sein wird.
Im Flachlande um St. Pölten verzögert den Eintritt ins Hochzeitshaus (meist Wirtshaus) die vor demselben aufgestellte „Breischüssel“. Da müssen sämtliche Hochzeitsgäste, obenan das Brautpaar, den „Breilöffel kaufen“, das heißt drei Löffel voll Brei essen und dafür den „Kellnern“ ein Trinkgeld („Kostgeld“, das ist Geld für das Kosten) geben, welche in schön verzierten Flaschen warmen Wein und um Neulengbach am Wienerwalde auch süßes Backwerk reichen. Statt Brei wird öfter auch Milchreis, Grießsterz, gegen das Gebirge hin „Kraut“ (Sauerkraut) aufgesetzt. Der Breilöffel ist mit einem Sträußlein verziert.
Im V. O. W. W., wo die Hochzeiten in der Regel im Wirtshaufe gehalten werden (doch z. B. im Pielachtal auch im Hause der Braut oder des Bräutigams), findet nach der Rückkehr aus der Kirche sogleich der „Kranzltanz“ oder das „Kranzlabtanzen“ statt. Zuerst tanzt der Zubräut'ger, den Hut auf dem Kopfe, mit der Braut ein „G'sätzl“; dann geht er auf den Bräutigam zu, nimmt den Hut ab, wünscht Glück und übergibt ihm die Braut. Mit dieser tanzt nun der Bräutigam und tanzen die Göden und Vettern und überhaupt alle männlichen Hochzeitsgäste der Reihe nach. Auch ein „steinalter Tatl“ (Väterchen) muss tanzen, und wenn die Füße halt gar nimmer sich heben wollen, so macht er, den „Nasenbrenner“ im Munde, unter den Klängen der Musik mit der Braut zum wenigsten einen Rundgang.
Das Hochzeitsmahl ist überall ein Festmahl ersten Ranges. Der Hochzeitswirt stellt für jeden Gast einen zweiten Teller auf den Tisch. Auf demselben wird das „B'scheidessen“ aufgetürmt, denn „die daheim müssen auch was kriegen“.
Beim Hochzeitsmahl ist's überaus „kurzweilig“ und allerlei Späße, vielfach die Brautleute betreffend, helfen es würzen. Man beehrt sie mit Backwerk, welches Scherzfiguren vorstellt, z. B. Wickelkinder (häufig Zwillinge), Wiegen und dergleichen. Im V. U. W. W. ist nahezu an allen Orten Brauch, sich beim Mahle gegenseitig mit den sogenannten „Hochzeitskügerln“ (überzuckertem Koriander) zu bombardieren, welche am nächsten Tage die Ortsjugend gar emsig sammelt. Merkwürdig ist die in einigen Gegenden, z. B. um Hohenruppersdorf (V. U. M. B.) und im Hornerwalde (V. O. M. B.) übliche Sitte, dass der Bräutigam nach dem Kirchgange seinen Hochzeitsrock mit einer weißen Jacke vertauscht, ein Fürtuch umbindet und so die Speisen aufträgt, also die Gäste bedient. In der Gegend von Payerbach (V. U. W. W.) wird das Hochzeitsmahl zuweilen durch den Alarmruf unterbrochen: „Die Braut ist gestohlen!“ Einer der Gäste hat sie nämlich heimlich in ein Nachbarhaus entführt und nun muss der Brautführer mit einigen Kameraden sich aufmachen, die Vermisste zu suchen. Der Spaß kostet ihm manche „Maß“ Wein.
Gegen Ende des Mahles wird „geweiset“ oder „geweisert“, das heißt die Musikanten, die Köchin und der Wirt (letzterer, wenn die Hochzeit im Gasthause gehalten wird) kommen in den Speisesaal und heben die üblichen Geldspenden von den Gästen ein. Dabei gibt es viel „Jux“ und „Hetz'“ und werden „Gstanz'ln“ gesungen. Der Wirt allerdings macht seinen Rundgang in einfach geschäftsmäßiger Weise, indem er von Gast zu Gast gehend das „Tafelgeld“ einsammelt, das ist den für das Besteck bedungenen Preis, welcher bei gewöhnlichen Hochzeiten ungefähr vier Gulden beträgt. An Stelle des Wirtes „weisert“ öfter auch eine von ihm damit betraute Person. Auf besonders lustige Art geschieht das Weisern seitens der Köchin. Man verspürt erst im Saale einen Brandgeruch und fragt nach der Ursache desselben. Da kommt der Heiratsmann oder der Brautführer mit einem halbverkohlten „Küchenfetzen“ (Lappen) zur Türe herein und mit ihrem Patrone meist zugleich auch die Köchin; oft hält diese selbst in der einen Hand den rauchenden Fetzen, in der andern einen Schöpflöffel zum „Löschen des Brandes“. Da wird nun gejammert, dass der Unglücklichen die Schürze oder der „Kittel“ in der Küche verbrannt sei und sie nun das Geld nicht habe, den Schaden zu ersetzen. Zuweilen verlangt der Heiratsmann von den Gästen eine lächerlich hohe Summe; doch die letzteren „handeln“ und schließlich gibt jeder nur das übliche Scherflein. In der Umgebung des Schneeberges tritt statt der Köchin gewöhnlich ein mit glimmendem Werg behängter Mann auf. Im Erlaftale geht die Köchin hier und dort schon acht Tage vor der Hochzeit in die Häuser „weisern“.
Noch lustiger geht es zu, wenn die Musikanten um ihr „Weisert“ kommen. Im Hornerwalde (V. O. M. B.) hält der Heiratsmann zu ihren Gunsten eine Anrede an die Gäste, worin er ihnen begreiflich macht, dass die „Spielleute“ bei solcher „Strapazierung“ ihrer Instrumente Geld für „neue Saiten“ brauchen. Ein Musikant tritt vor und reicht Wein, öfter auch Glühwein, um die Gäste „splendid“ zu stimmen. Allein der Wein wird „verschimpft“, auch die „elende“ Musik, und nur Kreuzer fallen auf die Sammeltasse. Doch bald „bessern“ sich die Gäste, zumal sie auch einen auf eine Gabel gespießten Gulden als Wahrzeichen erblicken. Zu Puchberg am Schneeberg geht ein Musikant als Doctor herum und preist seinen „heilkräftigen“ Wein an — gegen gute Bezahlung. Am Wechsel erzählt ein Musikant, oft maskiert, der Braut unter allgemeinem Gelächter die „Spielmanns-Lug'“ oder eine „gedruckte“, das ist handgreifliche Lüge. Dafür empfängt er ein Trinkgeld, aber in viele, viele kleine Lappen eingewickelt, welche mit unzähligen Fäden zusammengebunden sind. Die Gäste singen meistens, ehe sie die Spende reichen, je ein „Gstanz'l“, dessen Arie die Musikbande sofort nachspielen muss. Da singt etwa einer:
„Ös Spielleut, ös Lumpen,
Habts koaner koan Geld,
A Stub'n voller Kinder,
Koan Fechsung, koan Feld“.
Oder:
„Mein' Hos'n, die grean',
Die ist z'riss'n bei'n Knean (Knien),
Is ma's Geld außa g'fall'n —
I kann d'Spielleut' nit zahl'n.“
Nach dem „Weisern“ wird „G'sundheit trunken“ auf das Brautpaar, die Ehrengäste, die Beistände, Junggesellen, Kranzljungfrauen, Gödenleute, die Nachbarschaft „alt und neu“ u. s. w., zuletzt auf alle Gäste. Nach jeder „G'sundheit“ folgt ein Tusch.
Nachdem man alle Gäste hat „leben“ lassen, kommt die feierliche Szene des „Brautaufforderns“ (gesprochen „Brautauffederns“), das heißt die Braut wird zum „Ehrentanz“ begehrt.
Der Heiratsmann oder Brautführer tritt, zuweilen auch maskiert, vor die Gäste hin und hält eine meist längere Ansprache, welche für einzelne Gegenden seit vielen, vielen Jahren dieselbe geblieben ist. Als Hauptgedanke kehrt überall wieder, dass er, der Sprecher, die Braut heute habe
„Geziert und geführt
Über Eck und Gasse,
Zu Weg und Straße,
Zu Wasser und zu Land,
Bis an des Priesters Hand“,
wo sie dann empfangen: „Den priesterlichen Segen, — An dem ist alles gelegen“.
Nachdem der Redner noch hervorgehoben hat, dass er die Braut von der Kirche weiter geleitet und schließlich hierher ins Hochzeitshaus gebracht habe, redet er sie z. B. am Wechsel folgendermaßen an:
„Der Jungfrau Braut im Rosengarten
Bin i schuldi' aufzuwarten;
I wart' ihr auf mit an Glasl Wein,
Der g'wachs'n ist zu Köln am Rhein;
Ist er nit g'wachs'n zu Köln am Rhein,
Ist er doch g'wachs'n zwischen Sonn – und Mondenschein.
Dös soll der Jungfrau Braut mit ihrem liab'n Jungherrn Bräutigam
Zur G'sundheit sein, Vivat!“ (Tusch.)
„I bitt' die Jungfrau Braut, geziert mit ihrem Myrthenkranz,
Mit mir zu machen einen christlichen Ehrentanz:
Einen, zwei oder drei,
Was ihr guter Wille sei.
Den ersten bitt' i mir aus, der zweit g'hört
Dem Jungherrn Bräutigam, der dritt' g'hört
Dem Bittmann, der viert' dem Spruchmann;“
die übrigen Tanz' g'hören für d'Jungg'sell'n und d'Jungfrau'n, allen geladenen Hochzeitsgästen, „Groß und kloan, krump und grad', — Was nur tanz'n und springa mag“.
Nun tritt der Redner zum Tische vor die Braut hin und spricht:
„Ist die Braut g'sund und frisch,
So kommt sie über den Tisch;
Ist sie frisch und wohlgemut,
So springt sie über meinen schwarzbraunen Ferdhut;
Ist sie aber matt und krank (das ist nicht Jungfrau),
So kommt sie nach der Bank.
Geb' sie aber Acht,
Dass sie koan' schlechten Tritt nit macht,
Sonst wird die ehrsam' Jungfrau Braut gestraft
Um an Eimer Landwein,
Um an Eimer Branntwein,
Um a Bäckerkreinz'n (Buckelkorb) voll Kipfl,
Da kiagt jeder a Zipfl.“
Ähnliche Strafe droht, wenn die Braut „mit'm linken Fuaß für den rechten tritt“. Um dem vorzubeugen, hat der Redner vier Wächter aufgestellt: „Oan' z'Wean, oan' z'Graz, oan' z'Fürstenfeld — Und den vierten gar mitten in der Welt“.
Nun muss die Braut auf den Tisch steigen und mitten zwischen Schüsseln, Teller, Flaschen und Trinkgläser hindurch auf den Heiratsmann oder Brautführer zugehen, ohne jedoch dabei ein Gefäß umzustoßen, denn dies würde einen Schatten auf ihren Jungfrauenkranz werfen, auch sonst kein glückliches Vorzeichen für die Ehe sein, besonders hinsichtlich des Kindersegens. Im V. U. W. W. muss sie auch über den „Federhut“ des Brautführers steigen. Da gibt es nun unter den Gästen immer den einen oder anderen, welcher unbemerkt ein volles Trinkglas umstößt, was natürlich unter allgemeinem Gelächter auf die Braut geschoben wird. Am Wechsel sucht die „Brautmutter“ ihrem Schützling auf dem Tische möglichst freie Bahn zu machen. Ist die Braut nicht Jungfrau, so geht sie längs der Bank von ihrem Platze. Diese Hochzeitssitte ist in den meisten Gegenden Niederösterreichs bekannt, nur im oberen Theile des V. O. W. W. findet sie sich nirgends.
Die Brautaufforderung ist die Einleitung zu den „Ehrentänzen“, welche in derselben Ordnung gehalten werden wie im V. O. W. W., nur eben nicht, wie dort, schon am Vormittage.
Vor oder auch nach Mitternacht, wenn die Gesellschaft in der heitersten Stimmung ist, treten gewöhnlich maskierte Burschen („die Maskerer“) auf, welche dem Brautführer einen „Pass“ vorzeigen müssen, dessen Inhalt viel komisches, tolles Zeug enthält. Wird er für gut befunden, so dürfen die Masken drei Tänze machen, wobei die Hochzeitsgäste Zuschauer sind. Den ihnen gereichten Wein müssen die „Maskerer“ am Wechsel aus Strohhalmen schlürfen.
Meist um zwölf Uhr Nachts oder auch gegen den Morgen hin folgt eine andere Szene, welche von der Braut — wenigstens scheinbar — ernst, von den Hochzeitsgästen aber vielfach als gar lustiger Spaß aufgefasst wird, nämlich das „Kranzlabtanzen“. Im V. O. W. W. kennt man fast überall den Namen dafür, nicht aber auch die Sache. Man „tanzt“ dort vormittags das „Kranzl ab“, welches die Braut indes den ganzen Tag über auf dem Haupte trägt; auch sind dort die Kranzltänze zugleich die „Ehrentänze“. Anders verhält es sich dagegen in den übrigen Gebieten Niederösterreichs. Da verschwindet um Mitternacht die Braut plötzlich ans dem Tanzsaale und zieht sich in ein einsames Kämmerlein zurück, aus welchem sie der Brautführer holt, dem der Bräutigam schwere Vorwürfe darüber macht, dass er seine Schutzbefohlene so schlecht bewacht habe. Sobald die „Gefundene“ erscheint, wird sie mit freudiger Musik begrüßt und, nachdem sie mit dem Bräutigam und dem Brautführer noch je einmal herumgetanzt hat, trotz Weinen und Klagen mitten im Tanzsaale auf einen Sessel oder Schemel gesetzt. Der Brautführer nimmt der sich sträubenden den „Jungfraukranz“ vom Haupte, wobei die Gäste ein vielstimmiges Kindergeschrei nachahmen, die Musikanten aber eine ohrenzerreißende Katzenmusik produzieren. (Im Leithagebiete.) An manchen Orten (z. B. um Retz, V. U. M. B.) wird eine Trauermusik gespielt. An Stelle des Kranzes wird der Braut die „schwarze“, am Steinfelde die „goldene“ Weiberhaube aufgesetzt, worauf sie sich sogleich auf einige Zeit zurückzieht oder aber erst noch einmal mit dem Bräutigam tanzt. Im Marchfelde wurde früher der Braut das „Kranzl“ unsanft aus den Haaren gerissen und ein Glas Wasser über den Rücken oder unter den Sessel gegossen; am Wechsel lockert zuvor die Brautmutter den Kranz, im Leithagebiete nimmt ihn die „Taufgod'n“ ab.
Die hier beschriebene Szene wird gewöhnlich auch mit „Gstanz'ln“ begleitet, welche zuweilen einen gar ernsten, rührenden Ton anschlagen, z. B.:
„O mein' liabe Jungfrau Braut,
Es darf di nit Verdriaß'n;
Dein wunderschön's Kranzerl
Hat hiazt aba müaß'n.“
„Die Braut und der Bräutigam —
Die Nam' san vorbei;
Du, Bräutigam, bist Mann,
Und sie ist dein Wei'.“
„Aus ist der Jungfrau'n Stand,
G'schloss'n ist das Eheband;
Fangts an in Gottes Nam'
Und Halts schön z'samm.“
Am Wechsel führt die Brautmutter die Braut, nachdem sie derselben die „Gugl-haub'n“ aufgesetzt hat, dem Bräutigam als sein „Weib“ zu und übergibt ihm zugleich den abgenommenen Kranz, wobei sie mahnend die Worte spricht:
„I übergib' da dein Wei', halt's freundli' in Ehr'n,
Seids friedli' und ehrli', dass's glückli' mögts wer'n.
Führts beid' mitanander a christliches Leb'n,
Es kann für eng Zwoa ja nix Bessers nit geb'n.“
Im genannten Gebiete treten erst nach dem „Kranzlabtanzen“ die „Maskerer“ und die „Moasenschützen“ (der Ausdruck „die Mais“ bedeutet in der älteren Sprache ein Gestell zum Tragen auf dem Rücken) auf. Die Letzteren sind Schmarotzer, welche bei keiner Hochzeit fehlen und verschiedene Namen führen. Im V. O. M. B. heißen sie gewöhnlich „Maurer“, im V. U. M. B. (um Retz) „Stückelpasser“ (welche auf gute Bissen von der Mahlzeit warten), im V. O. W. W. „Nachigeher“ (weil sie erst später nachkommen), „Bucklkratzer“, (weil sie hinter den Gästen stehen und für diese, wenn sie nicht mehr essen können, „einsteigen“, sich „einsetzen“), oder „Alfanzer“ (das Wort kommt aus dem Italienischen all'avanzo, zum Vorteil; hier bedeutet „Alfanzer“ so viel als Näscher, nur an wenigen Orten an der oberösterreichischen Grenze). Wo die Wirtshaushochzeiten üblich sind, wird beim „Andingen“ des Mahles auf die Schmarotzer vielfach Rücksicht genommen. Im V. O. W. W. beginnt schon nach beendigtem Mahle am Abend der Freitanz, das heißt es kommen allerlei ungeladene Gäste, welche bloß tanzen wollen und „schandenhalber“ auch etwas Weniges „zehren“. Sie bekommen noch Hochzeitssträußchen von der Kranzljungfrau, aber nicht auch die Mädchen, welche sie mitbringen. Es finden sich oft ganze Kameradschaften ein, darunter auch solche, welche bei dieser Gelegenheit einen alten Handel „auszuraufen“ sich vorgenommen haben und dieses Vorhaben gewöhnlich auch ausführen.
Was die Tänze unseres Landvolkes überhaupt betrifft, so sind Ländler und Polka als die gewöhnlichsten, beliebtesten zu bezeichnen. Man tanzt aber wohl auch schon, besonders auf dem Flachlande, Walzer, Galopp und Mazurka, in bürgerlichen Kreisen auch Quadrille. Man ahmt hierin eben den Städter nach. An die Stelle des „Sechsschrittes“ oder „Deutschen“ scheint mehr und mehr der Walzer zu treten.
Ist die Hochzeit mit allen ihren Freuden und Lustbarkeiten zu Ende, so werden die Gäste „fort-“ oder „heimgeblasen“; die Musikanten begleiten die Abziehenden ein Stück Weges und bei geringen Entfernungen auch ganz nach Hause, wofür sie gutes Trinkgeld bekommen. Bei Gelegenheit des „Heimblasens“ werden auf das junge Paar natürlich wieder „Gstanz'ln“ gesungen.
Vor oder auch nach Mitternacht, wenn die Gesellschaft in der heitersten Stimmung ist, treten gewöhnlich maskierte Burschen („die Maskerer“) auf, welche dem Brautführer einen „Pass“ vorzeigen müssen, dessen Inhalt viel komisches, tolles Zeug enthält. Wird er für gut befunden, so dürfen die Masken drei Tänze machen, wobei die Hochzeitsgäste Zuschauer sind. Den ihnen gereichten Wein müssen die „Maskerer“ am Wechsel aus Strohhalmen schlürfen.
Meist um zwölf Uhr Nachts oder auch gegen den Morgen hin folgt eine andere Szene, welche von der Braut — wenigstens scheinbar — ernst, von den Hochzeitsgästen aber vielfach als gar lustiger Spaß aufgefasst wird, nämlich das „Kranzlabtanzen“. Im V. O. W. W. kennt man fast überall den Namen dafür, nicht aber auch die Sache. Man „tanzt“ dort vormittags das „Kranzl ab“, welches die Braut indes den ganzen Tag über auf dem Haupte trägt; auch sind dort die Kranzltänze zugleich die „Ehrentänze“. Anders verhält es sich dagegen in den übrigen Gebieten Niederösterreichs. Da verschwindet um Mitternacht die Braut plötzlich ans dem Tanzsaale und zieht sich in ein einsames Kämmerlein zurück, aus welchem sie der Brautführer holt, dem der Bräutigam schwere Vorwürfe darüber macht, dass er seine Schutzbefohlene so schlecht bewacht habe. Sobald die „Gefundene“ erscheint, wird sie mit freudiger Musik begrüßt und, nachdem sie mit dem Bräutigam und dem Brautführer noch je einmal herumgetanzt hat, trotz Weinen und Klagen mitten im Tanzsaale auf einen Sessel oder Schemel gesetzt. Der Brautführer nimmt der sich sträubenden den „Jungfraukranz“ vom Haupte, wobei die Gäste ein vielstimmiges Kindergeschrei nachahmen, die Musikanten aber eine ohrenzerreißende Katzenmusik produzieren. (Im Leithagebiete.) An manchen Orten (z. B. um Retz, V. U. M. B.) wird eine Trauermusik gespielt. An Stelle des Kranzes wird der Braut die „schwarze“, am Steinfelde die „goldene“ Weiberhaube aufgesetzt, worauf sie sich sogleich auf einige Zeit zurückzieht oder aber erst noch einmal mit dem Bräutigam tanzt. Im Marchfelde wurde früher der Braut das „Kranzl“ unsanft aus den Haaren gerissen und ein Glas Wasser über den Rücken oder unter den Sessel gegossen; am Wechsel lockert zuvor die Brautmutter den Kranz, im Leithagebiete nimmt ihn die „Taufgod'n“ ab.
Die hier beschriebene Szene wird gewöhnlich auch mit „Gstanz'ln“ begleitet, welche zuweilen einen gar ernsten, rührenden Ton anschlagen, z. B.:
„O mein' liabe Jungfrau Braut,
Es darf di nit Verdriaß'n;
Dein wunderschön's Kranzerl
Hat hiazt aba müaß'n.“
„Die Braut und der Bräutigam —
Die Nam' san vorbei;
Du, Bräutigam, bist Mann,
Und sie ist dein Wei'.“
„Aus ist der Jungfrau'n Stand,
G'schloss'n ist das Eheband;
Fangts an in Gottes Nam'
Und Halts schön z'samm.“
Am Wechsel führt die Brautmutter die Braut, nachdem sie derselben die „Gugl-haub'n“ aufgesetzt hat, dem Bräutigam als sein „Weib“ zu und übergibt ihm zugleich den abgenommenen Kranz, wobei sie mahnend die Worte spricht:
„I übergib' da dein Wei', halt's freundli' in Ehr'n,
Seids friedli' und ehrli', dass's glückli' mögts wer'n.
Führts beid' mitanander a christliches Leb'n,
Es kann für eng Zwoa ja nix Bessers nit geb'n.“
Im genannten Gebiete treten erst nach dem „Kranzlabtanzen“ die „Maskerer“ und die „Moasenschützen“ (der Ausdruck „die Mais“ bedeutet in der älteren Sprache ein Gestell zum Tragen auf dem Rücken) auf. Die Letzteren sind Schmarotzer, welche bei keiner Hochzeit fehlen und verschiedene Namen führen. Im V. O. M. B. heißen sie gewöhnlich „Maurer“, im V. U. M. B. (um Retz) „Stückelpasser“ (welche auf gute Bissen von der Mahlzeit warten), im V. O. W. W. „Nachigeher“ (weil sie erst später nachkommen), „Bucklkratzer“, (weil sie hinter den Gästen stehen und für diese, wenn sie nicht mehr essen können, „einsteigen“, sich „einsetzen“), oder „Alfanzer“ (das Wort kommt aus dem Italienischen all'avanzo, zum Vorteil; hier bedeutet „Alfanzer“ so viel als Näscher, nur an wenigen Orten an der oberösterreichischen Grenze). Wo die Wirtshaushochzeiten üblich sind, wird beim „Andingen“ des Mahles auf die Schmarotzer vielfach Rücksicht genommen. Im V. O. W. W. beginnt schon nach beendigtem Mahle am Abend der Freitanz, das heißt es kommen allerlei ungeladene Gäste, welche bloß tanzen wollen und „schandenhalber“ auch etwas Weniges „zehren“. Sie bekommen noch Hochzeitssträußchen von der Kranzljungfrau, aber nicht auch die Mädchen, welche sie mitbringen. Es finden sich oft ganze Kameradschaften ein, darunter auch solche, welche bei dieser Gelegenheit einen alten Handel „auszuraufen“ sich vorgenommen haben und dieses Vorhaben gewöhnlich auch ausführen.
Was die Tänze unseres Landvolkes überhaupt betrifft, so sind Ländler und Polka als die gewöhnlichsten, beliebtesten zu bezeichnen. Man tanzt aber wohl auch schon, besonders auf dem Flachlande, Walzer, Galopp und Mazurka, in bürgerlichen Kreisen auch Quadrille. Man ahmt hierin eben den Städter nach. An die Stelle des „Sechsschrittes“ oder „Deutschen“ scheint mehr und mehr der Walzer zu treten.
Ist die Hochzeit mit allen ihren Freuden und Lustbarkeiten zu Ende, so werden die Gäste „fort-“ oder „heimgeblasen“; die Musikanten begleiten die Abziehenden ein Stück Weges und bei geringen Entfernungen auch ganz nach Hause, wofür sie gutes Trinkgeld bekommen. Bei Gelegenheit des „Heimblasens“ werden auf das junge Paar natürlich wieder „Gstanz'ln“ gesungen.
Die Braut zieht hier und da nicht sogleich in ihr neues Heim, sondern bleibt eine, auch zwei und drei Wochen noch bei den Eltern und lässt sich vom Bräutigam holen. (V.U. W.W., z. B. im Leithagebiete und am Steinfelde.) Auch bei dieser Gelegenheit wird, besonders wenn die Braut in die Fremde heiratet, von ledigen Burschen mit einem Bande „fürgezogen“ und muss ein „Schnurgeld“ erlegt werden. Betritt die junge Frau ihre künftige Behausung, so muss sie die Schwiegereltern um Aufnahme bitten. Um Weikersdorf (V. U. W. W.) tut sie das auf der Haustürschwelle kniend. Hierauf wird sie förmlich, ja gewissermaßen feierlich in die Küche zum Herd und von da in die Stube geführt. Diese sinnvolle, die Bestimmung des Weibes als Hausfrau charakterisierende Zeremonie ist besonders am Wechsel noch gang und gäbe. Ebenso ist hier auch ein anderer interessanter Brauch üblich. Am zweiten Tage nach der Hochzeit nämlich führen die Junggesellen auf einem Halbwagen oder Heuschlitten ein kurzes dickes Holzbloch der jungen Frau als „Wiegenholz“ ins Haus und lassen sich dafür bewirten. (Kranichberg.)
Die Aussteuer oder Haussteuer, welche die Braut von den Eltern mitbringt, besteht außer der Mitgift in Geld zumeist in Einrichtungsstücken, z. B, Truhe, Häng- oder Schubladkasten, einem oder zwei Betten (früher „Himmelbett“), Tisch und Sesseln, alles aus gutem harten „Naturholz“. Außerdem wird die Braut mit Wäsche und Kleidern „ausstaffiert“ und bekommt für den Haushalt grobe und feine Leinwand, nebst „Garn“, Küchengeschirr, Esszeug und dergleichen, oft auch das ein und andere Stück Nutzvieh, z. B. eine weiße Kuh („Brautkuh“), welche bekränzt „hinter der Wanderfuhr“ folgt. Die Hochzeitsgäste, überhaupt die „Freunde“ und nahen Bekannten, auch wenn sie an der Hochzeit nicht teilnehmen, spenden zur Aussteuer Geld oder Naturalgaben, z. B. Butter, Eier, Zucker, Kaffee, Fleisch, Gänse, Hühner, auch Spanferkel (zumeist für die Hochzeitstafel), außerdem kleinere Einrichtungsstücke, namentlich Küchengeschirr, Gläser und dergleichen. Zeit und Ort der Übergabe der Aussteuer ist sehr verschieden. Auch Bräutigam und Braut, Brautführer und Kranzljungfrau machen sich gegenseitig Geschenke. Der Bräutigam kauft der Braut die Hochzeitsschuhe, sie gibt ihm dafür das „Brauthemd“ (ziemlich allgemein) oder auch ein farbiges seidenes Sacktuch und eine weiße Schürze, (Letzteres z. B. in der Horner Gegend, V. O. M. B.) Der Brautführer hält die Kranzljungfrau beim Hochzeitsmahle „frei“, dafür bekommt er von ihr ein seidenes Halstuch.
Schließlich wäre noch eine Reihe von volkstümlichen Meinungen anzuführen, welche auf Liebe, Hochzeit und Ehe sich beziehen. Hier können indes nur einige der landläufigsten Platz finden. Wenn Liebende im Frühjahr die wiederkehrenden Schwalben zum ersten Male nicht einzeln, sondern paarweise fliegen sehen, so heiraten sie noch in diesem Jahre. Wenn einem Mädchen das „Fürtuch“ (die Schürze) hinabfällt, weil die Bänder sich gelöst haben, so wird ihr der „Schatz“ untreu werden. Zerbricht eine ledige Person einen Spiegel, so muss sie mit dein Heiraten noch sieben Jahre lang warten. Liebende sollen sich keine schneidenden Instrumente (Messer, Schere) schenken, denn dadurch wird das Liebesband entzwei geschnitten; auch Ringe, geweihte Gegenstände (Rosenkränze, Gebetbücher und dergleichen) sind bedenkliche Geschenke. Am Hochzeitstage gelten als vorbedeutend: das Wetter, ein des Weges kommender Leichenzug, das Flackern eines Lichtes auf dem Altare, die Unachtsamkeit der Braut, wenn sie sich mit Wein beschüttet (ihr Gatte wird ein Trinker werden), das erste „Ja“, wenn der Mann es spricht (denn dann wird das Weib in der Ehe herrschen) und anderes mehr. Ein Sprichwort sagt: „Weinende Braut, lachende Frau“ und umgekehrt. Zu Gmünd im V. O. M. B. war es früher Sitte, im Elternhause der Braut vor der Trauung einen Prügel im geheizten Backofen zu verbrennen, damit die Frau in der Ehe vom Manne keine Schläge bekomme. Am Wechsel setzen die Hochzeitsgäste den Rosmarinzweig im Garten in die Erde; grünt er, so werden die Neuvermählten glücklich sein.
Die Aussteuer oder Haussteuer, welche die Braut von den Eltern mitbringt, besteht außer der Mitgift in Geld zumeist in Einrichtungsstücken, z. B, Truhe, Häng- oder Schubladkasten, einem oder zwei Betten (früher „Himmelbett“), Tisch und Sesseln, alles aus gutem harten „Naturholz“. Außerdem wird die Braut mit Wäsche und Kleidern „ausstaffiert“ und bekommt für den Haushalt grobe und feine Leinwand, nebst „Garn“, Küchengeschirr, Esszeug und dergleichen, oft auch das ein und andere Stück Nutzvieh, z. B. eine weiße Kuh („Brautkuh“), welche bekränzt „hinter der Wanderfuhr“ folgt. Die Hochzeitsgäste, überhaupt die „Freunde“ und nahen Bekannten, auch wenn sie an der Hochzeit nicht teilnehmen, spenden zur Aussteuer Geld oder Naturalgaben, z. B. Butter, Eier, Zucker, Kaffee, Fleisch, Gänse, Hühner, auch Spanferkel (zumeist für die Hochzeitstafel), außerdem kleinere Einrichtungsstücke, namentlich Küchengeschirr, Gläser und dergleichen. Zeit und Ort der Übergabe der Aussteuer ist sehr verschieden. Auch Bräutigam und Braut, Brautführer und Kranzljungfrau machen sich gegenseitig Geschenke. Der Bräutigam kauft der Braut die Hochzeitsschuhe, sie gibt ihm dafür das „Brauthemd“ (ziemlich allgemein) oder auch ein farbiges seidenes Sacktuch und eine weiße Schürze, (Letzteres z. B. in der Horner Gegend, V. O. M. B.) Der Brautführer hält die Kranzljungfrau beim Hochzeitsmahle „frei“, dafür bekommt er von ihr ein seidenes Halstuch.
Schließlich wäre noch eine Reihe von volkstümlichen Meinungen anzuführen, welche auf Liebe, Hochzeit und Ehe sich beziehen. Hier können indes nur einige der landläufigsten Platz finden. Wenn Liebende im Frühjahr die wiederkehrenden Schwalben zum ersten Male nicht einzeln, sondern paarweise fliegen sehen, so heiraten sie noch in diesem Jahre. Wenn einem Mädchen das „Fürtuch“ (die Schürze) hinabfällt, weil die Bänder sich gelöst haben, so wird ihr der „Schatz“ untreu werden. Zerbricht eine ledige Person einen Spiegel, so muss sie mit dein Heiraten noch sieben Jahre lang warten. Liebende sollen sich keine schneidenden Instrumente (Messer, Schere) schenken, denn dadurch wird das Liebesband entzwei geschnitten; auch Ringe, geweihte Gegenstände (Rosenkränze, Gebetbücher und dergleichen) sind bedenkliche Geschenke. Am Hochzeitstage gelten als vorbedeutend: das Wetter, ein des Weges kommender Leichenzug, das Flackern eines Lichtes auf dem Altare, die Unachtsamkeit der Braut, wenn sie sich mit Wein beschüttet (ihr Gatte wird ein Trinker werden), das erste „Ja“, wenn der Mann es spricht (denn dann wird das Weib in der Ehe herrschen) und anderes mehr. Ein Sprichwort sagt: „Weinende Braut, lachende Frau“ und umgekehrt. Zu Gmünd im V. O. M. B. war es früher Sitte, im Elternhause der Braut vor der Trauung einen Prügel im geheizten Backofen zu verbrennen, damit die Frau in der Ehe vom Manne keine Schläge bekomme. Am Wechsel setzen die Hochzeitsgäste den Rosmarinzweig im Garten in die Erde; grünt er, so werden die Neuvermählten glücklich sein.